Gez Haftbefehl - Studium

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Bin Studentin und bei der Gez kamen 2 Befreiungsschreiben von 2013 nicht an welche bestätigen dass ich Bafög beziehe.

Jetzt habe ich einen Gerichtsvollzieher am Hals und nächste Woche einen Termin zur Abgabe der Vermögenauskunft.

Habe dann einen Widerspruch zum Ablehnungsbescheid Mitte Dezember einesendet. Dieser ist nun endlich - nach mehrmaligem faxen - gestern eingegangen und in Bearbeitung.

Die Sachbearbeiterin bestätigte mir telefonisch, wenn der Widerspruch in Bearbeitung ist, die Sache erstmal ruhen wird und ich dies dem Gerichtsvollzieher so weitergeben kann und er sich mit der Gez in Verbindung setzen soll um sich rückzuversichern.

Dem Gerichtsvollzieher teilte ich dies wenige Minuten später telefonisch so mit und er meinte, dass es nicht seine Aufgabe ist, sich mit der Gez in Verbindung zu setzen.

Nun stehe ich total auf dem Schlauch.

Ich habe bedingt durch das Studium sehr wenig Zeit (bin mitten in der Prüfungsphase) und auch sehr wenig Geld (bezüglich Fahrtkosten) dorthin zu fahren, nur weil sich der Gerichtsvollzieher weigert diesbezüglich die Gez zu kontaktieren.

Habe der Gez den Widerspruch und NOCHMALS alle Nachweise zukommen lassen, welche bestätigen dass ich studiert habe in der Zeit und dies auch immer noch tue. Dies ist nun in Bearbeitung.

Was soll ich nun tun? Der Gerichtsvollzieher droht mit Haftbefehl. Mir wächst einfach alles über den Kopf. Ich studiere täglich von morgens um 9 bis nachts um 12 und das Wochenende gehe ich arbeiten.

Ich bin wirklich total am Ende.

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Hast Du diese Antwort gelesen (einige Postings höher?

In Kenntnis der Sachlage ist der Beitragsservice (ist der entsprechende Sender) nun in der Verpflichtung, seine Maßnahmen zurück zu pfeifen.

Denn er darf nicht (jetzt) wissentlich eine Beschwernis auslösen und (weiter) betreiben, von der ihm (nun) bekannt ist, dass die entsprechende Rechtsgrundlage fehlt.

Informiere den Beitragsservice mit Anschrift und Telefonnummer, welcher Gerichtsvollzieher den Auftrag bearbeitet. Lasse Dir auch den Namen der Sachbearbeitung beim Service notfalls buchstabieren. Notiere jeweils Datum und Uhrzeiten.

DIE Zeit musst Du Dir nehmen und Dich rückversichern. Man kann an Deine Emailadresse eine Bestätigung senden.

Hattest Du "keine Zeit", darauf einzugehen? Anscheinend ist Dir systematisches Vorgehen zur Wahrung Deiner Interessen etwas fremd.

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Gez Haftbefehl - Studium

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Bin Studentin und bei der Gez kamen 2 Befreiungsschreiben von 2013 nicht an welche bestätigen dass ich Bafög beziehe.

Jetzt habe ich einen Gerichtsvollzieher am Hals und nächste Woche einen Termin zur Abgabe der Vermögenauskunft.

Habe dann einen Widerspruch zum Ablehnungsbescheid Mitte Dezember einesendet. Dieser ist nun endlich - nach mehrmaligem faxen - gestern eingegangen und in Bearbeitung.

Die Sachbearbeiterin bestätigte mir telefonisch, wenn der Widerspruch in Bearbeitung ist, die Sache erstmal ruhen wird und ich dies dem Gerichtsvollzieher so weitergeben kann und er sich mit der Gez in Verbindung setzen soll um sich rückzuversichern.

Dem Gerichtsvollzieher teilte ich dies wenige Minuten später telefonisch so mit und er meinte, dass es nicht seine Aufgabe ist, sich mit der Gez in Verbindung zu setzen.

Nun stehe ich total auf dem Schlauch.

