Wie einige Wissen habe ich ein Nebengewerbe im KFZ Bereich. Ohne Meister. Hierbei geht es um Servicearbeiten. Darauf hin habe ich mal eine Email an die Handwerkskammer geschrieben was ich so anbieten will. Darauf habe ich die Email erhalten, sieht dann doch wenig aus was man darf ... oder darf ich das doch?
Hier der Auszug:
wir danken für Ihre Anfrage.
Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass ohne Eintragung in die Handwerksrolle nur die Handelstätigkeiten und Arbeiten wie der Ölwechsel oder Schmierdienste beworben werden dürfen, allenfalls noch der Luftfilter- wechsel.
Arbeiten an der Kupplung oder Zylinderköpfen, der Zündkerzen-, Kühlmittel- und Kraftstoffwechsel, Vergaser- arbeiten, Arbeiten an Einspritzanlagen, Kettendienst, Kolben, Bremsleitungen dürfen ohne Eintragung in der Handwerksrolle nicht beworben werden. Auch Arbeiten am Getriebe sind hiervon erfasst.
Wartungsarbeiten und der Anbau von Zubehör sind zumindest bedenklich, es kommt darauf an, was darunter verstanden wird.
Leider können wir Ihnen keine positivere Auskunft geben.Ich habe gedacht das ich wenigstens noch Zündkerzen und Kühlmittel wechseln darf.
Oder darf ich das, nur eben nicht bewerben?
Gruß