Guten Tag, die Erfolgsaussichten eines Strafantrag stehen sehr gut. Da es sich jedoch um ein Antragsdelikt handelt,müssen Sie bei der Polizei eine Strafanzeige mit Strafantrag stellen. Bitte so viele Informationen wie möglich der Strafanzeige beifügen. Dies wird sodann nach den Ermittlungen an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die ab dann tätig sein wird. Gerade durch neue reformen im Strafrecht wurde der Schutz im Internet enorm erhöht, deswegen habe Sie gute Erfolgfsaussichten für die Anklage.

Sofern noch Fragen sind, einfach eine PN.

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ganz kurz: Jurist ist die allgemeine Bezeichnung für das Absolvieren des Jurastudiums: hier gibt es dann mit dem 1. staatsexamen den Titel Jurist Univ. ......., mit dem 2. Staatsexamen ist man dann Volljurist.

Rechtsanwalt: dieser stellt mit seinen 2 bestandenen Examina den Antrag zur Zulassung als rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer

Richter/Staatsanwälte: überdurchschnittlicher Abschluss in beiden Examina; Befähigung zum Richteramt muss festgestellt werden; Beamtenverhältnis.

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Rechtsmittelbelehrung - kann mir jemand helfen?

Guten Tag! Ich habe ein Behördenproblem... Bin gerade im Ausland und habe Probleme mit dem Amt für Ausbildungsförderung.

"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht XY Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben."

Bedeutet dies, ich kann die Klage auch über das Telefon erheben? Also ich rufe beim Gericht an und erhebe Klage gegen XY wegen YX? Und dies ist wirksam?

Ferner der Hinweis:

"Wird die Klage schriftl. erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Falls die Frist durch einen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden." Was bedeutet der letzte Satz???

Problematisch: Ich bin momentan im Ausland (Semester in Irland), habe meiner Mutter auferlegt, alle 10-14 Tage zu meiner Wohnung zu fahren und den Briefkasten zu leeren. Bei wichtigen Dingen bitte umgehend bei mir melden! Und sie teilte mir das letzte Woche erst mit, obwohl der Brief am 08.11.2011 versendet wurde und wahrscheinlich so um den 10.11. im Kasten lag.

Habe auch schon versucht, mich telefonisch bei der Stelle zu melden, woher der Brief kam, aber es geht niemand ran. Auf E-Mails wird nicht reagiert. Desweiteren gab es im Antrag auf Auslands-BAFoeG zwei Möglichkeiten, wohin die Post gesendet werden solle. 1. Meine Adresse in Deutschland (meine "inländische Wohnhaft") und 2. meine derzeitige Adresse in Irland. Ich habe natürlich die Adresse in Irland angekreuzt (habe natürlich auch Kopien vom Antrag gemacht, bevor ich den damals verdendet habe) und trotzdem verschickten sie den Bescheid und sämtliche Unterlagen an meine Adresse in Deutschland.

Wie ist nun die Rechtslage?

An welche Frist habe ich mich zu halten?

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Also folgendes zur ersten Frage: Nein anrufen genügt nicht. Niederschrift bei Gericht bedeutet, dass du zur Geschäftsstelle des zsutändigen Gerichts gehst und der Urkundsbeamtin sagst, dass du Klage erheben willst, sie schreibt dann alles nieder und die Klage gilt als eingereicht.

Frage zwei: Wenn du einen rechtsanwalt beschäftigt und dieser versäumt die Frist so wird das behandelt, als hättest du die Frist versäumt. ( aber da bestehen auch andere Möglichkeiten, nur am Rande)

Zunächst mal die Frage von wann istd er Brief datiert? Es gilt eine 3 Tages Fiktion der Zustellung, also Datum auf dem Brief + 3 Tage = Tag der Zustellung bei dir. es sei denn du kannst nachweisen, dass du keine Kenntnis davon nehmen konntest und dann kommen wir zu dem Bereich wg deiner Adresse. Wenn du das auf dem Antrag so ausgefüllt ist, dass du NUR die Adresse in Irland angekreuzt hast, so hätte das Amt damit rechnen müssen, dass du keine Kenntnis von dem brief nehmen kannst.