Ich habe bedingt durch das Studium sehr wenig Zeit (bin mitten in der Prüfungsphase) und auch sehr wenig Geld (bezüglich Fahrtkosten) dorthin zu fahren, nur weil sich der Gerichtsvollzieher weigert diesbezüglich die Gez zu kontaktieren.

Habe der Gez den Widerspruch und NOCHMALS alle Nachweise zukommen lassen, welche bestätigen dass ich studiert habe in der Zeit und dies auch immer noch tue. Dies ist nun in Bearbeitung.

Was soll ich nun tun? Der Gerichtsvollzieher droht mit Haftbefehl. Mir wächst einfach alles über den Kopf. Ich studiere täglich von morgens um 9 bis nachts um 12 und das Wochenende gehe ich arbeiten.

Ich bin wirklich total am Ende.

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Antwort für olivia311077:

In Kenntnis der Sachlage ist der Beitragsservice (ist der entsprechende Sender) nun in der Verpflichtung, seine Maßnahmen zurück zu pfeifen.

Denn er darf nicht (jetzt) wissentlich eine Beschwernis auslösen und (weiter) betreiben, von der ihm (nun) bekannt ist, dass die entsprechende Rechtsgrundlage fehlt.

Informiere den Beitragsservice mit Anschrift und Telefonnummer, welcher Gerichtsvollzieher den Auftrag bearbeitet. Lasse Dir auch den Namen der Sachbearbeitung beim Service notfalls buchstabieren. Notiere jeweils Datum und Uhrzeiten.

DIE Zeit musst Du Dir nehmen und Dich rückversichern. Man kann an Deine Emailadresse eine Bestätigung senden.

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Fragen offen

Es bleiben Fragen offen:

  1. Um welchen Camcorder handelt es sich (genaue Angaben zu Hersteller und Modell!)?

  2. Sind die Aufnahmen auf der DVD (wohl nicht CD!) im Camcorder bereits "finalisiert" worden? (Das sollte für die anderweitige Lauffähigkeit der DVD geschehen sein.)

  3. Wurde mit einer - finalisierten - DVD der Importweg bei Video deluxe 17 auch eingehalten?

Wenn diese Fragen beantwortet sind, kann man auch hilfreich antworten (sich dazu evtl. auch das Manual zum Camcorder aus dem Netz ansehen).

Die hier angeratenen Umwege sind zum Teil Unsinn und erschweren die Arbeit nur.

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ATOM und ION - das geht

Du kannst ein Netbook (davon redest Du eigentlich; NICHT Laptop oder Notebook) mit ATOM-CPU und NVIDIA-ION-Grafik nehmen. Dazu LoiLoScope als Schnittprogramm (wenn möglich die Version 1, falls es die noch gibt). Damit kannst Du gut schneiden und sogar mit CUDA-Unterstützung rendern. Denn die ION-Grafik unterstützt GPU-Rendern.

Es sollte jedoch eine ATOM-CPU mit wenigstens zwei Kernen und HT-Unterstützung sein.

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Gerade fand ich diese Pressemitteilung vor:

http://www.profil-marketing.com/seiten/pressecenter/pm/details/folder/cyberlink/title/cyberlink-powerdirector-10-die-weltweit-schnellste-videobearbeitungssoftware-fuer-hobbynutzer-fuehr.html?tx_lipresscenter_pi1%255BbackPID%255D=41

Nun ist das erste Release einer neuen Programmversion meistens noch etwas buggy, so dass evtl. erst der erste Patch zufriedenstellt.

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Wenn ich nicht irre, hat Cyberlink den DIRECTOR speziell auf 64-bit, CUDA, ATI-Stream und Quick Sync hin programmiert.

Müsste z.B. mit einem i7-2600k ein Leckerbissen sein.

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Da gibt es noch einen Aspekt, den man sozusagen "im Herzen tragen" mag:

http://www.youtube.com/watch?v=6yK2SVlumqA
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Bei Apple muss man sagen: "Wenn schon - denn schon!"

Und dann wird es teuer. - FullHD-Video bei einem Monitor zu schneiden, der weniger als FullHD darstellen kann (1920x1080 Pixel), ist eher ein Witz.

