Eine Umschreibung ist in der Regel mit Kosten verbunden. Das ist von Vertrag zu Vertrag anders, daher: Bausparkasse fragen.

Außerdem müsste man prüfen, ob der Vertrag überhaupt gute Darlehenszinsen erhält. Es gibt auch Verträge, die mehr aufs Sparen ausgerichtet sind, bei denen der Darlehenssatz teuer ist. Auch hier: Bausparkasse fragen.

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Bei ALG I ist dies die Grenze für Zusatzeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. Für Selbstständige gelten höhere Freigrenzen. Da kannst du dir aber ein entsprechendes Merkblatt bei der Arbeitsagentur besorgen. ALG II kenne ich die Regeln nicht genau. Ist aber € 100,- + 20% vom Rest im Normalfall.

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ACHTUNG: Die Einnahmen aus beiden Tätigkeiten dürfen zusammen nicht 400 übersteigen, sonst wirst du sozialversicherungspflichtig.

Ich arbeite auch auf selbstständiger Basis. Du kannst dich von der USt befreien lassen, dann hast du erstmal Brutto = Netto. Bei der Jahressteuer macht es am Ende keinen großen Unterschied, wobei du als Selbstständiger mehr absetzen kannst. Wende Dich an einen Buchhaltungsservice. Die können dir das relativ kostengünstig hinbiegen (Ich arbeite bei solchen Dingen für € 12,- / Stunde).

Du kannst beim Gehalt sogar noch feilschen, weil der Arbeitgeber bei Minijobbern 30% Abgaben abführen muss und den Aufwand einer mtl. Meldung hat. Da sind also gerne 20% Spanne drin und alle profitieren!

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Sofort dem Vermieter melden. Der soll jemanden schicken, der das begutachtet. Auf keinen Fall selbst etwas lostreten, weil der Vermieter hier keine Kosten übernimmt.

Sollte der Vermieter niemanden schicken, Mietminderung ab dem Tag der Mangelmeldung geltend machen. Das "überredet" die meisten Vermieter, doch tätig zu werden.

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nein

Denn die gebotenen Inhalte sind zum Großteil unter aller Sau. Während die Nachrichten und Info-Formate wirklich größtenteils hochwertig sind, ist das "Entertainment" ziemlich mies. Ich bezahle Gottschalk sein Schloß?! Beckmann und Kerner?! usw.

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Ich habe bei 3 Banken gearbeitet. Alle haben auch solche Automaten. Das wird an den Kundenbedarf angepasst. Der Automat an der Uni ist anders bestückt als der am Starnberger See :-)

Bei größeren Abhebungen würde ich allerdings vorab anfragen, wo das am Besten geht. Und ab € 15.000 musst du spätestens zum Schalter.

Viele EC-Karten haben ein Verfügungslimit von € 2.000,-, daher sind € 500,-er eher selten.

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Es gibt bei vielen Versicherungen den sogenannten Unterversicherungsverzicht. Frag vor Abschluss der danach.

Bedeutung: Die Versicherung übernimmt dann auch Schäden über die versicherte Summe hinaus. Du musst nur auf Höchstsummen bezüglich Bargeld, Sammlungen, Antiquitäten etc. achten. Also wenn du etwas hast, was in einem normalen Haushalt nicht vorkommt, frag das vorab an.

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Die Kosten für den eigens beauftragten Gutachter muss der Vermieter nicht übernehmen. Aus einem eigenen Problem heraus gibt es 3 Dinge, die man tun kann:

Einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen.

Mietminderung ab dem Tag der Schadensmeldung geltend machen.

Neue Wohnung suchen, vernünftig kündigen und schnellstmöglich raus aus der Wohnung.

Das endet unter Garantie vor Gericht. Sorry, aber ich hatte es selbst vor 3 Jahren (Immerhin sind die Gerichte i.d.R. mieterfreundlich)

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Es gibt spezielle Banksparpläne (Bei den meisten Banken), die gerade bei langer Laufzeit viel abwerfen. Beispiel-Link: http://www.berliner-sparkasse.de/anzeigen.php?tpl=privatkunden/sparen_anlegen/bonusflex/index.html&IFLBSERVERID=IF@@051@@IF

Aktienfonds wirklich nur, wenn man sich des Risikos bewusst ist.

Bausparverträge sind von den Zinsen her nicht so hoch wie Banksparpläne und kosten zusätzlich Abschlussgebühr (Kann einmalig ca. 200,- sein.

Festgeld würde nur bei Einmalanlage Sinn machen. Man kann Festgelder, wie der Name schon sagt, nicht regelmäßig besparen.

Versicherungen kosten immer einen erheblichen Gebührenanteil und einen Anteil für Todesfallschutz. Dort ist es wichtig, die garantierte Auszahlungssumme zu vergleichen. Diese Versicherungen machen i.d.R. dann Sinn, wenn bei Tod des Einzahlers trotzdem am Ende die gewünschte Summe herausspringen soll. Allerdings kostet diese Sicherheit natürlich eine gewisse Summe (Je nach Alter des Einzahlers).

Ich hoffe, alle wesentlichen Formen kurz erläutert zu haben. Bei Fragen einfach hier kommentieren.

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Ist kein Problem, kostet aber evtl. eine happige Gebühr von z.B. € 10,-. Einfach fragen.

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In der heutigen Schule werden eher die Unterschiede zwischen ALG I und II beleuchtet. Das betrifft bedauerlicherweise mehr Schüler als die hohen Einkommen.

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Der Vermieter kann dich zur Kautionszahlung i.d.R. nicht zwingen. Die Miete pünktlich und vollständig begleichen. Mehr nicht. Dem Vermieter noch mitteilen, dass man die Kaution nicht einzahlt.

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Dazu müsste man folgendes klären: Was bedeutet, der Vertrag löst sich? Wurde der Vertrag wirksam von allen gekündigt? Wurdest du nur aus dem Vertrag "entlassen"? Was ist bezüglich der Rückzahlung der Kaution vereinbart? Ist festgeschrieben, dass Ihr zusammen eine Kaution zu zahlen habt? Ohne weitere Infos nicht zu beantworten.

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