Das verbietet der gesetzgeber. Viele glauben, es hätte den hintergrund, wegen der sog. Wintergeldkasse, aber das stimmt nicht. Natürlich haben betriebe des bauhauptgewerbes die möglichkeit schlecht wetter machen zu lassen, aber das können betriebe des baunebengewerbes auch und die dürfen zeitpersonal nehmen. Sie dürfen es nur nicht, wenn sie gerade jemanden in schlecht wetter haben. Aber das ist ja auch klar und wäre sonst auch sehr unfair: der chef schickt seine leute in schlecht wetter und bestellt zeitpersonal --> das geht natürlich nicht. Meiner meinung nach, gibt es keinen plausiblen grund dafür, dass zeitarbeit nicht ins bauhauptgewerbe überlassen darf. Es würde sich sogar für alle parteien anbieten, so wie es das in allen saisonalen bereichen anbietet. Dieses phänomen gibt es übrigens nur in deutschland. In anderen ländern ist die zeitarbeit nicht so beschränkt und teilweise sogar gesetzlich verpflichtend für unternehmen einer gewissen größe.

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Equal pay heißt, gleiche bezahlung wie die festangestellten beim kunden. Ein branchenzuschlag ist ein gewisser prozentsatz von dem grundlohn eines vergleichbaren festangestellten. Dieser prozentsatz erhöht sich zwar, aber endet nicht ganz bei dem vollen stundenlohn eines festangestellten. Mit dem höhsten und letzen prozentsatz liegst du minimal drunter. Abgesehen davon gibt es equal pay - also den gleichen stundenlohn - gleich in vollem umfang und ist nicht wie beim branchenzuschlag von der einsatzdauer abhängig. Branchenzuschlag kriegt man erst ab einer gewissen mindestüberlassungszeit und steigert sich dann einige etappen aufwärts mit längerem einsatz. Außerdem ist der branchenzuschlag, wie das wort schon sagt, von der jeweiligen branche abhängig, was höhe und diese einsatzzeiten angeht. Equal pay nicht.

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Leiharbeit ist umgangssprachlich für zeitarbeit und sollte auch nicht verwendet werden, denn er diskriminiert die zeitarbeiter. Verleihen steht im duden nämlich unter: kostenlose überlassung einer sache. Mal abgesehenndavon, dass zeitarbeitsfirmen das nicht kostenlos machen, macht sich jeder zeitarbeiter selbst mit diesem begriff schlecht. Im übrigen gibt es im aüg keinen paragraphen der leiharbeit oder arbeitnehmerüberlassung differenziert. Dein freund ist falsch informiert! Arbeitnehmerüberlassung ist der gesetzlich richtige begriff für zeitarbeit. Wie schon ein paar mal hier erwähnt, gibt es also keinen rechtlichen unterschied zwischen den begriffen. Die agentur für arbeit hat da leider überhaupt keine ahnung von. Die schreiben auch ein merkblatt für "leiharbeiter" obwohl der begriff diskriminierend ist....und sieschreiben zb auch, dass alle zeitarbeitsfirmen "befristete überlassung von arbeitskräften" machen....stimmt auch nicht. Es werden einfach nur gerne mehrere begriffe in einen pott geschmissen, damit die leute, die davon keine ahnung haben, verwirrt sind

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Ich glaube deine frage ist etwas zu allgemein gestellt.

Es gibt in jeder branche weiße und schwarze schafe und oft steht und fällt ein unternehmen mit der leitung. Soll heißen, selbst wenn jemand bei einer firma gute erfahrungen gemacht hat, kann das bei dir wieder ganz anders werden, weil du vielleicht in einer anderen niederlassung mit anderer leitung arbeitest und diese leitung die regeln, die fürs ganze unternehmen gelten, anders anwendet.

um eine gute zeitarbeitsfirma zu erkennen, kann ich dir aber ein paar tipps geben:

  1. Die firma sollteeine unbefristete erlaubnis zur arbeitnehmerüberlassung besitzen und am besten auch nicht erst seit gestern

  2. Such die keine ganz neue firma, die vielleicht noch nicht viel erfahrung hat.

  3. Schau nach, wie die leitung der firma aufgebaut ist. Es gibt auch zeitarbeitsfirmen, die inhabergeführt sind -so etwas ist mir lieber als firmen mit einem riesigen wasserkopf...

  4. Die firma sollte mitglied in einem tarifverband sein.

  5. Nach möglichkeit sollte die firma nach iso zertifiziert sein. Das garantiert dir, dass gewisse regeln automatisch eingehalten werden und der das thema arbeitsschutz ernst genommen wird.

