Hallo Anne, Wenn Ihr verheiratet seid ist nur Vorausetzung dass er die die Deutsche Sprache geringfügig beherscht. Wenn er den Integrationskurs besucht ist das gegeben. Die Aufenthaltserlaubnis verlängert sich nicht automatisch. Ihr müsst die Verlängerung kurz vor Ablauf neu beantragen. Ich gehe davon aus dass du Deutsche Staatsbürgerin bist. MfG

...zur Antwort