Steuererklärung mit WISO - Werbungskosten & Jobwechsel?

Hallo, ich mache gerade meine allererste Steuererklärung, da ich letztes Jahr zum ersten Mal einen steuerpflichtigen Job angetreten habe. Dieser begann im Juli. Außerdem habe ich im Dezember geheiratet, weswegen ich ja sowieso meine gesamte Lohnsteuer zurückbekomme. Dennoch habe sämtliche Werbungskosten usw. angegeben.

In den Monaten Januar bis April habe ich eine geringfügige Beschäftigung auf 400-Euro-Basis ausgeübt, die ja nicht steuerpflichig war, aber müssen die insgesamt 1200 Euro nicht auch auf das Jahreseinkommen angerechnet werden? Leider weiß ich nicht, wo ich eine weitere Beschäftigung angeben kann, zumal die Werbungskosten ja auch anders ausfallen, da ich eine andere Strecke zur Arbeit gefahren bin.

Der nächste Punkt: Ich gehe nebenbei einem berufsbegleitenden Studium nach, für das ja ebenfalls Werbungskosten (Fahrtkosten) geltend gemacht werden können, habe ich auch angebenen. Zusätzlich habe ich im Rahmen dieses Studiums aber auch eine Arbeitsgemeinschaft gehabt, mit der ich mich an einem anderen Ort als dem Studienort getroffen habe (ist auch bescheinigt), wo kann ich diese Lerngemeinschaft und den Zielort angeben?

Drittens: Mein Mann ist letztes Jahr keiner steuerpflichtigen Beschäftigung nachgegangen, hat also Hartz IV bezogen. Wegen der gemeinsamen Veranlagung müssen seine Angaben ja trotzdem auch in die Steuerklärung. Reicht es dann, beim Einkommen 0,00 € anzugeben, oder müssen sämtliche Hartz-IV-Bezüge auch genannt werden? Außerdem hatte er ebenfalls ab August eine geringfügige Beschäftigung (er hat unter 400 Euro verdient), muss hier auch der Verdienst genannt werden?

Entschuldigt die vielen Fragen, aber einiges konnte ich mir selbst nicht erklären und ich will bei der Erklärung keine Fehler machen.

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Achso, ich wollte nur kurz der Vollständigkeit halber hinzufügen, auch wenn es in der Überschrift steht, dass ich die Steuerklärung mit WISO-Steuer-Software 2010 mache. Will sie dann über ELSTER abgeben.

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Hallo,

mich würde mal interessieren, ob du die Feuerlilien bekommen hast? Hätte die nämlich auch gerne für meine Hochzeit und bin da unsicher, ob ich sie bekomme... Sorry, habe keine Möglichkeit gefunden, dir so etwas wie eine PN zu senden.

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Hallo Benvds, mich würde mal interessieren, ob sich bei dir inzwischen eine Lösung / eine Antwort ergeben hat. Denn mein Freund und ich sind gerade in einer ähnlichen Situation (siehe Welche finanziellen Ansprüche bestehen in einer Bedarfsgemeinschaft?) und nach dem Querlesen hier hatte ich den Eindruck, dass es tatsächlich funktioniert, keine Bedarfsgemeinschaft zu bilden, trotz Zusammenwohnens.

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