Hi, Also falls dein Vater als dein Großervater verstorben ist auch schon verstorben war hättest du einen Pflichtteilsanspruch gehabt, da du ja an die stelle deines verstorbenen vaters gerückt bist.

Wenn die zweite frau deines Großvaters stirbt hast du kein anrecht auf einen pflichteil weil du mit ihr ja nicht verwand bist. (ich hatte vor ein paar jahren auch so einen fall in meiner familie, da war es so) ihr erbe wäre dann ihr sohn, wenn dieser ablehnt kämen die erben nach erbfolge in betracht. zuerst ihre eltern, wenn diese nicht mehr leben ihre geschwister oder deren kinder.

jenachdem wie lange dein großvater schon verstorben ist würde ich da mal nachhaken weil du da ja einen pflichtteilsanspruch hattest.

lg

...zur Antwort

google mal nach everest und installier das. evtl. hast du ein temperatur problem, das kannst du mit dem proggie feststellen.

lg lizmue

...zur Antwort

google mal nach winavi, damit müßte das gehen. zudem ist das programm leicht in der bedinung, schnell und klein.

lg lizmue

...zur Antwort

das problem wird der server sein den du benötigst. der datentraffic wird dabei nicht sosehr das problem sein, da es viele hoster gibt die unlimited traffic anbieten. schwieriger wirds dann mit den festplatten. 1000gb also ein knappes tb haben die meisten server nicht. ein guter und sehr günstigen anbieter der auch server mit großen platten im angebot hat ist http://www.ovh.de . schau dort mal auf die seite ob da was deinen größenvorstellungen und vorrallem preisvorstellungen entspricht.

...zur Antwort

theoretisch brauchst du garnicht umwandeln. wenn du einen player hast der divx/xvid unterstützt kannst du einfach so brennen. noch idealer sind dvd player mit card reader oder usb anschluß. einfach die avis auf carde oder stick und schon kann man schauen.

als umwandelprogramm kann ich winavi wärmstens empfehlen. klein, schnell und einfach zu bedienen, und du kannst damit fast jedes format in jedes andere format was du möchtest umwandeln. lg lizmue

...zur Antwort

6 cl Gordon's Gin 2 cl Smirnoff Red Vodka 1 cl Lillet Blanc Vermouth

Alles mit 3-4 Eiswürfeln mittellang shaken und dann strainen in einen Cocktail-Spitz bzw. Martiniglas. Unbedingt stilecht mit einer Zitronenspirale im Glas dekorieren!!!

...zur Antwort

wir haben eine ganze zeitlang nur die patronen von pelikan benutzt. die patronen sind sehr gut, zumindestens für canon drucker. für unseren jetzigen drucker gibts leider keine patronen von pelikan sonst würden wir die auch weiterhin kaufen. probier sie aus! lg lizmue

...zur Antwort

das ist irgendeine junk/phishing mail. klick bloß auf keinen link in der mail!!! ähnliches ist auch von paypal, ebay und etlichen banken im umlauf. lg lizmue

...zur Antwort

das ist regional sehr unterschiedlich. ich wohne hier zb. direkt an der grenze zwischen zwei kreisen bzw. bundesländern. die eine tafel verteilt auch brot/brötchen die andere nicht. lg lizmue

...zur Antwort

einem süchtigen helfen ist ganz ganz schwierig. vorallem muß er erstmal selber wollen, hat er den willen nicht dazu hast du sogut wie keine möglichkeit, ist leider so. ein erster schritt wäre evtl. ihn dazu zu bringen zu einer selbsthilfegruppe zu gehen, vielleicht sogar mit dir gemeinsam. lg lizmue

...zur Antwort

wenn ihr einen schriftlichen kostenvoranschlag habt geht damit zum anwalt. die toleranz bei kostenvoranschlägen beträgt meine ich 10% und das ist bei euch ja wesentlich mehr. ich hatte das auch schonmal, und mußte hinterher nur die vorher vereinbarte summe zahlen. lg lizmue

...zur Antwort

die arge rechnet den bedarf der bedarfsgemeinschaft aus, also kosten für den lebensunterhalt aller in der bg, sowie die wohn und nebenkosten, auch gibt es eine pauschale für versicherung usw... von der summe x, sagen wir mal 1500€ ziehen sie den überschüssigen lohn ab (100€ sind generell frei dazuzuverdienen, dadrüber wird dann nochmal prozentual gerechnet). die differenz zwischen den beiden summen wird dann von der arge ausgezahlt damit der mindestbedarf den ein mensch oder eine bg hat gedeckt ist. wenn sie dir zuviel angerechnet haben geh mit einem kontoauszug zur arge auf dem ersichtlich ist wieviel lohn du tatsächlich bekommen hast, dann müßen die neu berechnen! lg lizmue

...zur Antwort