Wie schon gesagt wurde, sind die oberflächlichen Gefäße, die du auf dem Fußrücken siehst, allesamt Venen. Die auf dem Fußrücken verlaufende Arterie (Arteria dorsalis pedis) liegt etwas tiefer.
Venöse Blutungen bluten dunkelrot und stoppen wegen des geringeren Drucks in der Regel von allein.
Notfalls n Tupfer drauf und gut ist. Verbluten wirst du nicht, nur weil die Venen des Fußrückens kaputt sind ;)

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Ne Bandscheibe hat einen Zellkern (Nucleolus). Beim Bandscheibenvorfall wird dieser Nucleolus aus der Bandscheibe herausgedrückt und hängt dann da wie eine Warze dran rum. Da an der Wirbelsäule das Rückenmark (Nervenstrang) ist und die Spinalnerven abgehen, drückt dieser nach außen gedrückte Zellkern auf irgendeinen angrenzenden Nervenstrang und das ist es, was weh tut.

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Also, wenn du zu heiß badest (oder auch zu lang in der Sauna sitzt) weiten sich die Blutgefäße, wodurch der Blutdruck stakt sinkt.
Wenn du jetzt aus der Wanne aufstehst, dann läuft das Blut wegen der Schwerkraft in die Beine, weil die Gefäße etwas brauchen um wieder enger zu werden.
Wenn das Blut in den Beinen ist, wird das Gehirn nicht mehr genug durchblutet. Und dann gehen kurz die Lichter aus. Das ist ne typische Synkope :)
Wenn man dann liegt, fließt das Blut ja wieder aus den Beinen zurück, sodass sich das meist von allein wieder regelt.

Außerdem wird dein Puls danach ziemlich schnell sein, da das eine Reaktion deines Körpers auf den niedrigen Blutdruck ist. Das Herz versucht den verminderten Druck durch schnelleres Schlagen zu kompensieren. Das gibt sich auch nach ein paar Minuten wieder.

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Beeinflussen sich Wartesemester und Auswahlverfahren beim Studium gegenseitig?

Hallo, ich wollte mal fragen, wie es mit der Studienplatzvergabe in Medizin aussieht. Klar gibt es schon viele Fragen dazu, aber mir geht es um eine spezielle Möglichkeit:

Es werden ja 20% der Plätze nach Wartesemestern vergeben. Wenn zum Beispiel in einer NC-Tabelle steht "(12) 2,9" dann heißt das ja, dass um mit 12 WS zugelassen zu werden, mindestens ein Abischnitt von 2,9 als Zusatzkriterium nötig war.

Nun entwickeln sich ja die Wartesemester nach oben und ich habe etwas Angst, dass sich die Zusatzkriterien dann parallel dazu nach unten hin verschärfen. So dass in 5 Jahren dann vielleicht "(14) 1,9" zu lesen ist und man selbst mit 14 WS nicht ohne 1 vorm Komma Medizin studieren kann...

Nun gibt es aber doch die Auswahlverfahren der Hochschule (AdH), die ja unter gewissen Umständen eine Verbesserung des Durchschnitts bewirken (Ausbildung, guter TMS, etc.).

Kann durch das AdH der Schnitt verbessert werden und dann dieser Schnitt beim Zusatzkriterium der Wartesemester verwendet werden?

Beispiel: Jemand hat ein Abi von 2,4 gemacht. Mittlerweile hat er 14 Wartesemester und in der Zwischenzeit ein FSJ im Rettungsdienst und eine Berufsausbildung zum Notfallsanitäter abgeschlossen. Sagen wir mal, dass diese Person sich an einer Hochschule bewirbt, die durch das FSJ 0,1 auf das Abi anrechnet und auf die fachspezifische Ausbildung nochmal 0,3. Somit hätte die Person einen Schnitt von 2,0 nach Aufwertung dutch das AdH.

Wenn nun beispielsweise in der NC-Tabelle "(12) 2,2" gestanden hätte, hätte die Person mit ihren 12 WS keinen Platz mehr bekommen, wenn der ursprünglich erzielte Abischnitt von 2,4 zugrunde gelegt würde. Nähme man allerdings den durch das AdH aufgebesserten Schnitt, so wäre das Zusatzkriterium ja erfüllt.

