Wer kennt sich mit Beratungshilfe aus?
Hallo,
nachdem ich mich bei einem Anwalt habe beraten lassen, habe ich einen schriftlichen Antrag auf Beratungshilfe bei dem Amtsgericht abgegeben. Ich habe bereits 2 Zahlungen an den Rechtsanwalt geleistet. Meine Frage ist: wie ist der weitere Verlauf im Falle einer Genehmigung? Und werden die Kosten die ich an den Anwalt geleistet habe komplett übernommen? Überweist mir der Anwalt oder die Staatskasse das Geld zurück?
Vielen Dank