Das würde ich auf jeden Fall versuchen, weil das Finanzamt tatsächlich Ausgaben für die Ausbildung zur Berechnung des Einkommens berücksichtigt. Und wenn dein Sohn z.B studiert, dann ist ein Computer auf jeden Fall eine Ausgabe für die Ausbildung.
Dass man alles auf einmal zur Verfügung gestellt bekommt, glaube ich nicht. Das ist ja wohl kaum Sinn eines Altersvorsorgeprodukts. Ich hab aber in einer Infobroschüre zu einem Riester-Produkt gelesen, dass man sich zu Rentenbeginn 30% auszahlen lassen kann wenn man das möchte. Aber ob das bei allen Produkten so ist, weiß ich nicht so genau.
ich glaube du meinst "take-profit order"
Nein, jedenfalls nicht in während der vertraglich vereinbarten Laufzeit sofern im Kreditvertrag ein fester Zinssatz festgelegt ist. Also braucht dein Bekannter sich nicht zu sorgen.
Die Freibeträge werden nicht automatisch berücksichtigt. Du solltest deiner Bank deshalb auf jeden Fall einen Freistellungsauftrag erteilen.
Ich denke mal, dass deine Schwester über eine Vollmacht über das Konto deiner Tochter verfügt. Damit kann sie auch festlegen, wieviel Geld deine Tochter abheben kann. Also solltest du dich einfach nochmal mit deiner Schwester absprechen, bevor dein Töchterchen ungebremst auf Shopping-Tour geht;)
Den sollte man sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen glaub ich
Ich denke schon. Der Versicherungschutz gilt meiner Meinung nach nicht nur für den kürzesten Weg, sondern auch wenn's plausible Gründe für den Umweg gibt. Und eine Vollsperrung der Autobahn ist für mich ein zienmlich plausibler Grund um die Autobahn zu verlassen!
das hört sich zwar seltsam an, aber ich hab auch darüber gelesen. Weil die Weltbevölkerung und die Weltwirtschaft immer weiter wachsen wird, wird voraussichtlich immer mehr Haushalts-und Industriemüll anfallen. Damit könnte man Müll wohl tatsächlich als Wachstumsbranche bezeichnen