Welcher Schnitt wird denn nun verwendet? Hätte die Person im Beispiel einen Platz bekommen können.

Vielen Dank!

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Mist, vertippt...

Natürlich hat die Person im Beispiel 12 WS angesammelt, mit 14 wäre sie ja eh drin...

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Fangen wir mal an:

Dürfen Sicherheitsmitarbeiter Gewalt anwenden?

Eigentlich nein, denn sie haben im Grunde genau die gleichen Rechte, wie jede andere Privatperson auch (eine Ausnahme: Hausrecht, dazu später mehr). Und da in Deutschland der Staat das Gewaltmonopol innehat, dürfen Privatpersonen - und damit auch Sicherheitsdienste - im Grunde keine körperliche Gewalt anwenden, denn das wäre in jedem Fall Körperverletzung.

Nun gibt es aber die sogenannten Rechtfertigungsgründe. Das sind Paragraphen, die es unter ganz klar definierten Umständen ausnahmsweise erlauben, Straftaten zu begehen, sie also rechtfertigen (wie der Name sagt). Diese Rechte stehen allen Personen zu (sog. Jedermannsrechte). Im Bezug auf die Anwendung von Gewalt ist das üblicherweise §32 StGB (Notwehr/Nothilfe). Dieser Paragraph besagt, dass eine Körperverletzung, die begangen wird, um sich oder andere vor einem Angriff zu schützen, nicht rechtswidrig ist und somit nicht bestraft wird. (Für die genaue Ausführung und den Gesetzestext befrage man Dr. jur. Google).

Um sich oder andere zu verteidigen, darf ein Sicherheitsdienst (wie jeder andere auch) also gemäß §32 StGB unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit Gewalt anwenden.

Ein weiterer Grund, warum Sicherheitskräfte unter Umständen Gewalt anwenden dürfen, ist das Hausrecht, bzw. die Durchsetzung dessen. Im Rahmen der Besitzdienerrechte hat die Security nämlich vom Besitzer des Geländes das Hausrecht übertragen bekommen. Wenn der Sicherheitsdienst nun jemanden rauswirft und ein Hausverbot erteilt, dann muss diese Person das Gelände verlassen. Tut sie das nicht, macht sie sich einerseits des Hausfriedensbruchs gemäß §123 StGB strafbar, andererseits begeht sie eine sogenannte "verbotene Eigenmacht", hier Besitzstörung. Und gegen diese verbotene Eigenmacht darf der Sicherheitsdienst nun nach §229 BGB (allgemeine Selbsthilfe) vorgehen und die Person vom Gelände entfernen. Natürlich hat auch das unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen; jemanden, der einfach nicht gehen will, aber nicht aggressiv sondern lediglich uneinsichtig ist, niederzuschlagen und somit schwer zu verletzen, hat nichts mit Selbsthilfe zu tun, sondern ist brutal und definitiv Körperverletzung. Angemessen wäre es hier eher, die Person nach vorheriger Ansprache und Ankündigung vorsichtig in Richtung Ausgang zu schieben, ohne sie zu verletzen.
Sollte die Person aber auf einmal aggressiv und gewalttätig werden, ändert sich die Sache wieder, da der Sicherheitsmitarbeiter ja nun körperlich angegriffen wird und dementsprechend in Notwehr handeln dürfte.


Darf der Sicherheitsdienst Waffen tragen?

Jein.
Erstmal kommt es drauf an, was es denn genau für eine Waffe ist.

Ein Pfefferspray ist zum Beispiel keine Waffe, darf also vom Sicherheitsdienst und auch von Privatpersonen geführt werden. Bei Pfefferspray handelt es sich meist um sogenanntes Tierabwehrspray, das durch seinen Zweck, gegen Tiere eingesetzt zu werden, nicht unter das WaffG fällt. Der Einsatz gegen Menschen ist eigentlich nicht erlaubt und stellt eine Körperverletzung dar, jedoch kann §32 StGB unter Umständen, wenn es die Verhältnismäßigkeit hergibt, eine solche Situation rechtfertigen. (Und mal ehrlich, genau deswegen führen viele dieses Spray; nicht um es gegen Tiere einzusetzen, sondern u.U. in Notwehr gegen Menschen. Diese Absicht ist eigentlich nicht erlaubt, wenn man aber gefragt wird, was man damit will, kann einem ja niemand nachweisen, dass man es nicht gegen Tiere, sondern in Notwehr gegen Menschen einsetzen will; das ist ein ganz schön wabbeliges Gummigesetz. Und mal ehrlich: ich habe es in drei Jahren im Sicherheitsgewerbe auch noch nie gesehen, dass ein Sicherheitsmitarbeiter Ärger bekommen hat, weil er ein Pfefferspray trägt.)