Die Klage kannst du auch selbst einreichen, aber ist im Verwaltungsrecht und als laie nicht so einfach.

Unbedingt auf die Sdresse und die darausfolgendes genommene Möglichkeit der kentnnisnahme abstellen!!!!

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Guten Tag,

Es liegt wohl nach Ihrer Schilderung eine Katalogleistung iSv. § 3 a Abs. 3 iVm. § Abs. 4 UStG vorliegen wird ( zur Klarstellung ist der Gesetzestext unten eingefügt), ist die Leistung auch am Ort des Leistungsempfängers zu besteuern und nicht am Ort des Leistungserbringers. Konkret für Sie bedeutet dies, dass Sie ohne Umsatzsteuer abrechnen und ein Rechnungshinweis an den Auftraggeber erfolgt mit der Formulierung: "Reserve-Charge-Regime".

Die Angabe der schweizerischen Mehrwertsteuernummer des S auf Ihrer Rechnung schadet aber nicht.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Guten Tag,

ich hoffe ich kann Ihnen weiterhelfen.

Ein solcher Gaswarmwasserbereiter hat eine durchschnittliche Lebensdauer von mehr als 10 Jahren. Vorallem ist zu berücksichtigen, dass ein solches Gerät eigentlich nie durch Verschulden des Mieters kaputt gehen kann.(Also ich gehe davon aus, dass Sie nicht dagegengetreten haben o.ä.)

Grundsätzlich ist die Rechtslage so: Sie haben einen gültigen Mietvertrag. Der Vermieter ist zur Instandsetzung von eingerichteten Anlagen verpflichtet. Also diese die fest mit der Wohnung verbunden und somit mitvermietet sind, dazu gehört auch dieser Gasofen.

Insbesondere liegt hier ein Härtefall vor, da bereits mehrere Fachleute gesagt haben, dass der Ofen gesundheitsgefährdend ist und dass sogar einen Freundin von Ihnen hierunter zu leiden hatte.

Ich gebe Ihnen folgenden Tipp:

Schreiben Sie nochmal formell an Ihren Vermieter. Schildern nochmal den Sachverhalt ganz nüchtern und fordern ihn auf innerhalb einer bestimmten Frist( ich würde sagen 14 Tage, denn der Fachmann könnte auch gleich einen neuen Ofen mitbringen und einbauen, eigentlich reichen da 2 Wochen völlig aucs) die Instandsetzungsmaßnahme vorzunehmen. Weisen Sie auch ncoh gleich vorsorglich darauf hin, dass Sie bei fruchtlosen Verstreichen der Frist auf die Kosten Ihres Vermieters einen Fachmann bestellen, der einen neuen Ofen einbauen lässt.

Sollten er in dieser Frist dem ganzen nicht nachkommen, rufen Sie selbst den Fachmann an und lassen die Rechnung auch gleich auf den Vermieter ausstellen. Es kann natürlich sein, dass der Fachmann dies nicht macht und Sie die Rechnung selbst tragen müssen. Dann verfahren Sie folgendermaßen, dass Sie diesen Rechnungsbetrag mit der Miete aufrechnen.

Viele Grüße ich hoffe ich konnte helfen.

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Selbstverständlich haben Sie ein Recht auf diese Ware, problematisch ist, dass dies die theoretische juristische Seite ist.

Ich gebe Ihnen einen Tipp. Schreiben Sie demjenigen einfach nochmal ne Mail und/oder SMS und drohen damit, dass Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen werden, wenn er Ihnen nihct unverzüglich Besitz und Eigentum an der Ware verschafft bzw zumindest die Sendungsnummer sagt. Das hilft meistens schon.

