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kuestenjunge36

26.01.2016
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kuestenjunge36
26.01.2016, 10:50
Darf man als Besucher im Gerichtssaal einer öffentlichen Verhandlung das Gerichtsurteil anfechten und Widerspruch anmelden?

Mein Sohn, 18 Jahre alt, mußte als Angeklagter vor Gericht. Die Verhandlung war öffentlicht und bei der Urteilsverkündung durch die Richterin , kam laut Aussage meines Sohnes, aus dem Besucherbereich ein Einspruch von einem Besucher gegen das Urteil. Das Urteil war dem Besucher nicht angemessen genug und sollte erhöht werden. Was auch passierte. Ich es möglich das ein Besucher ein Gerichtsurteil anfechten darf das die Richterin gesprochen hat ?

lg

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Antwort
von kuestenjunge36
26.01.2016, 11:09

danke für die vielen aussagekräftigen Antworten. Ich war bei der
Verhandlung nicht anwesend aber es kam mir schon etwas komisch vor das
ein Besucher gegen ein Gerichtsurteil sein Veto anbringen darf. Vielen
Dank nochmal.

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