Anders sieht es mit Hieb- und Stoßwaffen (am gängigsten sind Teleskopschlagstock oder Tonfa) aus. Der 2008 eingeführte §42a WaffG verbietet ganz klar, dass Hieb- und Stoßwaffen geführt werden. Nun muss man aber diesen Paragraphen auch zu Ende lesen: Eine Ausnahme ist nämlich die Berufsausübung, und genau das macht der Sicherheitsdienst ja.
Von dieser Seite her ist das also durchaus legal, ABER:
Es ist grundsätzlich verboten, bei öffentlichen Veranstaltungen Waffen zu führen, Berufsausübung hin oder her (§42 WaffG) Bei öffentlichen Veranstaltungen (und die meisten Partys sind genau das) ist es also generell verboten. Noch ein ABER:
Von dieser Regelung sind auch Ausnahmen möglich. So kann der Sicherheitsdienst beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dann ist das erlaubt. Darüber hinaus muss das dann aber auch in der Dienstanweisung des Sicherheitsdienstes stehen. (In der Praxis macht das aber traurigerweise kaum jemand. Ich habe zum Beispiel genau einmal (bei einer großen Messe) überhaupt eine schriftliche Dienstanweisung erhalten, bei normalen Partys wird das eigentlich nie gemacht, auch wenn es laut Bewachungsverordnung so sein müsste und die Sondergenehmigung wird auch nur sehr selten tatsächlich eingeholt. Auch hier habe ich (und viele Kollegen) die Erfahrung gemacht, dass es durch die Polizei i.d.R. geduldet wird, auch wenn es eigentlich eine Ordnungswidrigkeit ist.)
Handelt es sich aber nicht um eine öffentliche Veranstaltung (zum Beispiel wenn die Security ein Privatgelände vor unbefugtem Betreten schützen soll), ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich, sondern die unter §42a Abs. 2/3 genannte Ausnahme zur Berufsausübung ist genug.


Und noch mal ganz anders sieht es mit Schusswaffen aus. Dafür ist nämlich in jedem Fall eine Sondergenehmigung nötig (egal ob öffentlich oder nicht) und der Mitarbeiter muss eine gewerbliche Waffensachkunde nach §7 WaffG vorweisen können, also im praktischen und rechtlichen Umgang mit der Waffe geschult sein.
In der Praxis ist das verdammt selten, dass private Sicherheitsmitarbeiter Schusswaffen tragen. Einzig Geldtransporte sind i.d.R. immer bewaffnet und auch im Personenschutz kommt es vereinzelt vor, aber niemals auf einer Party oder so. Der Sicherheitsdienst muss nämlich für diese Sondergenehmigung ein glaubhaftes Bedürfnis vorweisen können, also etwas schützen, das erheblich gefährdet ist. Das ist in der Regel hauptsächlich bei den eben genannten Beispielen der Fall.


Darf der Sicherheitsdienst jemanden verhaften?

Nein, denn lediglich die Polizei darf jemanden endgültig verhaften. Was allerdings jede private Person darf, ist einen Straftäter vorläufig festnehmen, bzw. festhalten, bis die Polizei eintrifft (§127 StPO). Da gibt es auch wieder Dinge zu beachten (Fluchtgefahr, Identität nicht feststellbar, und und und, einfach den Paragraphen googlen).
Wichtig dabei ist, dass eine Straftat vorliegt. Damit eine Straftat vorliegt, muss etwas vorsätzlich (in einigen Ausnahmen reicht allerdings Fahrlässigkeit) begangen worden sein. Wenn also jemand "aus Versehen" etwas kaputt macht, kann dieser nicht gemäß §127 StPO festgehalten werden, denn er hat ja keine Straftat begangen. (Hier bliebe nur das Festhalten im Sinne von §229 BGB, um eventuell Schadenersatzansprüche geltend machen zu können). Der Sinn dieses Paragraphen ist, dass ein Straftäter überhaupt belangt werden kann (bzw. nach BGB ein Geschädigter Schadenersatz bekommen kann). Denn wenn der Täter einfach abhauen kann, weil gerade keine Polizei da ist, kann ihm ja nicht mehr der Prozess gemacht werden.
Demnach muss nach einer vorläufigen Festnahme nach §127 StPO die Polizei hinzugezogen werden.


