In Kenntnis der Sachlage ist der Beitragsservice (ist der entsprechende Sender) nun in der Verpflichtung, seine Maßnahmen zurück zu pfeifen.
Denn er darf nicht (jetzt) wissentlich eine Beschwernis auslösen und (weiter) betreiben, von der ihm (nun) bekannt ist, dass die entsprechende Rechtsgrundlage fehlt.
Informiere den Beitragsservice mit Anschrift und Telefonnummer, welcher Gerichtsvollzieher den Auftrag bearbeitet. Lasse Dir auch den Namen der Sachbearbeitung beim Service notfalls buchstabieren. Notiere jeweils Datum und Uhrzeiten.
DIE Zeit musst Du Dir nehmen und Dich rückversichern. Man kann an Deine Emailadresse eine Bestätigung senden.Hattest Du "keine Zeit", darauf einzugehen? Anscheinend ist Dir systematisches Vorgehen zur Wahrung Deiner Interessen etwas fremd.