die witwe muss das geld wieder in einen riester-vertrag investieren.das ist meines wissens auflage des staates, damit der von ihm bezuschusste vertrag auch wirklich für die altersvorsorge genutzt wird

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"Studierende, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Student sind, d. h., wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer ist, ist nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig" http://www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/Verwaltung/Abteilung-I/Referat-I-3/Hinw_zur_Kranken_und.html

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bei einigen musst du eine mindestsumme einzahlen, man hat unter umständen hohe dispozinsen, kaum geldautomaten, hohe gebühren wenn man bei automaten anderer banken geld abhebt...usw. also sollte mans ich scho die mühe machen einen blick ins kleingedruckte zu werfen.

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hört sich vielleicht witzig an, aber dein kollege hat wahrscheinlich recht. wasserbettenschäden gehören zu einer reihe von schäden, die nur durch zusatzpolicen versicherbar sind. aber ich würd trotzdem nochmal beim versicherer nchfragen

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Grundsätzlich ist es schon so gedacht, dass alles in einer Summe ausezahlt wird. Aber soweit ich weiß gibt's auch Versicherer, die einem die Möglichkeit geben, zwischen einmaliger Auszahlung des gesamten Betrags oder einer lebenslangen Rente zu wählen. Wenn das der Versicherer deiner Nachbarin nicht vorsieht, dann kann sie aber das Geld immer noch in eine Rentenversicherung einzahlen, das hätte ja dann denselben Effekt.

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