lagordiniki 11.03.2023, 16:28 Gilt das als strafbare Beleidigung? Man schreibt: Zweifelsfrei kennt sich Herr * mit Persönlickeitsstörungen aus eigener Erfahrung aus.Er meint, dass Herr * Persönlickeitsstörungen hat. Recht, Straftat 4 Antworten