Darf der Sicherheitsdienst Handschellen tragen?

Ja, das darf jeder, denn Handschellen sind keine Waffen oder anderweitig verbotene Gegenstände. Es gibt kein Gesetz, das das verbietet, und wenn kein Gesetz eine Handlung verbietet, kann diese nicht strafbar sein (§1 StGB).

Nun argumentieren einige, es gebe sehr wohl Gesetze, die den Umgang mit Handschellen thematisieren. Richtig, das sind die Polizeigesetze, zum Beispiel das Bundespolizeigesetz(BPolG), das Schleswig-holsteinische Landesverwaltungsgesetz (LVwG-SH), das saarländische Polizeigesetz (SaarPolG), und wie sie nicht alle heißen.
Am Anfang dieser Gesetze (meist sogar im §1) steht der Geltungsbereich des Gesetzes, also für wen dieses Gesetz gilt. Und es gilt grob gesagt für die Polizeibeamten. Und zwar nur für diese. Der Zivilist findet keine Erwähnung, dieses Gesetz gilt nicht für ihn und er kann demnach auch nicht dagegen verstoßen.
Das Führen von Handschellen ist also jedem erlaubt.

Doch wie sieht es denn mit dem Benutzen von Handschellen aus?
Grundsätzlich kann man sagen, dass des Fesseln von Personen Freiheitsberaubung und somit strafbar ist. Jedoch darf man ja, wie oben erwähnt, einen Straftäter vorläufig festnehmen, bis die Polizei da ist. Für die Freiheitsberaubung hat man mit §127 StPO also einen Rechtfertigungsgrund (wenn die Voraussetzungen denn gegeben sind). Ob man nun Handschellen benutzen muss, ist eine andere Frage, denn bei der vorläufigen Festnahme durch Privatpersonen muss natürlich auch die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Und Handschellen stellen ein Risiko dar. Wenn man von den Dingern nämlich keine Ahnung hat, kann man damit ernste Verletzungen verursachen. Wenn man zum Beispiel vergisst, die Fesseln zu arretieren (das verhindert, dass sie enger werden, sobald sie richtig eingestellt sind) und der Täter dann beispielsweise auf die gefesselten Hände fällt und die Fessel weiter zudrückt und sich die Handgelenke quetscht, dann ist man dran und darf ordentlich Schadenersatz zahlen.
Auch ist es keineswegs gerechtfertigt, einen nicht aggressiven Täter zu fesseln.
Wenn der Täter sich der vorläufigen Festnahme jedoch widersetzt und Gewalt anwendet (und somit zur Gefahr wird), dann ist eine Fixierung mittels Fessel (wenn man damit umgehen kann und das richtig macht) gerechtfertigt.
Der Sicherheitsdienst (und sonst auch jeder andere) darf bei Einhaltung der Verhältnismäßigkeit also durchaus Handschellen benutzen.


Darf der Sicherheitsdienst jemanden durchsuchen?

Nein, in der Regel nicht. Denn das darf auch nur die Polizei. Der Sicherheitsdienst darf jemanden nur dann durchsuchen, wenn man damit einverstanden ist. Jetzt kommt allerdings der Haken an der Sache: Da der Sicherheitsdienst das Hausrecht hat, kann dieser einfach bestimmen, dass nur Personen reingelassen werden, die vorher durchsucht wurden. Man hat nun also die Möglichkeit, der Durchsuchung zuzustimmen, oder man darf eben nicht rein.


Darf der Sicherheitsdienst jemanden wegen Aussehen, Herkunft, Rasse oder ähnlichem nicht reinlassen?

Grundsätzlich nein, denn niemand darf wegen Herkunft, Glaube, Aussehen oder oder oder bevor- oder benachteiligt werden (Art. 3 GG). Das ist sogar ein Menschenrecht.