  6. Versuch mal raus zu kriegen, wie lange die disponenten und niederlassungsleiter schon dort arbeiten. Wenn die nämlich schon nie lange da bleiben, kann der laden ja auch für externe nicht so geil werden. Ausserdem hast du sonst immer einen neuen vorgesetzten und das ist auch blöd.

Wenn du nach diesen, wie ich finde, wichtigen punkten geschaut hast, solltest du an eine gute firma kommen.

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Rechtens ist hier nicht das richtige wort...sicherlich ist es nicht schön und wenn du nix unterschrieben hättest, hast du immer einen rechtlichen anspruch auf dein im vertrag stehendes entgelt e2. Jetzt hast du die vereinbarung unterschrieben...sagen wir mal so, ich finde es nicht schön. Die zeitarbeitsfirma hat die aufgabe, dir einen entsprechenden job zu besorgen, wenn ein anderer endet und dich nicht dann runter zu stufen. Auf der anderen seite finde ich, dass sie vielleicht auch so gut gehandelt haben, wie es ihnen möglich war. Eine zeitarbeitsfirm verdient mit mitarbeitern besserer qualifikation ja auch mehr als mit leuten mite1, also ist auch der zeitarbeit daran gelegen, dich so auch einzusetzen. Wenn sie wie in deinem fall, jetzt leider nix mehr in dem bereich haben und dich mit der runterstufung so behalten können, zeigen sie dir aber auf jedenfall damit, dass sie dich gern behalten wollen. Und das sie offen mit dir darüber reden finde ich auch gut. Alles hat 2 seiten...nicht "rechtens"wäre es übrigens, wenn du dein e2 schon so lange kriegst, das du ein gewohnheitsrecht hast. Wie lange hast du e2 gekriegt?

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Kann es sein, dass du den freizeitausgleich für den zeitraum vor deiner krankheit schon beantragt hattest? Ich kenne eine regelung, die zwar meines wissens schon veraltet ist und nicht mehr angewendet wird, aber die besagt, dass vorab beantragter freizeitausgleich als genommen gilt, auch wenn du dann in derzeit krank wirst.

Wegen der lohnfortzahlung (nicht krankengeld, das kriegt man von der krankenkasse), wende dich einfach mal an deine krankenkasse, oder zeig dem arbeitsamt mal deine abrechnung. Da stehen dann ja die azk stunden drin und nicht krank. Deine au hast du doch auch bei der krankenkasse eingereicht, oder? Die können dir davon eine kopie machen, die du mit deiner abrechnung beim arbeitsamt vorzeigen kannst

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So viel verlangt die zeitarbeitsfirma ganz bestimmt nicht. Das würde sich für den betrieb überhaupt nicht lohnen. Meist verlangen die zeitarbeitsfirmen im schnitt den stundenlohn mal 2 (so als ganz grobes rechenbeispiel). So haben sie genug für die lohnnebenkosten und der rest geht für bg, versicherung, psa, krank, urlaub und natürlich auch etwas für büromiete, papier, gehälter des disponenten, buchhaltung etc. Drauf.... es sind ne ganze latte an kosten. Was aber üblich ist, ist das der kundenbetrieb deinen lebensgefährten bei den endkunden für46 euro verkauft. Beispiel: frau meyer lässt sich einen elektroinstallateur kommen und die elektrofirma x stellt frau müller den gesellen für 46 euro pro stunde plus material und anfahrt in rechnung. Das wird es eher sein, gehe ich von aus.

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Das ist richtig Familiengerd. Einen gesetzlichen anspruch auf eine abfindung hat man nicht. Vor allem im hinblick darauf, dass der betrieb betriebsbedingt entlassen will...soweit ich aber vor allem weiss, entfällt bei einem aufhebungsvertrag üblicherweise die abfindung und auch die kündigungsfrist kann viel kürzer bis hin zu fristlos gestaltet werden. Ein aufhebungsvertrag wird doch im gegenseitigen einvernehmen gemacht...bin ich da falsch informiert?