Weiterer Tipp: Da ich oben gelesen habe, dass es ein "Schnäppchen" war, rate ich Ihnen davon abzusehen, irgendwelche gerichtlichen Schritte einzureichen, außer das Schnäppchen geht trotzallem in mehrere hunderte Euro.

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Vertragsbestandteil war die " 24 h Lieferung". Amazon hat nachzuweisen, dass die Lieferung rechtzeitig erfolgt und somit bei regulärem Lauf der Dinge bei Ihnen innerhalb des nächsten Werktages angekommen wäre.

Es handelt sich um eine nicht WIE erbrachte Leistung.

Es handelt sich vorliegend um eine Schickschuld/Versendungskauf. Eigentlich geht die Gefahr des Untergangs ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur auf den Käufer, also Sie über. Dies ist jedochgerade nicht beim Verbrauchsgüterkauf, wie im vorliegenden Fall, gegeben. Hier haftet der Käufer erst dann für ev. Verzögerung/Verschlechterungen, wenn er die Sache nachweislich erhalten hat.

Sie hätten demnach grundsätzlich ein Rücktrittsrecht, da ein absolutes Fixgeschäft vorliegt, da Sie die Leistung unbedingt innerhalb dieser Frist wollten und die Leistung danach nicht mehr benötigen. Hierbei ist auch eine weitere Fristsetzung nicht mehr nötig. Sie können somit grds. vom Vertrag zurücktreten und müssen aufgrund des Synallagmas die Sache auch nicht bezahlen.

Das zur Rechtslage. Keine Gewähr für oben benannte Aussagen, da diese lediglich auf dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt basieren.

Mein Tipp wäre: Schreiben Sie ein freundliches Schrieben/freundliche Email an Amazon, dass Sie die leistung trotz Expressversand nicht erhalten haben und Sie die Leistung leider jetzt nicht mehr brauchen und benutzen können/möchten, da die leistung fix an ein Datum gebunden war. Sie weisen deshalb darauf hin, dass Sie das Paket nicht annehmen werden und dies an Amazon zurückgehen wird.

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Zahlungsaufforderung nach einem angeblichen mündlichen Vertrag

Ich habe vor zweieinhalb Jahren auf einem Festival in Deutschland einen holländischen Instrumentenbauer kennengelernt (ich lernte ihn durch meinen Schwager kennen, der mit ihm befreundet war). Zu der Zeit hätte ich gerne einen Instrumentenbau bei ihm in Auftrag gegeben und habe mich bezüglich Preis etc erkundigt. Er sagte, dass er momentan so viel zu tun habe, dass er nicht wisse, wann er mit dem Bau überhaupt anfangen könnte. Er schrieb sich meine Kontaktdaten auf und an welchem Instrument genau ich interessiert bin (also Holzart etc). Wir verblieben dabei, dass er sich bei mir meldet, wenn er weiß, wann er anfangen kann und dass ich mich dann entscheiden könne, ob er es bauen soll oder nicht. Er gab mir solange ein kostenloses Leihinstrument mit (dieses Instrument hatte vorher mein Schwager, der auch ein Instrument bei ihm gekauft hat.). Es war also so, dass mein Schwager das Instrument direkt an mich weitergab. Es wurde nichts schriftliches festgehalten. Jetzt, nach zweieinhalb Jahren (!) meldete sich der Instrumentenbauer wieder und sagte, er könne nun mit dem Bau beginnen und schrieb, ich solle meine Bestellung bestätigen. Ich schrieb ihm, dass ich momentan nicht so viel geld habe und "I have to cancel my order". Das war wahrscheinlich der falsche Ausdruck (ich wusste nicht wie ich das sonst in englisch ausdrücken soll), weil es ja noch keine fertige bestellung, also keinen mündlichen vetrag gab. Ich schrieb auch, dass ich ihm sein leihinstrument zurückschicken werde. Ich hatte das total vergessen, weil ich kein einziges mal das Leihinstrument benutzt habe. Hätte er sich mal vorher bei mir gemeldet, hätte ich es ihm schon längst zurückgeschickt. der mann antwortete mir dann, dass ich dann 15 % des Preises für die angebliche bestellung zahlen müsse, also 210 Euro. So etwas war aber nie abgemacht, auch nicht irgendeine gebühr für das leihinstrument. Er schrieb, dass diese 15% normalerweise im Voraus (also als Anzahlung) gezahlt werden. das ist meiner Meinung nach ein Indiz dafür, dass gar keine bestellung zustandekam, sonst hätte ich die anzahlung ja im voraus zahlen müssen.

