Enniscorthy in a bottle
Ja klar. Kannst ja auch mit einem rewe Gutschein zu lidl einkaufen... !!! kopfschüttel
Es kann aber auch sein, dass dein Sim keinen Zugang zu dem gewünschten Objekt oder Ort hat. In diesem Fall erscheint über deinem Sim eine Sprechblase mit Fußspuren, und dein Sim führt eine Nein-Animation aus.
Sorge nun dafür, dass dein Sim die gewünschte Position ungehindert erreichen kann. Möglicherweise musst du dazu in den Bau-Modus wechseln, um sicherzustellen, dass das gewünschte Interaktionsobjekt korrekt ausgerichtet ist. Benutze dazu den grauen Drehen-Button. Der Pfeil zeigt die aktuelle Ausrichtung des Objektes an. Achte ferner darauf, dass zwischen dem Interaktionsobjekt und anderen Gegenständen oder Mauern in der Umgebung ausreichend Platz zum Gehen ist.
Doof wenn die GEMA das Video gesperrt hat.
Wenn du deinen Ausbildungsplatz verlierst, solltest du dich umgehend arbeitslos melden. Ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, hängt von mehreren Bedingungen ab. Der Anspruch entsteht erst, wenn du mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast.
Wenn du deine Ausbildung selbst abgebrochen hast, kann es außerdem sein, dass dir eine dreimonatige Sperre droht. Dies ist immer dann der Fall, wenn dich ein Verschulden am Verlust der Lehrstelle trifft.
Wenn du dich arbeitslos meldest und Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhältst, ist in der Regel auch die Frage deiner Krankenversicherung geklärt. Falls nicht, musst du aktiv werden. Sprich mit deinen Eltern und deren Krankenkasse: Vielleicht kannst du wieder über die Familienversicherung versichert werden.
Also wenn du seine Ausbildung abbrichst steht dir kein Arbeitslosengeld zu.
Mach die Ausbildung zu ende und suche dir lieber einen anderen Betrieb ;)
) Bezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz-IV") haben einen Anspruch auf Übernahme der Renovierungskosten durch die zuständige Arge, sofern die Kosten nicht durch den Vermieter abgedeckt werden. Die Notwendigkeit der Wohnungsrenovierung besteht bei mietvertraglicher Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und bei dem Bezug einer Wohnung, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen. Die Kosten, die dem Alg II-Empfänger hierbei entstehen, muss die Arge tragen. Denn diese Kosten gehören zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II (vgl. BSG B 4 AS 49/07 R). Zu übernehmen sind die Kosten, soweit sie tatsächlich entstanden und angemessen sind
Hey. Erst mal dir & deinem Sohn gute Besserung.
So wie ich jetzt mit bekommen habe (war auf einer Gruppeninformation vom amt) Kriegst du Unterstützung. Ich weiß nur nicht ob es die komplette Renovierung ist oder ob du evtl nur eine bezuschussung bekommst. Wenn Heizung etc. Kaputt geht kriegst du auf jeden Fall jemanden der dir das wieder repariert und die Kosten auch zum Teil trägt. Müsstest dich genauer vll einfach noch mal erkundigen ich kann dir nur mit dem hoffentlich etwas weiter helfen.
Liebe grüße