ich hatte in meiner auktion halt extra keine abholung angegeben da ich zu meiner mutter ins ausland gefahren bin einen tag vorher. den artikel habe ich mitgenommen um ihn dann von dort aus zu versenden (habe ich schon öfters gemacht, lief bis jetzt immer reibungslos). jedoch natürlich erst wenn der käufer gezahlt hat per paypal oder wie auch immer. er will aber unbedingt die abholung wenn ich wieder da bin. ich brauchte allerdings sehr dringend das geld und hatte fest damit gerechnet das der jenige der es kauft dann auch mit paypal zahlt. die frage ist halt einfach ob der käufer denn anspruch auf abholung hat wenn es nicht in der auktion vermerkt ist. leider habe ich nicht ausdrücklich hingeschrieben "keine abholung möglich". ich habe halt nur zwei mögliche zahlungsmittel angegeben

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