Ich habe nicht vor, die 210 Euro zu bezahlen, er hat schließlich nicht mit dem instrumentenbau angefangen. Ich habe jedoch angst, dass er versucht, dass geld einzuklagen und die kosten dadurch ins UNermessliche steigen.

Wie würde es in so einem Fall aussehen? Müsste ich im Falle eines Gerichtsverfahren extra nach Holland, nur weil er dort wohnt?? und bezahlt die fahrt?? oder ist es eher unwahrscheinlich, dass er wegen 210,- etwas gerichtliches unternimm? er hat schließlich nichts schriftliches, also keine Beweise (außer vielleicht meine unglückliche Formulierung "I have to cancel my order" in der E-Mail, die ich als Antwort auf sein "Please confirm your order" schrieb?

VIelen Dank für eure Antworten im Vorraus!!!!

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Der Vertrag bedarf grundsätzlich keiner Schriftform, außer in den Ausnahmen bzgl. Grundstück etc.

Auch kann ein Vertrag durch konkludentes Verhalten, also schlüssiges sozialtypisches Verhalten zu Stande kommen.

Gerade bei einem Werkvertrag, wie hier ist es durchaus üblich, dass eine Vorleistung durch den Käufer erbracht werden soll, aufgrund der Kosten für die Beschaffungen des Materials, grundsätzlich ist dies möglich.

Problematisch erscheint gerade auch, dass die Forderung des Gläubigers auch noch nicht verjährt ist.

Eventuell könnte man denjenigen abschrecken, wenn man sich auf Verwirkung gem § 242 BGB analog beruft. Aber es herrscht erstmal der oben benannte Grundsatz.

Da er jedoch der Begünstigte ist, hat er zunächst die Fakten und Anspruchsgrundlagen offen zu legen.

Aufgrund der komplexen Problematik und der Schwierigkeit einer juristischen Fernberatung rate ich Ihnen sich schnellstmöglich an einen Anwalt zu wenden.

Bzgl. dem Gerichtstermin kann auf eine unbillige Härte abgestellt werden.

Bitte zum Anwalt gehen.

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Nunja schwer´ist ein sehr abstrakter und individueller Begriff:)Und da sind wir eigentlich schon bei Jura.

Wenn du eines gutes bzw. zwei gute Examina abschließen willst, so kommt es nicht darauf an viel auswendig zu lernen. Nein du musst verstehen was der Gesetzgeber mit den jeweiligen Vorschriften regeln wollte.

Du musst Spaß daran haben, problembewusst Sachverhalte zu durchforsten, juristische Gutachten zu schreiben. etc. Wenn du Interesse hast einen solches Gutachten mal zu lesen, kannst du mir gerne eine Nachricht schreiben und ich schick dir mal eins.

Weiterhin benötigt man viel Disziplin und Durchhaltevermögen insbesondere da man im Jurastudium viele Rückschläge einstecken muss.

Ich würde auch sagen du studierst einfach mal 2 Semester, aber spätestens nach dem 2. Semester sollten deine Noten entsprechend sein und es dir immernoch Spaß machen.

Viele Grüße und bei Interesse an dem Gutachten einfach mailen

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