Ab dem Zeitpunkt, an dem das Geld gestohlen wurde, gibt es bei Diebstahl eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Fällt dem Opfer erst danach ein, dass die Person ihm das Geld gestohlen hat, dann muss der Täter keine Konsequenzen fürchten. Fällt es ihm noch vor Ende der Verjährungsfrist ein, dann nichts wie ab zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft und Anzeige erstellen. Denn das Ermittlungsverfahren muss noch vor Ablauf der 5 Jahre eingeleitet werden. Dann ist auch egal, ob das Verfahren 100 Jahre dauert. Das interessiert dann nicht mehr.
MfG Lago