Also. Rechtlich gesehen dürfen die Akten nicht verschwinden. Es ist wahr das nicht einfach jeder in die Akte sehen darf, es sind nur befugte Leute. Die Familien angehörigen haben kein Recht in die Akten zu sehen. Und das Akten nach 2 tagen unauffindbar sind, ist nicht wahr. Es gibt sogar mehrere Kopien der Akten. Da Deutschland ein rechtlich geregeltes Land ist kann fast ausschließen dass es illegal oder verbotene Medikamente waren. Das mit den 30 Jahren Akten-Aufbewahrung kommt schon mal ganz gut hin, zumindestens so wie es mir bekannt ist. Maximal könnte ich mir vorstellen, dass euch erzählt worden sein das die Akten unauffindbar wären, wobei das gegen das Persönlichkeitsrecht verstößen würde, also auch eher unwahrscheilich.Wann ist das ganzen denn ungefähr passiert?

Hoffe das hilft :)

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du solltest auf jeden fall nichts mit dem "neuen" mädchen anfangen bevor du mit deiner freundin nicht schluss gemacht hast. sie hat die wahrheit verdient und du solltest dir auch nicht zu lang damit zeit lassen das ist ihr gegenüber nicht fair. Außerdem fang nicht sofort etwas mit der anderen an, immerhin sind 10 monaten schon nicht ohne und sie hat dir ja auch was bedeutet ist ja nicht so als würde es dich komplett kalt lassen. Lass auch dir persönlich ein bisschen erhholungszeit und spring nicht direkt in die nächste beziehung. Sag ihr PERSÖNLICH und erkläre dir ehrlich ihre Gefühle mädchen mögen Ehrlichkeit, natürlich wird sie nicht sofort sagen alles Ok. Aber sag niemals zu jemandem mit dem du was hattest "Wir bleiben Freunde",........ glaub mir jedes mal wenn das jemand zu jemand anderem sagt, stirbt eine fee.... Hoffe konnte dir helfen Mia

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