Ich habe gerade genau das gleiche: seit 5 Tagen Zahnfleischentzündung insbesondere am Weisheitszahn unten links (andere Zähne sind aber auch betroffen: ich kann auf der Seite nicht mehr kauen), Lymphknoten links entzündet und sehr schmerzhaft, die Zunge links ist auch etwas schmerzhaft. Vor zwei Wochen habe ich mir rechts eine Krone entfernen lassen: darunter ist Amalgam-Füllung, die jetzt offen liegt. Kann es wirklich am Amalgam liegen? Ist es bei Dir von selbst weggegangen?
Und, hast Du aus der Idee etwas machen können? Oder liegt sie immer noch in der Schublade, wie die meisten guten Ideen der Privatleute?
Als Ergänzung: habe letztens gelesen, dass die Türen in den öffentlichen Toiletten bzw. in den Toiletten der öffentlichen Einrichtungen nur nach außen aufgehen dürfen, wegen der Feuerschutzvorschriften. Stimmt es? Wenn ja, warum ist es in Wirklichkeit so oft andersrum?
Ich hoffe noch ein paar hilfreiche Antworten zu bekommen, bisher habe ich leider keine Antwort auf meine Frage. Als Erläuterung zu vorangegangenen Antworten: es gibt durchaus Internetseiten, die auf Bewertung spezialisiert sind, wie Qype, Kennstdueinen und auch bei Google kann man einen Platz bewerten. Das Problem ist, dass diese Internetseiten die negativen Bewertungen von Rechtsanwälten teilweise einfach löschen, wahrscheinlich aus Angst, verklagt zu werden. Dies ist sehr ärgerlich, da man sich auf die Bewertungen verlässt und so z. B. auf einen schlechten Rechtsanwalt trifft. Das ist auch der Grund, warum man eine Bewertung abgibt: um andere vor einem schlechten Rechtsanwalt zu warnen. Ich habe mittlerweile einige Mitteilungen von anderen Internetnutzern, die ebenfalls auf diesen Rechtsanwalt reingefallen sind. Sie wären dankbar, wenn sie rechtzeitig gewarnt wären.
Vielen Dank allen für die ersthaften und auch die gewitzten Antworten! Zu den Ersthaften: Dass man jemanden gegen den Kopf mit einer Tür beim Aufmachen nach außen knallen könnte, ist zwar möglich. Wenn man aber weiß, dass man sich in einer öffentlichen Toilette befindet, könnte man es ja vermeiden, in dem man nicht direkt vor der Tür steht. Oder stellt sich jemand von Euch direkt vor der Tür einer besetzten Kabine? Ich stelle mir es nicht gerade angenehm vor..für beide Seiten. Man könnte auch Schilder anbringen: Bitte nicht direkt vor der Tür stehen! Die Vorteile einer nach außen aufgehenden Tür überwiegen da eindeutig: so könnten auch schwangere Frauen oder korpulentere Personen die Toilette ohne Gefahr besuchen. Ich dachte, es gibt tatsächlich irgendwelche Vorschriften, die diese Innentüre vorschreiben. Aber scheint nicht der Fall zu sein...Oder?
Mein Sohn (4 Monate) hat es auch: beim Einschlafen ist das linke Auge etwas mehr geöffnet. Aber auch in wachem Zustand ist das linke Auge kleiner als das rechte. Weiß jemand den Grund dafür? Wird es weggehen?
Grundsätzlich gilt, dass die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden können (also über 50% Stimmanteile). Außnahme sind bauliche Veränderungen: diese Beschlüsse sind einstimmig zu fassen (also 100 % Stimmen). Dann gibt es seit neustem noch modernisierende Instandhaltung, die mit 3/4 Stimmen beschlossen werden kann.
Du kannst dich zwar bei der Anwaltskammer beschweren, es wird aber in Deinem Fall nichts bringen. Dass der Anwalt sich nicht kümmert oder Fehler macht oder Dich anlügt, stellt keine Verletzung der berufsrechtlichen Pflichten dar, so dass die Anwaltskammer nicht zuständig ist.