Danke für die schnelle Antwort. Mir ist schon klar, dass das Handeln des Sozialamts gesellschaftlich gesehen richtig ist ;) unter Nachlassverbindlichkeiten zählt zb. der Kostenersatz durch die Erben oder? Also bezieht sich der Anspruch lediglich auf die bisherigen Sozialhilfezahlungen oder auch auf zukünftige? Kann mir leider darunter sonst nichts vorstellen..

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danke für die vielen antworten. der Unfallversicherung haben wir das schon gemeldet. beim Anwalt waren wir auch.

vielen dank

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