Nachtrag: Derzeit lebe ich noch in Deutschland, ab August 2015 dann in Irland. Der dt. Wohnsitz bleibt erhalten...

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OK, dann stellt sich für mich nun die Frage, ob ein KFZ bis 3,5 Tonnen, bzw. 7,5 Tonnen wirklich als LKW gilt und somit dann die Regeln der StVO für LKWs gilt, oder ob die oben genannten KFZs "noch" nach PKW-Regeln in der StVO gelten....?

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Nachtrag zu meiner Frage (siehe oben) auf die Antwort: "...Wenn Du den Führerschein aus anderen Gründen brauchst (zB privat ein Wohnmobil dieser Grösse fahren willst) darfst Du dies im Rahmen von C1(E) ohne Altersbeschränkung und im Rahmen von C(E) ab 50 mit Eignungsuntersuchung (musst Dir dann aber auch einen neuen Führerschein ausstellen lassen)....."

Ja, ich möchte ein Wohnmobil mit 4,5 Tonnen fahren und in meinem Führerschein aus dem Jahr 1985 (dieses Jahr 2015 umgeschrieben auf einen neuen) steht hinter C1 nur "171" und hinter "C1E" keine Eintragung jeweils in Spalte 12. Somit muß ich für das Fahren "eines 4,5 Tonners" für private Zwecke die Eignungsuntersuchung mit dem Tage der Vollendung meines 50. Geburtstages absolviert haben? Habe ich das so richtig verstanden? Nebenbei: Die Klasse CE "benötige" ich mit 50 Lebensjahren nicht mehr.

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