Das könnte zum einen eben daran liegen, dass es unterschiedliche Transliterationen aus dem Kyrillischen gibt und kein weltweiter Standard existiert (spiel mal hier rum: http://www.5goldig.de/Russische_Tastatur/translit-umkodieren.html)
Zum anderen können Menschen ihren Namen ändern bzw. bei der Einbürgerungen einen Vorschlag machen, um ihren Namen der deutschen Sprache zu adaptieren.

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parteeeeeeeeeeeeee

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Revision=Rechtsinstanz, die Anwendung de Rechts wird kontroliert. Hat der Richter die Gesetze richtig angewendet. Berufung=Tatsacheninstanz. Es wird nochmal Beweis erhoben.

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http://www.oilrig-photos.com/countries.asp

Nach ländern sortiert, den genauen standort kann dann googlemap geben. je nach Zeitaufwand :)

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google auf englisch. meinst du sowas?:

http://images.nationalgeographic.com/wpf/media-content/file/geography-gulf-oil-map-cb1285178477.pdf

Ich glaube, ALLE Anlagen wird man wohl nicht finden, sind vermutlich erstens zu viele und zweitens eventuell auch Betriebsgeheimnis.

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nach meiner vorläufigen einschätzung darf ein hersteller oder großhändler das nicht. § 9 verpackungsverordnung spricht generell von vertreibern und abnehmern und bestimmt, dass die USt in 25c Pfand enthalten ist. Es findet sich keine Differenzierung nach der Endverbrauchereingeschaft des Abnehmers.

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Das kann man pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich gibt es in Deutschland kein Gesinnnungsstrafrecht. Das heißt bestraft wird nicht der böse Wille, sondern der sich betätigende böse Wille. Wenn Du unmittelbar zur ilegalen Tat ansetzt, das heißt die Schwelle zum Jetzt-Gehts-Los überschreitest, kannst Du wegen Versuch bestraft werden. Wann das im Einzelfall passiert ist nicht oft nicht einfach zu bestimmen. Es gibt auch sog. Unternehmensdelikte, bei denen Versuch schon Vollendung ist: z.b.„Wer es unternimmt..." Fazit: Wenn man nicht die Schwelle zum Versuch übersschritten hat, hat man meist nichts verbotenes gemacht. Die Gedanken sind eben frei :)

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Interessante rechtliche Frage, du bist aber nicht der erste, dem sie einfällt:)

Folgende Argumente fallen mir ein:

Für die Wirksamkeit des Geschäfts ohne Einwilligung bzw. Genehmigung spricht der Zweck des § 110 BGB, dem Minderjährigen einen eigenverantwortlichen Umgang mit Geld zu ermöglichen.

Dagegen sprechen zwei Überlegungen: 1. § 110 ist nicht anwendbar, wenn der gekaufte Gegenstand dem erzieherischen Willen der Eltern widerspricht (Pornos, Zigaretten, gefährliche Kraftfahrzeuge) 2. Bei dieser großen Summe kann nicht davon ausgegangen werden, dass Eltern mit einem Vertrag einverstanden wären.

Also Zustimmung notwendig. Es gibt sicher eine Palandt-Kommentarstelle dazu, habe ich aber leider nicht zur Hand. Liefere demnächst nach.

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Es kommt darauf an:) Normalerweise korrigieren externe Korrekturassistenten mit 1. Staatsexamen. Sie werden vom Lehrstuhl beauftragt, der die Klausur stellt. Es kann passieren, dass unterbezahlte Mitarbeiter des Lehrstuhls- die unter Umständen eine AG leiten- als Nebenverdienst Klausuren korrigieren. Eher unüblich. Schwerpunktklausuren korrigiert der Prof.

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Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern sind im Ersten 6 Klausuren zu schreiben, im Zweiten 11.

Genaueres erfährst Du in der Justizausbildsungs- und Prüfungsordnung bzw. Juristenausbildungsgesetz des jeweilgen Bundeslandes. google danach.

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Führerschein Cannabis Verkehrskontrolle

Hey Leute ich brauch ganz dringend euren Rat. Ich beschreibe genau was mir passiert ist. Ich bin 19 Jahre alt, habe seit 6.2010 meinen Führerschein und bin wirklich ein vorsichtiger Autofahrer. Ich würde nie betrunken oder bekifft ins Auto steigen. Leider habe ich in der letzten Zeit immer abends nach Feierabend gekifft.

