Folgende Situation: Meine Freundin und ich ziehen zum 1.Juni zusammen: Ich bin berufstätig, sie erhält Hartz 4. Mein Gehalt wird dann auf Ihren Anspruch berechnet, was natürlich eine Minderung Ihres Anspruches zur Folge hat. Man hat allerdings die Möglichkeit bei der Arge anzugeben das man keine Bedarfsgemeinschaft bildet, obwohl man zusammen zieht.( z.b. getrennte Konten, getrennte Versicherungen usw.) Lebt jemand zur Zeit mit seinem Partner in dieser Situation. Welche Vorraussetzungen müssen konkret erfüllt werden und muss man mit Hausbesuchen der ARGE rechnen?
Wer bildet keine Bedarfsgemeinschaft mit seinem Partner?
Bedarfsgemeinschaft,
Hartz IV
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