01.01.2014-31.07.2014 170 Euro x 7 Monat(e) = 1.190,00

01.03.2014-31.03.2014 100 Euro x 1 Monat(e) = 100,00

01.08.2014-31.12.2014 450 Euro x 5 Monat(e) = 2.250,00

01.09.2014-30.09.2014 300 Euro x 1 Monat(e) = 300,00

Das ergibt in der Summe ein Jahresverdienst von ingesamt 3.570,00 Euro. Jetzt ist noch zu unterscheiden was du auf Steuerkarte verdient hast und was dein Arbeitgeber pauschal mit 2% (Minijob-Regelung) versteuert hat. Alles was pauschal versteuert wird ist damit abgegolten, der Rest muss in deine Steuererklärung.

Der Grundfreibetrag beträgt 2014 8.354,00 Euro. Da der Jahresverdienst weit darunter liegt, brauchst du dir wegen Steuern keine Sorgen machen.

Das Problem ist jedoch: Im September verdienst du aus 2 Beschäfftigungen mehr als 450 Euro, sodass die Minijob-Regelung bei beiden Jobs wegfällt und du musst 2xmal auf Steuerkarte arbeiten, was bedeutet das du bei einem Arbeitgeber die Steuerklasse 6 hast und voraussichtlich Lohnsteuer einbehalten werden muss. Die kannst du dir im Rahmen der Steuererklärung zurück holen.

Beide Beschäftigungen werden zudem Sozialversicherungspflchtig!!!

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ich versuch es mal aus einkommensteuerlicher Sicht zu lösen:

§15 (2) EStG definiert ein Gewerbebetrieb- Voraussetzungen:

  • selbständige Tätigkeit (in diesem Fall ist das Eröffnen einer Homepage eindeutig eine eigenständige Entscheidung, man ist nicht weisungsgebunden)

  • nachhaltig (Die Nachhaltigkeit der Selbständigkeit ist gegeben, die Erstellung/Veröffentlichung einer Homepage wäre in diesem Fall der erste Geschäftsvorfall)

  • Gewinnerzielungsabsicht (die ist ja auf jeden Fall vorhanden)

  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (mit der Veröffentlichung der Homepage gegeben)

Alle Voraussetzungen sind schon bei der Veröffentlichung der HP gegeben. Demnach besteht ab diesem Zeitpunkt (steuerlich) ein Gewerbebetrieb.

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http://www1.adac.de/Tests/Reifentests/Winterreifen/Fragenkatalog/default.asp?ComponentID=69268&SourcePageID=8979

Quellenangabe....sorry hatte ich vergessen

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wenn man das unterschreibt dann ist das auch rechtens würd ich sagen. Immerhin zeigt man mit der unterschrift seine einverständnis. Ist im Fusball auch so. Wenn der Verein ne 1-Jahresoption mit in den Vertrag schreibt und die dann zeiht wird der Spieler auch nicht mehr groß gefragt

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ich kann dir bei deinem problem leider nicht helfen aber ich hab en besseren Spruch: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

PS: Sorry für diese blöde anmerkung:-D

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Ich habe ähnliches Probl. nur vorne...bis bei mir die heizung wirkt, dass dauert erst mal...fahr die ersten meter immer mit dem kinn aufm lenker:-D

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