Kann mein Handy als einzigster Wertgegenstand gepfändet werden?
Hallo, ich schildere Ihnen meine Situation kurz und bündig. Lebe in einer Notunterkunft ohne Fernseher oder sonstigem Luxus. Alles was ich besitze sind Klamotten und ein Vertragshandy. Morgen steht ein Vorstellungsgespräch an womöglich, wenn eine Anstellung erfolgt, werde ich das Handy für meine Tätigkeit brauchen. Kann der Gerichtsvollzieher mein Vertragshandy einfach so mitnehmen selbst dann wenn ich weiterhin auf ALG 1 beziehungsweise ALG 2 angewiesen bin. Die höhe meines Arbeitslosengeldes beträgt jetzt 620 Euro. Es wurde ein gerichtliches Mahnverfahren von 2 der insgesamt 3 Gläubiger angedroht, darf ich diesen Handyvertrag ohne mich dabei strafbar zu machen auf einen Kumpel überschreiben? Das wären dann 60 Euro im Monat.