Also jetzt zu meinem Problem: Ich bin am Samstag 12:00 Uhr in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten, meine erste. Ich kriege in Situationen in den ich Angst habe einen wirklich unnormal hohen Blutdruck (um die 180/...) und einen Puls um die 145. Der Polizist hat mit mir den Rhomberg-Test gemacht und weil ich gezittert habe und meine Finger sich nicht genau getroffen haben wollte er einen Drogentest machen. Er hat mir nicht gefragt, ob ich bereit bin den Rhomberg-Test zu machen. Mein Bruder und meine Freundin waren auch dabei und haben immer zu mir gesagt, ich solle nicht den Urin-Test machen sondern nur einen richterlich angeordneten Bluttest. Solange die beiden dabei waren habe ich immer wieder eindeutig gesagt, dass ich nur das machen will.

Er hat mich immer dazu überreden wollen und mir mehrere Geschichten erzählt, in denen ja der Urintest nicht angeschlagen hätte obwohl die leute erzählt hätten das sie gekifft hätten. Ihm lag alles daran nicht den Richter anzurufen. Als meine Freundin und mdein Bruder gegangen waren hat der Polizist telefoniert und kam dann zu mir, er hätte jetzt die Nummer des Richters, ich solle mir das doch noch mal überlegen. Menschlich war er wirklich nett. Er erzählte mir wieder eine Story nach der anderen wie oft der Test ja nicht anschlagen würde. Schließlich willigte ich irgendwann ein, den Test zu machen. Der war positiv, dann machte ich freiwillig eine BE.

Ich habe jetzt totale Angst meinen Führerscheoin zu verlieren, der Test dauert 6-8W, die Ergebnisse bekomm ich erst dann.

Ich wollte fragen, was mir bevor steht, wie groß die Gefahr ist ihn zu verlieren bzw. eine MPU zu machen, ob es sich lohnt sich jetzt einen guten Anwalt zu holen und was ich noch machen kann. Ich kiffe ab sofort überhaupt nicht mehr.

Wenn mich ein guter Anwalt darausholen kann, ist mir das Geld ewgal, ich darf nur nicht meinen Führerschein verlieren, da ich nicht weiß, wie das mit meiner Ausbildung sonst ist.

Ich weiß nicht ob ich alles wichtige erwähnt habe, aber ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet Möglichkeiten zu finden, eine fahruntauglichkeit zu umgehen, der Polizist meinte zu mir er merkt, das ich momentan nicht unter drogen stehen würde und ich wurde eindeutig nicht wegen eines fehlverhaltens angehalten. Gibt es da Hoffnung für mich? Vielen Vielen Dank für jede Hilfe! Liebe Grüße

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http://www.experten-branchenbuch.de/fachanwalt/strafrecht/

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Wenn du weisst, in welchem Landkreis der Kläger gewohnt hat, kannst du beim zuständigen Sozialgericht anrufen und eine Entscheidung anfordern. Oder einfacher, geh zum Anwalt. Es sind diese Leute, die dafür studiert haben, Gerichtsurteile zu kennen, weisst du?

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Ohne Arbeit, kein Lohn. War das die Frage?

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wie alt bist du?

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  1. Die Anordnung der sorfortigen Vollziehung ist kein Verwaltungsakt und kann nicht isoliert mit der Anfechtungsklage angegriffen werden.
  2. Die Anfechtung macht keinen Sinn. Das Gericht kann wenn der VA rechtswidrig ist und den kläger in subj rechten verletzt, die Beseitigung der Vollziehung anordnen, 113 S. 2.
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Verfahrensbeteiligte im Jugendstrafverfahren sind: 1. Beschuldigte, 2. der Erziehungsberechtigte bzw. der gesetzliche Vertreter, 3. der Verteidiger, 4. Jugendrichter, Jugendschöffengericht oder Jugendkammer 5. der Jugendstaatsanwalt sowie 6. die Jugendgerichtshilfe -

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Bei Bundesgesetzen: In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben. Bitten und Beschwerden kann jedermann jederzeit schriftlich und nicht anonym an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages richten.

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. (Art. 17 GG)

Bei Landesgesetzen gilt das gleiche. Du kannst natürlich auch einen Politiker Deines Vertrauens anschreiben. Einen Anwalt braucht man für das ganze nicht. Wenn das Gesetz erlassen und in Kraft ist, kann man eine Verfassungsbeschwerde (mit Anwalt oder Jura Prof) einlegen, wenn man selbst von dem Gesetz in einem Grundrecht verletzt ist.

Wenn die Sache kompliziert ist und eventuell Recherchearbeit braucht oder bei Dir viel auf dem Spiel steht, würde ich an Deiner Stelle zum Anwalt gehen.

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Das ist eine sehr interessante Frage. Leider kenne ich nicht die richtige Antwort. Es ist m.E. eine Frage der Klagebefugnis, also der Möglichkeit einer unmittelbaren Verletzung in ****eigenen**** Rechten des Konzerns. Die GmbHs sind als Adressaten der Untersagung, eindeutig klagebefugt. Interessant ist, ob auch die Mutti möglicherweise in eigenen Rechten unmittelbar verletzt ist oder ob es nur ein Rechtsreflex ist.

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