Ich gehe mal davon aus das Du bei Deiner Verurteilung in irgendeiner Weise eine Rechtsbelehrung erhalten hast, die ganz bestimmt nicht besagt, dass Du in ein Land Deiner Wahl auswandern kannst, auch nicht innerhalb der EU. Du bist in Deutschland rechtskräftig verurteilt, wenn ich Dich richtig verstanden habe, also würde ich an Deiner Stelle die 2 Jahre durchstehen, danach kannst Du ja wieder tun und lassen was Du willst. Außerdem scheinst Du ja nicht gerade einsichtig in Bezug Deiner Vergehen zu sein, da es Dich ja eigentlich nur interessiert ob Du, wenn Du "wieder" mit Drogen außerhalb Deutschlands erwischt wirst, ausgeliefert wirst, kann ich nur sagen, nix gelernt. Aber, hundertprozentig wirst Du wieder ausgeliefert und Deine Bewährung wird aufgehoben und je nachdem was Du ausgefressen hat, kommt noch etwas dazu, viel Spass. Im Knast in Deutschland bist Du aber bestimmt besser aufgehoben als in manchen andern Ländern, glaube mir, das kann auch passieren, vielleicht will man Dich hier dann gar nicht zurück.
Hallo Vailix, würde Dir empfehlen den Termin bei der Zeitarbeitsfirma wahrzunehmen und denen von Deinem Problem zu erzählen. Wenn Du viel Glück hast, haben die sofort eine Arbeit für Dich und Du kannst gleich kündigen und wenn Deine jetzige Fa. Dir Lohn abzieht oder nicht bezahlen will, drohe mit dem Arbeitsgericht, funktioniert meistens, kenne ich selber. Außerdem kannst Du immer fristlos kündigen mit einem triftigen Grund, z.B. du hälst dem großen Druck nicht mehr stand, du bist nervlich am Ende usw. und lass Dich krankschreiben. Wünsche Dir viel Glück und einen guten Job in der Zukunft.
Bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Falls es sich um eine chronische Krankheit handelt, muß man nur 1 % des Jahresgehaltes zahlen um dann die Befreiung zu erhalten, Außerdem würde ich mich immer ins Hausarztprogramm aufnehmen lassen, da sind eh viele Medikamente nicht zuzahlungspflichtig und man muß auch keine Praxisgebühren bezahlen. Informiere Dich so schnell wie möglich mal bei Deinem Hausarzt.
geh auf jeden fall zum arzt,könnte auch eine Zecke sein,ist eine lieblingsstelle dieser mistviecher
Wenn Ihr zusammen wohnt wird nur ein Antrag gestellt da dieser für beide den Bedarf "abdeckt". Falls Du einen 400Euro Job hast,mußt Du unter 15 Std. in der Woche bleiben. Du bekommst 165Euro,der Rest wird auf das AlgII angerechnet.
Hallo Caruzo, ja,kannst Du. Mein Mann ist auch Italiener und wir haben null Probleme. Auch die Zeiten der Visas ist vorbei, Du mußt also bei der Einreise kein Geld mehr bezahlen. Einen schönen Urlaub wünsche ich Dir
Hallo Anne, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt, muß auch ein Mahnbescheid vorliegen ( normalerweise werden diese beim Amtsgericht verwahrt) Diese beiden Sachen soll die Creditreform Dir erst einmal vorlegen. Da steht dann auch drin, wann und was genau passiert ist, wer diesen Vorfall aufgenommen hat, ob Du angeblich in Bus, Bahn usw. erwischt wurdest. Auf jeden Fall immer zuerst schriftlich Einspruch einlegen. Falls dies alles bei Dir vorliegt, würde ich trotzdem noch beim zuständigen Gericht anfragen,ob es rechtens ist Dir das jetzt aufzubrummen, da Du zur der Zeit ja noch minderjährig warst. Hoffe ich konnte helfen.