In Deutschland keine Ahnung, in Österreich: Ja

  • Bei sexuellen Handlungen ohne Geschlechtsverkehr: keine Strafbarkeit, wenn die jüngere Person mindestens 12 Jahre alt ist und der Altersunterschied maximal vier Jahrebeträgt.

Das sind die Vorraussetzungen unter der Bedingung, dass ihr das beide wollt und damit einverstanden seid. Sonst könntest du, als Strafmündige Person, in Schwierigkeiten geraten.

viel spaß

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finde ich irgendwie süß, aber bin selber nicht so ein nerd

Find ich süß, würde mich selbst jetzt aber nicht Nerd nennen. M17

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