Normalerweise musst du nur noch ein Jahr dran hängen.

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Hallo,

nach §4 BUrlG hast du erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen den vollen Urlaubsanspruch erworben. Gemäß §6 Abs. 1 besteht der Anspruch nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Somit müsstest du, vorausgesetzt du hast dir in diesem Jahr noch keinen Urlaub genommen, Anspruch auf die vollen 30 Tage haben.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Lg

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Also die Frage ist ja wohl eher, ob wir hier verarscht werden. Dafür das du nicht lesen kannst, ist dein Text ja sehr gut. Also meiner Meinung nach ist es schier Unmöglich solch einen Text zu schreiben ohne diesen Lesen zu können. Hat da jemand drüber gelesen?
Aber um auf deine Frage zu kommen: Jeder Mensch darf heiraten!

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Hallöchen,
ich finde du hast sehr schöne Beiserchen. Die Größe liegt im Auge des Betrachters, das hat meine Freundin auch immer gesagt.
Lg und einen schönen, em-igen Tag dir

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Ganz sicher ja.

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