Jetzt kommt aber wieder die Sache mit dem Hausrecht: der Türsteher braucht keinen expliziten Grund, um jemanden nicht reinzulassen. Er kann das nach Belieben entscheiden, so wie man als Privatperson ja auch entscheiden kann, wen man in sein Haus lässt und wen nicht.
Wenn dem Türsteher beispielsweise die Schnürsenkel einer Person nicht gefallen - Pech gehabt, draußen bleiben. Und das ist auf alles anwendbar. Der Besitzer kann nämlich entscheiden, welche Klientel er auf seinem Grundstück haben will, und da der Türsteher hier Besitzdiener ist, hat er diese Rechte auch. Natürlich ist das unfair und bietet Möglichkeit zur Diskriminierung oder Schikane, aber das ist leider auch so eine Sache, die sich nicht ändern lässt.

Im großen und ganzen lässt das Hausrecht einem Sicherheitsmitarbeiter erheblichen Spielraum und schafft so einerseits die Voraussetzung, dass der Sicherheitsdienst autoritär bleibt und seinen Job machen kann, andererseits ergeben sich dadurch aber auch viele Möglichkeiten der Schikane. Letzten Endes kann man daher nur hoffen, dass der Sicherheitsdienst seriös und verantwortungsvoll ist, was leider nicht immer der Fall ist.



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Das kommt ganz darauf an welche Verwendung du hinterher hast.

Generell kann man sagen, dass das BKA mehr koordiniert und untersucht. Aaaaaber: auch beim BKA gibt es actionreiche Verwendungen, zum Beispiel hat das BKA unter der Abteilung ZD ein eigenes MEK, also eine Spezialeinheit für Geiselnahmen, Terrorismusbekämpfung, etc., da kann es also auch recht actionreich werden.

Aber in eine solche Einheit muss man auch erst mal reinkommen...

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Naja, versetz dich da mal rein: Wenn du als Leser Informationen bekommst die die Figur in deiner Story nicht hat, also dir beispielsweise chon gesagt wird, was in der Zukunft passiert oder andere Figuren denken, du also einen kompletten Einblick in alle Figuren oder Handlungen hast, kannst du von einem auktorialen =allwissendem Erzähler ausgehen

wird alles aus Sicht einer einzigen Person erzählt und du nur das weißt, was die Figur auch weiß und denkt, ist es ein personaler Erzähler

Wenn du einfach nur einem Handlungsstrang folgst und keinen Einblick in die Köpfe der Figuren bekommst, also nicht sehen kannst was sie denken oder fühlen, ist es ein neutraler Erzähler

Hoffe das hilft dir weiter :) Wenn du Fragen hast, dann schreib mich einfach mal an ;)

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Hey :) Also um den Schnittpunkt mit der x geraden zu bestimmen musst du y=0 setzen, also deine Gleichung =0 Dann auflösen und du hast den x-Wert (den y-Wert brauchst du nicht, wenn die Gerade die x-achse schneidet ist ja klar dass in diesem Punkt y=0 sein muss. Das nennt man übrigens Nullstelle.

Für die zweite Gleichung hast du ja schonmal nen Startpunkt und du weißt auch, dass m=3 ist. Das bedeutet, dass jedes mal wenn x um eins größer wird, y um drei größer wird.

Du kannst also deinen Startpunkt (-2,5/0) nehmen und denkst dir einen zweiten Punkt, durch den die Gerade geht. Gehen wir einfach mal eine Einheit nach rechts. Wir haben ja gerade festgestellt, dass jedes mal wenn x um 1 steigt, y um 3 steigt (weil m=3). Gehen wir also einen nach rechts: wir erhalten den ausgedachten Punkt B (-1,5/3) (du kannst auch um 2 nach rechts gehen, dann wird y um 6 größer oder oder oder)

Jetzt hast du 2 Punkte mit denen du g2 berechnen kannst (das kannst du ja, sonst hättest du g1 ja nicht herausbekommen)

Hoffe ich konnte dir helfen :)

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Danke für den Amazon-Tipp, hast mich überzeugt :) Hab jetzt den 6-Core für 479,- genommen :)

