ich würde mich erstmal mit der deutschen botschaft in verbindung setzen,die könnnen auskunft geben,wie es dort,aus sieht und man tut sich erkundigen bevor man ins ausland geht

...zur Antwort

vergleiche die versicherungsnummer und man geht zur privatversicherung und klärt ob es ein schreibfehler ist oder noch jemand mit dieser schreibweise gibt

...zur Antwort

da würde ich mir anwaltlichen rat einen holen, denn diese ausrede würde ich nicht annehmen und eventuell kopierten unterlagen zurück verlangen

...zur Antwort

sie haben zuletzt gesehen, daß mit deiner bonität nicht alles okay oder?, da hat man den rückzieher gemacht.

...zur Antwort

ich würde es begründen, aber in zukunft gut aufpassen, denn bei dreimal ist,dann einen monat fahrverbot und hast ja gute tipps bekommen, vielleicht sind sie einsichtig

...zur Antwort

das wird schwierig, man hätte ja den mietsvertrag erst unterschreiben sollen, wenn die wohnumg fertig wäre, aber man die mängel anzeigen, aber hole dir einen rat beim mietsverein oder anwalt für mietsrecht, vieleicht können sie dir helfen, aber ich hätte den mietsvertrag erst unterschrieben, wenn die sanierung fertig wäre.viel glück

...zur Antwort

also man hat recht du verstößt gegen das urheberrecht,nur wenn du es selber entwurfen hast,dann nicht und da würde ich sein lassen, bevor du viel ärger bekommst.

...zur Antwort

bezahlter urlaub steht jeden zu,,aber das dein lohn später kommt, bist du selber schuld, du hättest deinen vertrag pünklich zurück schicken müßen, denn für die lohnzahlung gehört auch der arbeitsvertrag dazu und in zukunft, mehr pünklichkeit

...zur Antwort

wenn du mit deinen onkel gehst ist, das okay, es muß nur jemand mit dabei sehen der volljädrig ist und das ist dein onkel

...zur Antwort

nein, nur 12 monate oder versuchst das alleinige sorgerecht zu bekommen, aber im gesetz sagt 12monate mutter und 2monate vater,aber man kann das erziehnungsgeld splitten und 2jahre zu hause bleiben, da bekommt man die hälfte bloß

...zur Antwort

erstmal zum gericht zur techtsantragstelle und erstmal beratungsbeihilfeschein, aber alles einkommens mäßig mit nehmen und dann gibt es rechtsanwälte die mehrere sachen ,also sachgebiete machen und die zuständige rechtsanwaltkammer kann dir eine empfehlung geben, dann meldest du zum beratungsgespräch an und ein erfahrener anwalt kann dir sagen, ob die sache erfolg hat und er wird dann für dich prozesskostenbeihilfe beantragen,ich hoffe ich konnte etwas helfen und noch einen tipp alle unterlagen mit nehmen. viel glück

...zur Antwort

als erstes gehe zu einen mietsverein und zeige in welchen zustand deine wohnung ist, tut der vermieter nichts kannst du die wohnung außerordentlich kündigen, denn ein vermieter hat-auch pflichten und die erfüllt er monetan nicht und der mietsverein kann ,ja einen gutachter schicken ,ich würde mir das nicht gefallen lassen.viel glück

...zur Antwort

gehen sie in widerspruch und sie leben ,ihrer mutter ihr steht 359 euro zu ihnen ca 323 euro und ihre mietskosten und da sie noch drunter liegen,darf nichts gekürzt werden.gehen sie in den widerspruch.

...zur Antwort

warum läßt du dein konto nicht in pfändungsschutzkonto umwandeln, er reicht du einen monat nicht diesen pfändungsfreibetrag wird er nächsten monat gut geschrieben.es ist eine sichere sache und sie kommen nicht ran.

...zur Antwort

lasse dich von einen anwalt beraten und hole dir einen beratungsbeihilfeschein und lasse dir guten anwalt empfehlen, er wird dich zur polizei begleiten,er weiß es worauf es ankommt.

...zur Antwort