Hallo, habe selbst keine guten Erfahrungen gemacht.

Per Tageszeitung ein Prospekt mit einem günstigen Schuhangebot erhalten. Wollte sofort auf der Homepage bestellen. Leider war gerade dieses günstige Angebot! nicht mehr vorhanden. Allein das stellt schon einen Verstoß gegen das UWG (Gesetzt gegen den unlauteren Wettberwerb) da. Es gibt auch eine BGH-Urteil - AZ I ZR 71/97 - in dem begründet ist, das Angebote eine ganz bestimmte Zeit vorrätig sein müssen (wegen Lockangebot, so wie in meinem Falle). Aber ich habe keine Lust, wegen einer solchen Sache den Rechtsanwalt anzurufen. Außerdem ist es meistens mit der Beweisführung sehr schwierig.

Übrigens vom Kundendienst wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass ich jeden Tag einmal prüfen solle, ob das Angebot wieder online gestellt ist. Uns siehe da, nach ca. einer Woche gab es die Schuhe wieder online, natürlich nicht zu diesem günstigen Preis, sonder zu einem ganz normalen Marktpreis, wie man ihn in anderen Onlineportalen auch findet.

Ich halte eine solche Geschäftspraktik nicht für seriös und werde auch zukünftig aus Prinzip meine Schuhe anderswo kaufen. Dass eine Firma die Gefahr eingeht, wegen 20,- Euro ein Negativimage zu erhalten, wundert mich schon sehr! Na ja, wer's halt braucht.

Liebe Grüße