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Wenn du aber weiterhin bei der zeitarbeitsfirma unter vertrag bist, müssen die ab der 4. Beschäftigungswoche zahlen. D.h. eine woche krankengeld und danach die zeitarbeitsfirma. Das kannst du dir von deiner krankenkasse auch nochmal bestätigen lassen, wenn du deinen antrag auf krankengeld holst

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Sicherlich kann man eine provision, ja auch in deinem sinne bei diesem stundenlohn, auf raten vereinbaren. Das muss aber genau schriftlich festgehalten werden. Wie hoch die rückzahlungsrate ist und wie lange zu zahlen ist. Ein sog. Ratenplan. Gibt es den nicht ist das schon mal recht seltsam und überhaupt hast du rein rechtlich eine sog. Pfändungsfreigrenze oder selbsbehalt. D.h. z.b. bei alleinstehenden darf KEINER (ausser unterhaltsforderungen) dir mehr von deinem gehalt weg nehmen als diese grenze besagt. Bei singles ohne unterhaltspflichtige ist das ca 1050 euro, die du im monat behalten kannst und da kann sie dir wie gesagt auch keine rate von abziehen. Ich könnte mir vorstellen, dass du mit dem stundenlohn nicht auf mehr als diese summe netto kommst...

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Viele zeitarbeitsfirmen haben eine rufumleitung. Gerade wenn du nachschichten machst, macht das für die zeitarbeitsfirma sinn. Hast du denn schon versucht einfach mal bei der zeitarbeitsfirma anzurufen? Würde ich an deiner stelle zumindest probieren und den kunden informieren -so wie es hier schon geschrieben wurde. Dann hast du alles getan, was du tun musst. Wenn du das schon versucht hast und wirklich keinen mehr von der zeitarbeitsfirma erreicht hast, dann würde ich auch morgen früh da bescheid geben oder die krankmeldung persönlich vorbei bringen.

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Hilfe! Frage wegen Konventionalstrafe

Guten Tag!

Ich koche gerade ernsthaft vor Wut und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

Vor zwei Monaten bin ich in den Sommerferien auf einer kurzfristigen Jobsuche gewesen, um mir etwas zu verdienen bevor das Abi anfängt. Ich rufte beim AB Zeitpersonal an und wurde dort zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Nachdem der ganze Papierkram erledigt war, wurde ich als Aushilfskraft in eine Firma außerhalb meiner Stadt (mit dem Zug etwa eine Viertel Stunde) geschickt. Ich fing ab Mittwoch an und musste früh aufstehen, um pünktlich meinen Schichtbeginn um sieben Uhr morgens antreten zu können. Die Arbeit belastete mich körperlich schwer, da ich mich dauernd zu irgendwelchen Metallteilen runterbücken musste, der Geruch von Öl sowie von gestopften Zigaretten, die man dort rauchte war sehr unangenehm für mich. Ich hielt es aus bis Freitag, verschnaufte am Wochenende und am Montag morgen rufte ich die Firma, wo ich arbeitete (nicht das AB Zeitpersonal, dass sich bis dahin nicht mehr bei mir meldete), an und sagte, dass ich nicht kommen werde da es mir nicht gut ginge wegen meinen Rückenschmerzen. Die Sekräterin nahm das mit vollstem Verständnis an und ich dachte es wäre alles okay. Am selben Nachmittag ging ich zum AB Zeitpersonal, erklärte der Frau meine Ansicht und dass ich gerne etwas anderes machen WÜRDE, wenn die Möglichkeit BESTÜNDE (das habe ich wortwörtlich so gesagt) und möglichst etwas in der Nähe meiner Stadt, da ich mit dem Verkehr der anderen Stadt nicht gut auskam. Die Frau bot mir tatsächlich erstmal was, schlug es aber sofort wieder ab als ich ihr sagte, dass ich nicht arbeiten war. Ich erklärte ihr höflich, dass es mir nicht gut ginge und dass ich bereits dort angerufen hätte, sie aber zeigte kein Verständnis. Auf meine Frage daraufhin, wann ich dann für die drei Tage die ich gearbeitet hatte meinen Lohn bekommen würde, antwortete sie nur "Am 20. des Septembers", und es war August.

The story so far. Fand ich natürlich ein wenig schade, dass die Frau mich nicht zu Ende erklären lies und ich mir nicht mehr als erhofft erarbeiten konnte, doch das was ich bereits HÄTTE war auch nicht wenig, ca. 170 Euro. Als ich dann auf die Abrechnung geguckt hab, konnte ich meinen Augen nicht glauben: 3 Euro.

Ich rufte natürlich schnell dort an und JETZT sagte man mir was über Konventionalstrafe, weil ich mich nicht früh am morgen bei der AB Zeitpersonal, stattdessen bei der Firma selbst gemeldet hätte wegen meines Nicht-Erscheinens bei der Arbeit. Mal völlig abgesehen davon, dass das beträchtliche Summen an Abzügen sind, kann das doch nicht sein? Ich habe mich früh morgens bei der Firma gemeldet und bescheid gegeben, und nachmittags bin ich dann zum AB Zeitpersonal gegangen und bat um einen anderen Job und erklärte auch, wieso ich nicht gegangen bin.

