Hey LalaRiver
Sollte es zu einem Fehler in der Ausübung kommen, kann eine Berufshaftpflicht sinnvoll sein um Schadenskosten zu übernehmen!

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Hey, das hängt vom Bundesland ab. In Bayern als Bsp. muss man die PDL haben. In NRW und Niedersachsen nicht.

Guck mal hier: https://www.dguv.de/arge-ik/antrag/index.jsp

https://www.haushaltshilfe24.net/index.html

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Hallo Henrik
die Summe ergibt sich aus den qm deiner Wohnung. In deinem fall werden die qm mit Faktor 650€/pro m2 multipliziert. Wenn du der Meinung bist, dass du mehr absichern möchtest, kannst du die Summe erhöhen. Für den Unterversicherungsverzicht reicht das aber schon so wie im Angebot!

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ja dann ist doch alles gut! kannst du doch online melden bei Versicherer!
Aber wichtig zu wissen es wird nur der Zeitwert ersetzt.

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Hallo Butterfly hast du beim Versicherer angerufen? Eigentlich lässt sich das leicht klären. Dadurch das es keinen Kreditvertrag gegeben hat, dann brauchst du auch den Schutz nicht. Wir haben bisher gute Erfahrungen mit der Würzburger.

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n vielen Fällen übernehmen Versicherung die Kosten für eine Kanalreinigung nicht. Häufiger werden Folgeschäden, die durch einen Wasserrohrbruch in Folge einer Verstopfung entstanden sind, versichert. Mögliche Ansprechpartner sind hier die Hausratsversicherung, die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung.

Sollten Ihnen Folgeschäden entstanden sein, schauen Sie am besten in die Vertragsbedingungen bei Ihrer Hausratsversicherung. Es kann durchaus sein, dass Sie für derartige Folgeschäden abgesichert sind.

Auch einige Gebäudeversicherungen kommen für Folgeschäden auf. Normalerweise zahlen die Gebäudeversicherungen immer für Schäden, die in Folge eines Wasserrohrbruchs entstanden sind.

Bei einer fremdverschuldeten Rohrverstopfung, durch die eigene Folgeschäden entstanden sind, kann auch die Haftpflichtversicherung des Verursachers der richtige Ansprechpartner sein.

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