Hallo! Hier noch Zusatzinfos: Im vertrag steht: Mit der Vergütung ist etwaige Über- oder Mehrarbeot in Höhe von fünf Stunden je Kalendermonat abgegolten, soweit für den AN zumutbar.
Wobei die Frage auch ist, was ist "zumutbar". Vor allem habe ich im vorletzten Monat eine Aufstellung geschrieben, mit Zusammenfassung der ganzen Überstunden und habe eine Aufstellung gemacht, wie der letzte Monat aussehen würde, wenn ich den Urlaub und einen Teil (komplett ging leider nicht, da mehr Überstunden als Arbeitsstunden) der Überstunden nehmen würde und wieviele Ü-Stunden noch auszubezahhlen wären. ich war allerdings wegen einer anderen Krankheit den letzten Monat krankgeschrieben. Nun wurde der Uralubsanspruch und auch die von mir berechneten auszubezahlenden Ü-Stunden ausbezahlt, anber die Ü-Stunden die ich eigentlich nehmen wollte, wurden einfach weg gelassen. Hoffe ich habe es verstädnlich geschrieben. Tschüss Ellen