Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Meine Freunding und ich sind vor ein par Monaten aus unseren alten Mietwohnung gezogen. Jetzt kommt der ehem. Vermieter mit allerlei Rechnung, die so nicht beim Übergabetermin besprochen wurden.
Insbesondere ärgere ich mich über die Rechnung eines neuen Waschbeckens, da das alte einen Sprung hatte. Diesen Sprung hatte es allerdings schon beim Einzug. Dies ist leider nur nirgends vermerkt.
Ich bin eigentlich nicht bereit, diese Rechnung zu zahlen zumal der Mieter gar kein neues Waschbecken installiert hat, sondern lediglich die Rechnung eines "Vergleichswertes" geschickt hat. D.h. der neue Mieter hat gar kein neues Wachbecken bekommen. Es geht also nur darum sich die Taschen noch irgendwie voll zumachen...
Zudem habe ich vor ca. 3 1/2 Jahren einen neuen Boden verlegt. Da war ich eine Woche dran. Materialkosten gingen damals auf den Vermieter. Einbaukosten entstanden keine, da ich das ja in "Eigenleistung" gemacht hatte.
Weiter wurden neue Amarturen (Mischbatterie, Duschkopf etc.) im Bad eingebaut, die ich damals auch gezahlt habe. Die sind jetzt noch in der Wohnung.
Frage kann ich die "Verlegekosten" für den Boden und die Kosten für die Amarturen zurückverlangen?
Vielen dank für die Antworten