Wenn er in der ganzen Zeit nichts mehr gemacht hat, denke ich hat sich die Sache für ihn auch erledigt und er ist sich sicher dass du die einzige für ihn bist. Mein Freund hat sogar ne andere geküsst, und ich hab ihm verziehn. Klar vergessen ist sowas nie direkt ganz aber man kann es tot schweigen ;-) Irgendwann ist es Vergangenheit. Ich denke die Chance hat er verdient, wenn er sogar geweint hat.

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Systemsteuerung und dann Benutzerkonto, Passwort erstellen...Dann müsste es sicher sein. Oder wenn es vorher sein soll gibt es auf nem PC oder Laptop ein Sicherheitssystem, hab ich zumindest, da kommt das Passwort direkt beim Starten.

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Normalerweise gibt s die Taste "Fn" und die drücken und gleichzeitig die Taste "Num" in der obersten Reihe. Meist sind die beiden Sachen in einer anderen Farbe geschrieben als die anderen Zeichen. Hoffe ich konnte helfen.

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Vielen Dank für die tollen Ratschläge. Habe viele gemacht und heute morgen stand sie vor der Tür, auf dem Arm eines Nachbarn. Sehr seltsam ist es jedoch dass er sagt sie hat sich pudelwohl gefühlt und wollte gar nicht weg. Sie ist total verstört, hat Stressschuppen ohne Ende und ein ganz stumpfes Fell. Und scheu ist sie auch noch. Ganz zu schweigen wie dünn sie ist und übersäat von Zecken. Naja aber wichtiger sie ist wieder da. Morgen direkt zum Tierarzt und durchchecken lassen. Also nochmal vielen Dank.

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Ich hatte zu meiner Konfirmation alles in weinrot gehalten. Wir hatten ein weißes Tischtuch in der Mitte einen weinroten Läufer darauf dann in rose gehaltene kleine Blümchen.Weißes Geschirr und dann ebenfalls weinrote Servietten die zu Rosen gefaltet waren. ...

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Katzen könne keine Farben sehen und nachts ist halt dann alles grau...

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Ganz easy du beauftragst den GV und schickst ihn zu dem Typ, wenn der die e.v. abgibt kannst du dir den pfüb (pfändungs und überweisungsbeschluss) sparen. Sollte der Schuldner Äußerungen machen dass der GV die Annahme macht dass er einer Arbeit nach geht wo man pfänden könnte, kann der GV den Pfüb beantragen. Den Titel musst du dann beim GV abgeben. der wird auf jedenfall für den pfüb gebraucht.

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Also ihr seit 3 Kinder also jeder ein Drittel wenns nach dem Gesetzt geht. Ist der eine enterbt dann bekommt er nur ein 1/6 und das andere 1/6 wird auf die anderen beiden aufgeteilt, aber auf das 1/6 hat der Halbbruder immer einen Anspruch.

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Pflichtteil ist beim Erbrecht anwendbar. Und da gilt der Pflichtteil ist die Hälfte von dem rechtmäßigen Erbanteil.

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