Schreib das mit in deinen Antrag und gib ihn beim Jobcenter ab, dann solltest du die Erstausstattung bekommen.
nach Aktueller Gesetzeslage – konkretetwa die Beschlüsse des LSG Sachsen-Anhalt vom 14.02.2007 (L 2 B261/06 AS ER), des LSG Berlin-Brandenburg vom 26.10.2006 ( L 19 B 516AS ER) sowie des LSG Nordrhein-Westfalen vom 25.03.2008 (L 19 B 13/08AS ER) – besteht für Leistungsbezieher der Grundsicherung nach demSGB II ein Anspruch auf die Erstausstattung einer Wohnung sowohl alsTeil- wie auch Vollausstattung.
Unter Beruffung auf den geltendenRechtsanspruch beantrage ich deshalb bei Ihnen, die Anschaffungfolgender Möbel und Haushaltsgeräte zu übernehmen, die für einegeordnete Haushaltsführung und für Menschenwürdiges Wohnenunerlässlich sind.
Ob du Harz4 beziehst oder nicht spielt da keine Rolle.
Viel Glück