Bei solchen Fragen ist es sinnvoll das Bundesland zu nennen, denn bei Brandschutzfragen ist die Landesbauordnung zu Rate zu ziehen ist. Da es sich aber um einen Zwist zwischen den Mietparteien innerhalb des Hauses handelt ist der Vermieter für die Sicherstellung des "zweiten Rettungsweges" zuständig und verantwortlich. Wie du richtig erkannt hast: der erste Rettungsweg ist das Treppenhaus. An Deiner Stelle würde ich nach Vorgabe des Vermieters handeln. Ich bin aber der Meinung, dass du unabhängig von der rechtlichen Lage bei deiner Entscheidung abwägen solltest, was dich mehr nervt: schlecht bei den Nachbarn dazustehen oder den "Verkehr" in Kauf zu nehmen.

Ach ja, sollten Deine Nachbarn irgendwann mit Gewohnheitsrecht (stillschweigende Zustimmung) ankommen, dann kannst du die Nutzung aufheben bzw zurückziehen.

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