Darf die gegnerische Versicherung Blutproben entnehmen?
Hallo, ich hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall, in dem ich die Geschädigte bin. Ich bin seit Jahren Cannabis Patientin und hatte am Vortag sogar weniger geraucht, als vom Arzt angewiesen.
Die Polizei war auch vor Ort und ich wurde in die Notaufnahme gebracht. Dort wurde mir dann auch Blut abgenommen.
Im Polizeibericht und Arztbericht steht nichts von Drogeneinfluss oder ähnlichem. Die Auszahlung von der gegnerischen Versicherung für den Totalschaden am Fahrzeug fand bereits statt.
Nun geht es um das Schmerzensgeld. Hierbei will die gegnerische Versicherung eine Schweigepflichtentbindung, um die Akten und Gutachten der Ärzte einzufordern.
meine Frage: Kann die Versicherung nachträglich mein Blut noch auf THC untersuchen lassen? (Unfall ist bereits 3 Monate her)
Danke im Voraus.