Und auch generell wird man sich bei einem Kompromiss-Mac stets eingeengt fühlen und sich "was Besseres" wünschen. Also nochmals: "Wenn schon - denn schon!" - Notfalls sparen und warten.

Generell bleibt zudem zu bedenken, dass man mit Apple in einem Kloster landet. Da gilt nur, was der Abt sich einfallen lässt und erlaubt. Lässt man zudem Windows laufen, kann man sich zwar aus mancher Klemme helfen, doch dann sollte es gleich ein Windows-PC selbst sein.

Die Frage sei aber erlaubt, warum es nicht ein fetter i7-PC mit Sandy Bridge/Quick Sync sein darf, der bei der HD3000-Grafikeinheit sogar ohne gesonderte Grafikkarte auskommt. Dazu z.B. MAGIX Video deluxe 17 Premium oder Video deluxe MX als (mächtiges!) Videoschnittprogramm, das beim Rendern gerade von FullHD auch ohne CUDA oder ATI-Stream durch die Intel-Technologie frappierend beschleunigt wird. Für JEDES Ausgabeformat! - Unterm Strich bleibt bei Deinem Finanzrahmen sogar noch was übrig.

Ich arbeite anderweitig nicht selten an "dicken" Macs, vermisse jedoch bei Rückkehr zu meinem i7-Desktop und i3-Notebook nichts. Im Gegenteil: Ich fühle mich freier.

Aber das soll für Dich kein Maßstab sein. Tu, was Du für richtig hälst.

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Lies Dir mal sehr sorgfältig dieses Posting durch:

http://www.drwindows.de/hardware-and-treiber/29517-kamera-treiber-installiert-bild-steht-trotzdem-kopf.html#post247582

Vielleicht kannst Du daraus etwas ableiten. - Hier ein Auszug.

WebCAM-Tweak:

HKEYLOCALMACHINE\SYSTEM\CurrentControlSet\Control\Class{6BDD1FC6-810F-11D0-BEC7-08002BE2092F}\0000\DefaultSettings

HKEYLOCALMACHINE\SYSTEM\CurrentControlSet\Control\Class{6BDD1FC6-810F-11D0-BEC7-08002BE2092F}\0000\Settings

If the driver is already installed and the image is upside down:

1) Using regedit, go to the second key (the "Settings" one). 2) Find the "Flip" value, right-click on it, and choose "Modify". 3) If the current value is 0, change it to 1. If the current value is 1 change it to 0. Click Ok. Start up camera capture software. That flips the camera image vertically for me.

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"Find the folder where you extracted the drivers and look for this file: snp2uvc.inf Right Click on the file then choose Open Use the search function and look for the word flip. There should be two fields that looks like this: HKR,DefaultSettings,Flip,0x00010001,1 < Change the 1 to 0 HKR,Settings,Flip,0x00010001,1 < Change the 1 to 0

After the change the lines should look like this: HKR,DefaultSettings,Flip,0x00010001,0 HKR,Settings,Flip,0x00010001,0"

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Videos, die Du bei Youtube sehen kannst, sind öffentlich. Wer sie sehen kann, darf sie für sich persönlich auch herunter laden.

Bei Windows und Internet Explorer geht das mit dem Realplayer-Plugin sehr bequem und in der Auflösung, auf die man das Video zum Betrachten eingestellt hat.

Es zu bearbeiten und dann nach Youtube wieder hochzustellen, ist ILLEGAL! - Denn das Video - obgleich öffentlich - bleibt geistiges Eigentum des Urhebers, dessen Rechte durch die Öffentlichkeit nicht verloren gehen.

Man kann in begrenztem Maße das Video eines anderen benutzen, wenn man durch eigene Arbeiten dann z.B. gewisse Teile kritisiert. Zur Kritik gehört dann das "Zitat". Das ist aber etwas anderes als "Bearbeiten" zur weiteren Verwendung.

Oder unten mal eine Satire mit "Fremdmaterial" aus Youtube...