Wie soll ich jetzt vorgehen? Ist das überhaupt legitim was die da machen?

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mal abgesehen davon, ob so eine konventionalstrafe legitim ist oder nicht,... was hast du in deinem arbeitsvertrag stehen? steh da überhaupt was von konventionalstrafe? wenn nicht, können die das nämlich sofort vergessen. dann kannst du denen sagen, dass da nicht drin steht und die dir dein gehalt voll ausbezahlen sollen, ansonsten würdest du dir rechtlichen beistand holen

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so ich weiß, kann er das nicht. die direkten wege von zuhause zur arbeit und von der arbeit nach hause sind vom arbeitgeber über dessen berufsgenossenschaft versichert. wenn dir auf dem weg etwas passiert - angefahren werden - dann ist das ein wegeunfall. eine bekannte von mir ist auch auf dem weg von der arbeit nach hause mal angefahren worden und das lief alles reibungslos über die bg des arbeitgebers. ich glaube, das dieses "verlassen auf eigene verantwortung" in diesem fall nicht geht - so was kenne ich nur aus krankenhäusern, wenn man früher das krankenhaus verlassen will, als es die ärzte anordnen und selbst dann ist man doch noch versichert, wenn man einen rückfall kriegen sollte. ich würde mir da an deiner stelle keine sorgen drüber machen. ich glaube, dass darf der chef per haftungsausschluss gar nicht ausschließen...habt ihr eine sicherheitsfachkraft? die kann man darüber mal informieren - wenn's nicht der chef selber ist

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ich habe das für dich mal nachgeschaut und es heißt im branchenzuschlagstarif u.A.: § 1 geltungsbereich, abs. 3: gilt für alle beschäftigten, die im rahmen der arbeitnehmerüberlassung an entsprechende kundebetriebe überlassen werden. musst also nicht gewerkschaftsmitglied werden. du erhälst deinen zuschlag aber ja von der zeitarbeitsfirma und nicht direkt vom kunden...vielleicht kriegt der BR das durcheinander...

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Wie an einem einzigen tag -schmalz pur, total traurig und doch wunderschön. Heulen garantiert! :-)

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Zurück in alte Firma über Zeitarbeit

mich würde interessieren wie die Rechtslage in folgendem Fall ist.

Eine Frau hat über einen befristeten Vertrag (24 Monate lang wurde immer mal wieder verlängert) in einem Unternehmen gearbeitet und wurde Schwanger. Wärend des Mutterschutzes lief der Vertrag (nach 24 Monaten) aus. Soweit so gut. Nach einem Jahr hat sich die Frau wieder im selben Unternehmen beworben, kam aber diesesmal wieder wie ganz zu Beginn ihrer Tätigkeit in dem Unternehmen nur über eine Zeitarbeitsfirma zurück in die Firma. Sie bekam den selben Arbeitsplatz aber eben nur als Leiharbeiterin. Mündlich erklärte man ihr natürlich wenn sie zeigt dass sie ihre Arbeit noch genauso macht wie vor der Geburt ihres Kindes würde man sie sofort übernehmen. Nun sind sieben Monate ins Land gegangen und man hat bereits alles in die Wege geleitet um sie wieder direkt in dem Unternehmen anzustellen. Aber, dann kam nach Prüfung ihrer Unterlagen, man könne sie noch nicht von der Zeitarbeitsfirma übernehmen, weil man ihr direkt einen Festvertrag geben müsse.

Frage: Ist diese Aussage (sie müsse direkt mit einem Festvertrag übernommen werden) richtig? Ist es überhaupt rechtlich einwandfrei jemanden über eine Leihfirma zurück zu holen? Man beweist ja dadurch eindeutig, dass man die Person auf diesem Arbeitsplatz haben will, wenn nicht sogar benötigt. Wenn es diese Regel gibt, dass man sie mit Festvertrag übernehmen muss, gibt es Fristen nach denen der Arbeitgeber wieder mit einem befristeten Vertrag beginnen kann?

Ich freue mich auf eure Antworten und evtl. Rückfragen, die ich gerne beantworten werden.

