Mehr Informationen zum Digital - Recorder - H2N finden Sie hier:

http://studionord.info/2/digital-recorder-zoom-h2n/

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Neuerdings gibt es die Real - FX - Autorennbahn, wer darüber mehr wissen will sollte sich diese Internetseite einmal ansehen:

http://real-fx-test.stegerosch.bplaced.net

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Auf der Internet - Seite: Kamerafalle - Empfehlungen findest Du von Nutzern bewertete Überwachungskameras.http://kamerafalle-empfehlung.de


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Stößt ein mit einem ohne jegliche Licht- oder Reflexionseinrichtung versehenen Mountainbike fahrender Radfahrer bei Dunkelheit und Nässe mit einem entgegenkommenden, nach links abbiegenden Omnibus zusammen, muss er sich einen Mindesthaftungsanteil von 30% anrechnen lassen, auch wenn die Unfallstelle durch Straßenlampen ausreichend beleuchtet ist und der Busfahrer ihn bei besonderer Aufmerksamkeit hätte erkennen müssen.

(OLG Frankfurt am Main,07.01.2010 - 22 U 153/09)

Schau auch hier einmal:

http://www.test-fahrradbeleuchtung.de

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Kommt auch ein wenig auf die Stadtteile an, die bevorzugt werden. Makler,die schon lange in bestimmten Ecken der Stadt tätig sind,können besser beraten. Was heißt "nicht zu teuer"? Es gelten Prozentsätze beim Verkauf / Vermietung. Umgekehrt sucht derzeit wohl jeder Makler händeringend Objekte. Hier lässt sich handeln... Nett,kompetent und mit viel Erfahrung im Norden und Osten ist dieser: www.jw-i.de

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Ein Gutachter scheint mir auch die sauberste Lösung, egal, was er kostet! Es geht ja einerseits um typische Merkmale eines alten Hauses (Wärmedämmung,Elektrik etc )und andererseits um Fehler oder Tücken, die gar nicht mal mit dem Alter zu tun haben müssen. Feuchte ist schnell gemessen,Holz etc geprüft ! Dann ggf rechnen lassen, was auf einen zukommt und das mit dem Kaufpreis vergleichen. Wenn der Makler auch Sachverständiger ist und entsprechend nach Richtlinien handelt, ist das hilfreich. Hier im Raum Hamburg kenne ich diesen, der sowas fair checken kann. www.jw-i.de

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Ohne Jurist zu sein : ich denke ja ! Kann mir nur nicht vorstellen, daß der Vorbesitzer dies unterschreibt!...Letztlich kann man ,solange nichts Strafbares vereinbart wird, Verträge abfassen wie man will. Also daß Folgekosten aus schwebenden Verfahren vom Vorbesitzer getragen werden. Was kann eine Korrektur der Einfahrt kosten?Das ist dann das Risiko des neuen Eigners. Und diesen Posten könnte man in den Vertrag mit reinnehmen: "zahlt der Vorbesitzer ". Ich glaube nicht, daß Euer jetziger Besitzer für die "Schäden" am anderen Haus aufkommen müßte. Er müßte die Ursache beseitigen, wenn Gutachter und Richter das so erkennen. Im Zweifel doch Anwalt oder Makler fragen .

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Das kann schon mächtig Zeit und Energie kosten, immer wieder Interessenten durch ein Objekt zu schleusen und immer das Gleiche zu erzählen! Nicht jedes Haus /Wohnung geht ja so weg, wie man das sich so denkt. Und nicht alle interessenten verhalten sich fair, sondern halten Dich hin oder melden sich nicht etc. Makler , wenn auch zuerst sauteuer,kennen Ihre Objekte im Idealfall gut und steuern vorher aus . Tip als Verkäufer : mit dem Makler handeln . In beliebten Wohngegenden wie Hamburg suchen Makler händeringend nach Objekten! Und wenn Makler, dann eher alteingesessen und Familienbetrieb- da herrscht Beständigkeit und nicht schnelles Geld.Ach so :ich bin keiner.... Hier wäre ein Vorschlag: www.jw-i.de

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