Sei also vorsichtig, sonst bis Du bei Youtube schneller raus als Du jeweils wieder reinkommst. Mit fremden Federn schmückt sich meistens, wer keine eigenen vorzuweisen hat. Wenn Du nichts Eigenes herstellen kannst, lass einfach alles bleiben.

http://www.youtube.com/watch?v=KuI9K-OHIX0
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"Für die Schule" ein Video!

Für welche Schule? - Für die, in die Du gehst? - Klar doch, nehme ich an.

Was Du zurücklegst, ist ein Weg: Zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit Verkehrsmitteln... - jedenfalls ein Weg.

Fällt da etwas auf? Ärgert da etwas? Ist da etwas gefährlich: für Dich, für andere? Oder besonders erfreulich? Kommst Du an einem Kiosk oder Bäcker vorbei, wo andere Schüler sich versorgen, weil sie zu Hause nicht ordentlich frühstücken?

Denke mal darüber nach, prüfe dann, ob sich ein Thema ergibt, das Du per Video abhandeln, dokumentieren kannst. Anzunehmen ist, dass wie auch immer jemand anderer ein solches Thema kaum haben wird. Und wenn: Dann hat er hier gelesen.

Mache den Weg zum Ziel!

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Zigaretten ohne Zusatzstoffe sind grundsätzlich weniger gesundheitsschädlich (nicht "gesunder") als Zigaretten mit solchen Stoffen.

Man atmet ja weniger Fremdstoffe ein, also auch weniger von den vielleicht gesundheitsschädlichen.

Ich sehe das beim PUEBLO-Tabak, mit dem ich meine Zigaretten selbst fertige. Keine braunen Gardinen mehr. Kein Raucherhusten mehr.

Also ist was dran am Vermeiden von Zusatzstoffen.

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Frieden ist besser als Krieg, das ist klar. Aber manchmal erzwingen die Umstände, dass man mittels der stellvertretenden Staatsgewalt einen Kampf aufnimmt, wenn man nicht ständig nur leiden und Opfer sein will.

Bei der obigen Schilderung fehlen mir aber ganz gewaltig weitere Einzelheiten. - Da kommt also eine "Nachbarin" und schlägt mich. Einfach so: Statt "Guten Tag" gibt es Schläge? Und dann kommt die Polizei und sieht sich nach Erforschung des Sachverhalts nicht veranlasst, eine Strafverfolgung einzuleiten? Sah die Polizei vielleicht keine "Schuld" bei den Nachbarn?

Ich glaube Dir einfach nicht, dass es - wie Du glauben machen möchtest - nur an den Nachbarn liegt. Was war denn beispielsweise den Schlägen voraus gegangen? Auf was waren die Schläge nur eine "Antwort"?

Unter Uständen sollte man eine Moderation einschalten...

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Es ist immer wieder dasselbe:

"Bessere" Grafikkarte, "mehr RAM", CUDA, ATI-Stream... - und 1.000 tolle Tips, die am Ende nichts bringen. Das Gejammere geht weiter.

Dass MAGIX Video deluxe MX CUDA nur SEHR eingeschränkt unterstützt und manchmal das Rendern sogar verlangsamt, dass die MAGIX-Lösung erst in den Anfängen zu stolpern scheint, müsste eigentlich schon zum deutschen Volksliedergut gehören.

Tatsache ist: Ohne die Nutzung der neuen Hardware-Generation z.B. von INTEL läuft jede Hoffnung davon, wird das nichts. Rendern in 20 - 40 % Realzeit für MP4 oder MPEG2 sind jetzt als Regel möglich. Jedoch nicht mit den alten Hütchenspielen.

Z.B. ein Spielfilm DAS WEISSE BAND mit 02:14:31 von 720x576 in 27 % Realzeit nach 1280x720 TRANSkodiert... - Das war mit einem i7-2600k und der chipintegrierten HD3000-Grafikeinheit auf einem H67ITX-Board möglich, auf dem nicht einmal eine (zwar mögliche) gesonderte Grafikkarte steckte.

Es wird noch lange dauern, bis Betroffene trotz aller greifbaren Informationrn endlich begreifen, dass die Zukunft (außer bei Power-Gamern) nicht den Grafikkarten gehört, sondern Lösungen wie Sandy Bridge/Quick Sync und den Weiterentwicklungen daraus (z.B. Ivy Bridge in 2012).

