Nein, dann kannst Du das Geld für den Anwalt gleich am Fenster rauswerfen. Zu prüfen ist jedoch, ob hier nicht eine falsche Anschuldigung vorliegt, falls er Dich
öffentlich des Diebstahls bezichtigt hat.
Nein, dann kannst Du das Geld für den Anwalt gleich am Fenster rauswerfen. Zu prüfen ist jedoch, ob hier nicht eine falsche Anschuldigung vorliegt, falls er Dich
öffentlich des Diebstahls bezichtigt hat.
weisser-ring.de
Wende Dich bitte an den weißen Ring. die helfen Dir kompetent und professionell.
In dieser Situation braucht man viel Empathie. Ich wünsche Dir alles Gute!
Sehr wahrscheinlich leckt die Heizung!
Ob und inwieweit hier eine falsche Anschuldigung vorliegt, kann ohne Kenntnis des konkreten Sachverhalts nicht spezifiziert werden. Ich kann Dir nur die Beauftragung
eines Fachanwalts für Strafrecht empfehlen. Viel Erfolg!
Wende Dich an einen unabhängigen Versicherungsmakler. Hier bekommst du
das beste Angebot.
Das kommt auf den Einzelfall an, insb. ob dann noch Bedürftigkeit vorliegt.
Da die Kriterien der spezifizierten o.a. Anwaltsauskunft erfüllt sind, würde ich mich an den GW Sekretär deiner Gewerkschaft oder an einen FA für Arbeitsrecht wenden.
Die Zeitarbeitsfirmen werden hier wieder einmal ihrem Ruf als Sklavenausbeuter
gerecht.
Viel Erfolg