Natürlich darfst du nur Arbeiten ausführen, die deiner Gesundheit nicht schaden und es dir uneingeschränkt ermöglichen, weiterhin zur Schule zu gehen und die Hausaufgaben zu erledigen, aber davon abgesehen gibt es nicht viele Beschränkungen. Mit dem Einverständnis deiner Eltern kannst du jetzt jeden (Wochen-)Tag im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr bis zu 2 Stunden arbeiten (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben noch eine Stunde länger).
Sobald du 15 bist, werden noch mehr Beschränkungen aufgehoben. Du giltst nach dem Gesetz jetzt als Jugendliche/r und darfst generell an 5 Tagen pro Woche im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden (Ausnahmen gibt es z.B. in Gaststätten, in der Landwirtschaft und in Bäckereien), sofern deine Arbeitszeiten sich nicht mit dem Schulbesuch überschneiden und du mindestens 12 Stunden Freizeit zwischen deinen „Einsätzen“ hast. Neben der Schule darfst du weiterhin nur maximal 2 oder 3 Stunden am Tag arbeiten, aber in den Ferien kann es dafür richtig losgehen: Jetzt hast du die Möglichkeit, pro Jahr bis zu 4 Wochen lang an 5 Tagen die Woche jeweils 8 Stunden zu arbeiten.