Hallo Beppo am besten fragst du bei der Argentur für Arbeit oder bei der IGM nach ,da bekommst du auf jedenfall eine Antwort. Die Krankenkassen haben damit nichts am Hut.
Die Stunden werden vom Arbeitgeber beim Arbeitsamt beantragt und die Überprüfen dann ob das alles so rechtens ist mit den beantragten Stunden.
Hallo Jessica, dein Chef gibt dem Arbeitsamt vor ( er muß das beim Arbeitsamt anmelden ) wer und wie lange einer von euch in Kurzarbeit geht, klar ist manch mal ungerecht aber da kann man nichts dran machen.
Hallo ,nein die werden nicht auf 0 gesetzt. Die werden Eingefroren bis die Kurzarbeit wieder aufhört, (aber nur wenn du auch in KA. gemeldet bist).
Hallo, wenn du in der Kurzarbeitszeit krankgeschrieben wurdest dann bekommst du Kurzarbeitergeld und nach 6 Wochen Geld von der Krankenkasse. Wenn du aber vor der kurzarbeit krank wurdest dann bekommst du dein Lohn weiter.
Schreib doch über die Arbeitszeitfirmen (moderner Sklavenmarkt und Ausbeutung)
Also wenn es ein Arbeitsunfall war / ist dann musste der ja auch bei der Berufsgenossenschaft (BG) gemeldet werden, so wie ich weiß muss der Arbeitgeber weiter bezahlen oder es zahlt sogar die BG.Du solltest dich bei ger BG um rat suchen.Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
Diese neue Regelung bei der Kurzarbeit trifft alle Firmen die Kurzarbeit anmelden wollen, die müssen ja nicht bis 2012 Kurzarbeit machen.
Hallo das Urlaubsgeld wird nicht mit der Kurzarbeit verrechnet,warum nicht du kannst ja Uraub haben wo keine Kurzarbeit gemeldet ist.
Die Frage ist einfach zubeantworten,die ganzen Überstunden müssen vor der Anmeldung zur Kuzarbeit abgebaut werden das verlangt das Arbeitsamt.
Hallo, so wie ich das kenne bezahlt nicht dein Chef das KUG. sondern das Arbeitsamt und es heißt in der Regel das du 10% einbußen von dein Lohn hast,gehe aber mal ins Netz unter Kurzarbeit.de da ist das genau beschrieben.
Also das mit der Kurzarbeit im Krankheitsfall ist so. Der AG muss ja der Argentur für Arbeit(Arbeitsamt) die MA. melden die wann und wieviel Stunden Kurzarbeit machen und das Monat für Monat (bis der Angemeldete Zeitraum vorüber ist),und das ist auch bei Krank so,wenn ich 2Wochen Krank bin und in den 2Wochen habe ich 3KUG. Tage dann bekomme ich die 3 Tage als KUG. bezahlt und nicht mit Lohnfortzahlung. Aber ansonsten hat Kleintier recht.
Also Kurzarbeit bedeutet nicht das man nicht mehr Arbeiten darf,der Chef muss dem Arbeitsamt die Personen namentlich melden die in Kurzarbeit gehen, immer Monat für Monat und die MA die nicht in Kurzarbeit sind können Arbeiten und sogar Überstunden machen hört sich blöd an ist aber so. Wenn ein MA für den Monat Januar 2010 in Kurza. gemeldet ist (24std.im Monat)gleich 3Tage,dann hat der Vorgesetzte dafür zu sorgen das der MA diese Kurzarbeit auch machen kann,aber das müsste auch euer Betriebsrat wissen wenn ihr den einen habt.So ich hoffe ich konnte dir weiter helfen,noch ein guten Rutsch ins Jahr 2010.
Hallo, also wenn eine Firma Kurzarbeit anmelden will muss sie Regeln beachten,es dürfen keine Fremd oder Leiharbeiter in der Firma Beschäftigt sein,es müssen alle Überstunden abgebaut werden und es darf kein MA noch alten Urlaub haben,erst dann gibt das Arbeitsamt grünes Licht für die Kurzarbeit.Es müssen nicht alle Abteilungen in Kurza. gehen es kommt auf die Aufträge der einzelnen Abt.an,aber da kann der Arbeitgeber keine Fremdfirma einsetzten, sondern die MA die in Kurza. sind.Das müsste aber auch der Betriebsrat wissen wenn ihr den einen habt.So ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
Ja es haben ja schon einige das gesagt was du und dein Mann machen sollen. Also das Arbeitsamt genähmigt keine Kurzarbeit wenn noch Urlaub oder Überstunden von MA da sind.Der AG ist verpflichtet seinen MA mitzuteilen das sie diese abzubauen haben oder es sei den das der AG nur vereinzelnde MA in KUG schickt was sein recht ist und der rest aus der KUG raus genommen worden ist, was er wiederum diesen MA mitteilen muss.Macht der AG das nicht macht er sich nach dem geltenen Recht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Strafbar.Hat sich dein Mann schonmal mit den (BR) Betriebsrat gesprochen,deenn der hat da 100% Mitspracherecht.So ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
Hallo Berndti, wenn dein Urlaub genehmigt wurde dann ist das Urlaub und keine Kurzarbeit,hat dein Uraub 2-3 Wochen und du kannst in den Monat keine Kurzarbeit von den Arbeitstagen her, mehr machen muss dein Vorgesetzte dich aus der Kurzarbeit raus nehmen. So ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
Hallo das mit dem kurzen Schichtwechsel so wie es dein Vater macht ist nicht zulässig vom Gesetzgeber,es müssen von Schichtende bis zum nächsten Schichtanfang 11 stunden pause sein,so steht es im Betriebsverfassungsgesetz,den wenn man so Arbeitszeiten hat und hat die Ruhepausen nicht eingehalten, es passiert ein Wege oder Arbeitsunfall hat man kein Versicherungsschutz. Aber das müsste der Betriebsrat in der Firma deines Vaters auch wissen,ich hoffe ich konnte dir weiter helfen und das was (diemama40)schreibt vergess ganz schnell.
Nein das geht nicht,es kann aber sein das nicht alle abteilungen in kurzarbeit sind dann können diese auch samstags arbeiten,aber wenn euer betriebsrat kläver ist tut er die samstagsarbeit nicht genehmigen mit dem grund wenn in abteilungen samstags gearbeitet wird können die,die kurzarbeit machen doch da aushelfen und machen statt 20% nur noch10% kurzarbeit das merkt man auch am geld
Grundsetzlich ja aber Kurzarbeit ist keine Freizeit oder Urlaub,Kurzarbeit ist Arbeitszeit wo du immer erreichbar für deine Firma sein musst.
Wenn du Krankgeschrieben bist ist das so aber der Tag wo in der Firma Kurzarbeit ist,ist für dich auch Kurzarbeit,das heißt das du den Tag mit KUG berechnet bekommst,ansonsten Lohnfortzahlung.