Hier einmal etwas zum "Reinriechen": http://www.youtube.com/watch?v=lTS0nokczuI

Wer jetzt nicht umdenkt und alte Wege verlässt, bestraft sich selbst: Durch Verlust von Investitionen und durch Verlust an Lebenszeit.

http://www.youtube.com/watch?v=lTS0nokczuI
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Es sollte in jedem Fall der Musiksound separat aufgenommen und nachher an der Stelle des Kamerasounds eingefügt werden. Der ist dann entsprechend zu "drücken". Im Prinzip ist das sehr simpel und bedingt nur ein gesondertes Aufnahmegerät, das nahe genug (jedoch nicht zu nahe) der Tonanlage platziert werden muss. Ein solches Aufnahmegerät kann z.B. ein gutes Smartphone sein, denn auf absolute HiFi-Qualität kommt es ja nicht an. Bei einer solchen separaten Tonaufnahe kommt sicherlich auch noch etwas von den Umweltgeräuschen mit auf die SD-Karte. Das macht den Ton dann auch authentisch passend zum Video.

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In jedem Fall diesen "INTEL i7 2600 Quad Core 4x3400", jedoch mit dem i7-2600k-Prozessor!

Der schließt auch die HD3000-Grafik von INTEL mit ein.

Zwischen dieser und der gesonderten Grafikkarte kann der Rechner je nach Bedarf und Programm umschalten.

Der 2600k verfügt überdies über HT, also zwei weitere virtuelle Kerne, sodass je nach Programmfähigkeit 8 Kerne wirksam werden.

Von AMD würde ich die Finger lassen, selbst Llano-Implementation.

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Der Allgemeinliteratur nach ist ein Schaden kaum zu befürchten! Cannabis ist nicht nur "Stoff", sondern auch eine Heilpflanze.

Beim Kiffen geht das Stoff aufs Blut über und darüber auf die Rezeptoren im Gehirn, wo die wahrnehmungsverstärkenden/-verändernden Wirkungen eintreten.

Ich habe nichts gefunden, dass Cannabis-Bestandteile sich erbgutverändernd einlagern. Somit dürfte eine dringende Sorge nicht angebracht sein. Doch solltest Du mit einem Arzt sprechen, der NICHT von vornherein mental gegen alle Drogen feindlich eingestellt ist und eher emotional reagiert. Der konsultierte Arzt (und danach frage ihn!) sollte den letzten Stand der Wissenschaft kennen und Dir vermitteln.

Bleibe gelassen!

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Die Einstellungen bei den SAMSUNG-Phones sind - - wie bei vielen anderen Marken auch! - - recht üppig und teilweise verwirrend.

Manche Einstellungen können sogar anderen schon vorgenommenen zuwider laufen und Konflikte verursachen, die das Hand dann wechselweise abarbeitet.

Etwas wie bei Dir habe ich bei unseren (mehreren) Samsung-Geräten noch nicht erlebt.

Es bleibt Dir wohl kaum erspart, durch alle Einstellungen zu gehen und dort zu allen einzelnen Unterpunkten genau hinzusehen und zu verstehen, was da bewirkt werden soll.

"Letzte Woche hat es geklappt" deutet darauf hin, dass Du in der Zwischenzeit etwas verändert hast, das zu der beanstandeten Folge führte... - Leider. - Vielleicht hast Du die Möglichkeit eines Total-Resets auf die Grundeinstellungen? Dann probiere das mal.

Vielleicht findet sich hier jemand, der das Problem kennt und helfen kann.

Viel Glück!


Ich sehe gerade, dass Dir jemand schon einen klugen Rat gab. Lobe ihn! - Ich tat es auch.

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Ich würde mir zum Einstieg Video deluxe 16 gönnen. Für 25 Euro bei PEARL:

http://www.pearl.de/a-PK4112-3290.shtml

Kleines Risiko, großer Erkenntnisgewinn.

Nach der Installation sofort registrieren und dann das letzte Update herunterladen.

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