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Ich würd den Bose nehmen, denn was da rauskommt ist der Hammer! ( Jeder, der behauptet, aus einem so kleinen Ding könne kein ordentlicher Bass kommen, verliert, wenn er darauf wettet ) Als ich ihn zum ersten mal Probe gehört habe, dachte ich, die wollen mich verar..... und hab geguckt, ob da nicht noch versteckte Lautsprecher an dem Podest sind, wo er draufstand, aber da war nichts :D

Im großen und ganzen der Hammer: Kompakte Abmessungen, schickes Design und echt super Klang, so muss das :)

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Bei Bose machst du dahingehend nichts falsch, musst dich nur zwischen den beiden entscheiden. Was du dir aber merken solltest ist dass Beats der letzte Dreck ist, ob Boxen oder Kopfhörer: Mülltonne auf, Beats rein und die Welt ist ein klein wenig besser :) Überteuert und ekelhafter Klang ohne Höhen und Mitten. Lass von Beats besser die Finger.

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Ja, aber ich meine die Baureihennummer, die ja aus drei Ziffern besteht. Ich glaube, beim neuen Cayenne ist das 958, aber weil ich mir nicht sicher bin, frag ich lieber mal nach...

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Mädchen direkt ansprechen - ja oder nein?

Hey Community, Ich bin in eine Klassenkameradin verliebt und habe nicht den Mut, sie anzusprechen. Ich habe diesbezüglich schon eine Frage gestellt und durch die Antworten und auch durch das Lesen ähnlicher Threads hier auf gutefrage.net jetzt den Entschluss gefasst, es ihr doch endlich mal zu sagen.

Ich habe mir das wie folgt vorgestellt: Hinter unserer Schule führt ein kleiner Radweg durch einen kleinen Waldabschnitt; dort fahren alle Schüler-/innen lang, die, so wie meine Klassenkameradin, mit dem Rad zur Schule kommen. Mein bester Freund muss da auch lang, und da wir alle in einer Klasse sind und folglich die gleichen Unterrichtszeiten haben, wollte ich mit meinem Kumpel nach Schulschluss ebendiesen Weg entlanggehen, und zwar bevor sie aufs Rad steigt und nach Hause fährt (ist nicht so auffällig; warum sollte man nicht mit seinem besten Kumpel zusammen nach Hause gehen?). Wenn sie uns dann auf dem Fahrrad überholt, will ich sie kurz ansprechen, sodass sie stehen bleibt. Dann möchte ich ihr sagen, dass ich sie mag und sie fragen, ob ich sie aus was zu essen/trinken/etc. einladen darf.

Ich kenne sie nicht besonders gut; wir unterhalten uns zwar ab und an in ein paar Sätzen (mehr schaff ich nicht, weil mir dann die Gesprächsthemen ausgehen, ich hab aber echt total das Bedürfnis, möglichst viel mit ihr zu reden) aber wirklich "Freunde" sind wir nicht. Was ich aber weiß: Sie mag mich "nicht nicht", also eine Gewisse Sympathie ist da (sonst würde sie ja gar nicht mit mir reden)

Außerdem wollte ich es am letzten Schultag vor den Herbstferien machen, denn wenn's schiefläuft kann in den 2 1/2 Wochen wenigstens wieder ein bisschen Gras drüber wachsen.

Wie findet ihr die Idee? Ist das ne gute Methode oder ist es vielleicht ein wenig überstürzt?

Ich sag schon mal im Voraus Dankeschön :)

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Danke Leute, einmal wegen der echt schnellen Antworten und auch wegen der Mutzusprache und der Ergänzungsvorschläge :)

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Was du auch machen kannst: Media Markt hat ja im Moment diese übelst krassen Rabatte. Schau dich da mal nach Bose um (es gibt On Ear (OE2 und OE2i (i für iPhone) und Around Ear (AE2 und AE2i (auch hier i für iPhone)) die Modelle kosten alle sonst 150-190€, der Mediamarkt bei mir in der Stadt hat die Teile jetzt für 90 im Angebot. Kein Vergleich zu denen, die UVP 100 kosten. Ich kann das bestätigen, ich nutze selber die OE2i und bin schwer beeindruckt.

P.S.: selbst wenn du kein iPhone hast und es nur diese i-Modelle gibt, nimm sie trotzdem, denn Musik hören kann man damit über JEDES Handy und Mp3-Gerät. Der einzige Vorteil dieser i-Modelle ist, dass du, wenn du ein iPhone hast, auch damit telefonieren kannst :)

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Habe mich in Klassenkameradin verliebt - was soll ich machen?

