OnlyFans Umsatzsteuer zahlen oder §13b?
Hallo,
und zwar habe ich OnlyFans entdeckt, eine Platform ähnlich wie Instagram, nur dass die "Fans" monatliche Beiträge zahlen um einen folgen zu dürfen.
Einnahmen sind also monatlich z.B $10. Außerdem kann man mit Verkauf von Videos oder Bildern und auch Trinkgeld zusätzlich Geld verdienen. OnlyFans behält ca. 20% für alle Einkünfte ein. (Als Gebühr oder Verwaltung)
Auszahlen kann man sobald $100 auf dem Konto sind, das wird dann umgerechnet und geht dann in € auf mein Bankkonto.
OnlyFans oder auch Fenix International Limited hat den Sitz in London. (USt-ID vorhanden)
Jetzt frage ich mich, da OnlyFans erstmal alle Einnahmen selber verwaltet muss Ich da USt (19%) an das Finanzamt abführen? ( Kein Kleinunternehmer! )
z.B Auszahlungsbetrag 100€ - 19€ in der nächsten Umsatzsteuer Voranmeldung angeben?
oder
greift da das reserve-charge (Umkehr der Steuerschuldnerschaft / §13b) und ich muss nur am Ende des Jahres die Einnahmen in der EKSt versteuern?
Falls ihr noch irgendwelche Infos benötigt, Ich antworte so schnell ich kann.