Grüße SwenM

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Hallo! Es gibt eine vorschrift, die sich mit sog. Wiedereinstellern beschäftigt. Sog. Drehtürklausel. Diese besagt im groben, dass ein zeitarbeiter anspruch auf equal pay hat, wenn sein zeitarbeitsunternehmen ihn in eine firma überlassen will, in der er bereits innerhalb der letzten 6 monate zuvor beschäftigt gewesen ist. Das trifft hier also leider nicht zu, da das arbeitsverhältnis schon länger zurück liegt. D.h. die firma kann sie durchaus erst einmal über die zeitarbeit bestellen - mal abgesehen davon, was das für ein licht auf die firma wirft....wirklich nett ist das nicht, aber ich kenne die genauen gründe dafür ja nicht...die firma MUSS sie übrigens rein gesetzlich nicht grundsätzlich mit einem festvertrag einstellen, ausser: Es kann sein, dass die firma eine entsprechende betriebsvereinbarung hat. Dann ja. Hat die firma einen betriebsrat? Wenn ja, kann man den mal fragen. Er ist auch für die zur zeit dort überlassenen zeitarbeiter ansprechpartner, nicht nur für die betriebsinternen. Ansonsten kann natürlich noch ein grund sein, dass sie vor einem knappen jahr ja noch befristet dort tätig war u d das befristungsgesetz hat klare vorschriften für befristete verträge. Wenn ich mich recht erinnere -am besten nochmal nachlesen - darf man innerhalb von 3 jahren max 3 mal befristen. Dabei muss die nächste befristung immer mind so lang sein, wie vorherige und jede befristung muss mind 6 monate betragen. Alles aber nur so lange, wie die befristung nicht begründet ist.Also wenn man jemanden z.b. wegen einem projekt befristet einstellt, dann gelten andere regeln, denn das ist begründet. Die begründung muss aber immer im vertrag stehen. Stand da bisher nix, war der vertrag ohne grund befristet und es gelten die oben genannten regeln....und dann kann es sein, dass noch nicht genug zeit vergangen ist und die firma somit zur zeit sie nur unbefristet einstellen dürfte - danach könnte man die firma mal fragen - ich hoffe, das war verständlich ;-)

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Hi! Ich kenne die firma leider nicht, aber ich kann dir sagen, auf was ihr achten könnt, um vielleicht an eine gute zeitarbeitsfirma zu kommen. Also: guckt danach, wie lange es die firma schon gibt. Das ist schon ein gutes zeichen, wenn die firma schon lange aktiv ist. fragt die zeitarbeitsfirma, für die ihr euch interessiert nach zertifikaten und urkunde . Ganz besonders sollten darin enthalten sein: die erlaubnis zur arbeitnehmerüberlassung. Diese sollte unbefristet sein. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der krankenkassen, berufsgenossenschaft und des finanzamtes. Dann wisst ihr, dass die firma ihre abgaben ordentlich abführt. Sind sie in einem tarifverband mitglied? Auch ein indiz dafür, dass sie zumindest nach tarif geltenden regeln ihre arbeitnehmer bezahlt und einstellt. Sind sie nach dekra zertifiziert, oder unterliegen sie einer ähnlichen zertifizierung? - das zeugt davon, das z.b. das thema arbeitsschutz ein wichtiger bestandteil bei einstellungen ist. Uvm... es gibt viele sachen, auf die man schon von aussen einen blick drauf werfen kann. Vielleicht solltet ihr auch ruhig mal gucken, wie die firma intern strukturiert ist und ob man erkennen kann, wie lange die internen mitarbeiter so im schnitt im unternehmen sind. So etwas spricht ja auch für eine gute firma. Mehr fällt mir spontan nicht mehr ein. Hoffe, ich konnte damit schon helfen und wenn du noch was wissen willst, sag bescheid

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Hallo!

Also - mal im Bundesurlaubsgesetz nachgeschaut:

Ein UrlaubsANSPRUCH für das ganze Jahr entsteht nach § 4 BUrlG nach 6monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Zu diesem Zeitpunkt ist nach den meisten Arbeitsverträgen die Probezeit überstanden und Probleme für den Jahresurlaub treten dann nicht auf.

Der Jahresurlaub soll im laufenden Kalenderjahr genommen werden, wobei Wünsche des Arbeitnehmers und betriebliche Belange berücksichtigt werden sollen (§ 7 BUrlG). Eine Vorschrift, nach dem der Urlaub in der Probezeit aus anderen Gründen versagt werden kann, gibt es im BUrlG NICHT.

--> es gelten dann also AN-Wünsche und betriebliche Belange! Ein Arbeitgeber kann ja auch Urlaub im Allgemeinen auch streichen, wenn es die betriebliche Situation - nachweislich - nicht zulässt. Meistens spricht man in der Probezeit davon, dass Urlaub die Einarbeitungsphase des neuen Mitarbeiters beeinträchtigen würde und er deshalb keinen Anspruch hat, seinen bisher erwirtschafteten Urlaub zu nehmen.

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