Hallo Community,

Ich weiß dass ne Menge solcher Fragen reinkommen, aber keine die ich hier bisher finden konnte passte so wirklich auf meine Situation, deshalb dachte ich, dass ich ja mal gezielt fragen kann:

Ich bin jetzt im August (neues Schuljahr) zusammen mit einem Mädchen in die 11te gekommen, die ich von Anfang an echt nett fand. Anfangs hatte ich mich bloß son bisschen "verguckt", aber wie die Dinge halt ihren Lauf nahmen war das nicht nach n paar Tagen wieder vorbei, sondern ging erst richtig los...

Mein Problem: Ich hab keine Ahnung, wie ich sie irgendwie ansprechen soll. Sie sitzt auf der anderen Seite des Klassenzimmers schräg gegenüber von mir; und klar guck ich ab und zu zu ihr rüber. Wenn sie das dann merkt und zurückschaut, guck ich immer schnell woanders hin... Ab und zu schaut sie auch zu mir rüber, aber das muss ja nichts heißen. Ich hab gelesen, dass man in solchen Situationen einfach nur freundlich lächeln soll, aber das krieg ich nicht hin, weil ich Idiot dann ja immer schnell weg gucke... Ich hab halt Schiss, dass sie, wenn ich mich denn tatsächlich mal zu einem Lächeln überwinden sollte, einfach wieder wegschaut. Ich bring jetzt mal ein kleines Gegenbeispiel: wenn man einfach nur geil auf ein Mädchen ist, kann man ja alles auf eine Karte setzen, wenn's schiefgeht wartet man eben auf die nächste... Bei mir ist das aber anders; ich will's nicht riskieren, dass sie mich abserviert, weil ich echt in sie verliebt bin und ich mich dann noch beschissener fühlen würde.

Zu ihrer Person: mit ein Grund, warum sie mir so gefällt, ist, dass sie nicht wie viele andere Mädchen im Unterricht nur dumm mit'm Handy rumspielt oder irgendwelchen Mist aufn Collegeblock malt, sondern echt aktiv ist (nicht im Sinne von Streberin, aber sie schafft es halt immer wieder, irgendwas von sich aus zu sagen, worüber man sich dann in der ganzen Klasse (Lehrer inklusive) unterhält) viele andere Mädchen sitzen ja einfach nur teilnahmslos rum.

Und auch nach der Stunde, wenn ich zum Beispiel mit nem Kumpel inner Pausenhalle ziemlich in ihrer Nähe bin und ich mich mit ihm über irgendwas unterhalte, dreht sie sich ab und zu um und sagt auch was dazu.

Was irgendwelche sozialen Netze betrifft: Facebook scheint sie nicht zu benutzen; was WhatsApp angeht müsste ich ja wieder direkt auf sie zugehen und nach der Nummer fragen...

Natürlich ist das nicht das erste mal, dass ich mich für ein Mädchen interessiere, aber so schlimm war's noch nie... Mittlerweile passierts öfters, dass ich nach der Schule nach Hause komme und mich einfach ins Bett lege, Kopf unters Kissen, und hoffe, dass mich keiner ausm Zimmer holt... Auch ist mir die Schulwoche mittlerweile lieber als das Wochenende; erstens, weil ich sie dann ja sehen kann und zweitens, weil ich dann wenigstens halbwegs beschäftigt bin und nicht die ganze Zeit darüber nachdenken muss...

So, ich hoffe, dass ihr mir damit helfen könnt und wäre über jede Antwort froh.

Danke vorweg :)

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Erstmal danke, aber das mit dem Einladen oder Ansprechen ist so leicht gesagt... Was soll ich denn sagen?? "Hast du mal Lust, ein Eis essen zu gehen?" ist ja der Klassiker; dann ist ja sofort klar, was los ist...

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Natürlich gibt es auch andere CD/Radioanlagen, aber eine vergleichbare Alrernative zum Wave wirst du nicht finden, dieses Ding ist in seiner Klasse ganz, ganz einsam, wahrscheinlich sogar eine Klasse für sich.

Vielleicht könntest du dir ja auch das Wave Radio kaufen und CDs über einen angeschlossenen PC abspielen, das Wave ist 200€ günstiger.

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