Ich habe einen BAB Antrag gestellt und frage mich jetzt, ob und wann ich meine Fahrtkosten nachweisen soll/muss? Diese wären 1 Heimfahrt mit Bahncard 25 hin+zurück=33,10 Euro und dann habe ich letztens ein Azubi Abo abgeschlossen, wo ich nun monatlich statt 53 Euro nur noch 41 Euro für ein Monatsticket zahle. Macht zusammen 74,10 Euro.
Laut dieser Seite http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/berufsausbildungsbeihilfe/hoehe-und-bedarf.html#Azubi-mit-eigener-Wohnung muss man "seine Fahrtkosten nachweisen können" und "es werden max. 476 Euro im Monat bei der Berechnung berücksichtigt". So weit, so gut.
In dem vorläufigen Bescheid steht bei" Bedarf für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen" aber nur glatt 65 Euro, obwohl ich damals noch 53 Euro für Monatsticket und ca. 52 Euro für 1 Heimfahrt angegeben hatte, was ja eigentlich über 100 Euro wären. Keine Ahnung wie die da auf 65 kommen. Zurück zur eigentlichen Frage..werde ich irgendwann aufgefordert werden Nachweise wie Zugtickets etc. im Amt vorzuzeigen oder könnte ich, auf gut deutsch gesagt, auch bescheißen und bei Fahrtkosten sonst was für Beträge angeben? Danke für eure Antworten! ;)