Paragraph 223 StGB - Körperverletzung. Ja du hast dich strafbar gemacht.

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Eine Anzeigepflicht besteht nicht, außer in den Fällen des Paragraphen 138 StGB. Dieser besagt, dass Du zur Anzeige verpflichtet bist, wenn du Kenntnis von dem Vorhaben oder der Ausführung einer schwerwiegenden Straftat hast und der Erfolg noch abgewendet werden kann. Da in deinem Fall der Erfolg bereits eingetreten ist, bist du nicht dazu verpflichtet eine Anzeige zu erstatten.

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Dein Vater darf das nicht. Hier handelt es sich um Körperverletzung gem. Paragraph 223 StGB. Theoretisch kannst du eine Anzeige erstatten oder Du wendest dich ans Jugendamt.

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Du kannst zwei Staatsangehörigkeiten besitzen, jedoch wird dies nicht in deinem Personalausweis eingetragen. Ich habe die Deutsche und die Kroatische und meinem Personalausweis steht Deutsch. 

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