eine person gilt als behindert wenn sie aufgrund einer schädigung ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen funktion schwer, umfänglich und langfristig in ihrem unmittelbaren lebensvollzug und in ihrer teilnahme am gesellschaftlichen leben eingeschränkt ist. wenn dies nicht der fall is dann ist es auch keine behinderung, eher eine einschränkung. ich bin einäugig und nicht behindert dadurch. ich könnte es mir eher vorstellen wenn er ständig durch irgendwelche aperaturen beatmet werden müsste, die er ständig mit sich schleppen muss ^^
lg