Da er schriftlich zugegeben hat, dass er das Geld erhalten hat, kannst du das Geld zurückverlangen.

Gehe zu einem Rechtsanwalt, am besten jedoch einfach einen Mahnbescheid einreichen, beim Amtsgericht.

Und ja, sowas lohnt sich auch wegen 50€ , sonst können sich solche Leute ja alles erlauben!

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Wenn du dich im Spiegel fotografierst, positionierst du dich so, wie du dir am besten gefällst, weil du dich durch den Spiegel selbst sehen kannst.

Dies ist bei einem normalen Foto, ohne Spiegel, jedoch nicht möglich.

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Hallo,

als Jura Student kann ich dies dir beantworten.

Bei einer Haftstrafe muss grundsätzlich 1/2 der Haftstrafe abgesessen werden.

Diese 1/2 Regel kann jedoch nur bei guter Führung angewendet werden. Bei schlechter Führung, müssen die ganzen 3 Jahre und 9 Monate abgesessen werden.

Dann gibt es noch die 2/3 Regel.

Wie du bereits gesagt hast, ist dein Mann erst gestern in die JVA gekommen. Somit kann er da nicht dabei sein, es ist schließlich eine HaftSTRAFE.

Ein Teil seiner Strafe ist eben, nicht bei der Geburt seiner Tochter dabei zu sein.

Für den Antrag braucht man keinen Anwalt, das kann er in der Anstalt formlos 3-4 Wochen vor dem 1/2-Zeitpunkt oder 2/3 Zeitpunkt machen. Realistische Chancen wird er erst mit dem 2/3-Antrag haben. Da stehen die Chancen - bei guter Führung - gut.

In den offenen Vollzug kann er erstmal nicht, weil er die Haftstrafe erst angetreten hat. Diesen kann er beantragen, wenn der Großteil der Haftstrafe abgesessen ist.

Und zu deiner Frage mit den Feiertagen:

Dein Mann ist in einer Justisvollzugsanstalt und verbüßt dort eine Freiheitsstrafe von knapp 4 Jahren. Warum soll er raus kommen dürfen? Es wird schon seinen Grund haben, warum er für 4 Jahre in eine JVA muss.

Es ist eine JVA, da kann man nicht einfach so mal raus.

Bei weiteren Fragen, gerne eine persönliche Nachricht.

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Schlaftabletten? Einfach versuchen zu schlafen oder wach bleiben.

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Hallo,

juristisch gesehen ist der Verkäufer einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dir eingegangen. Das bedeutet, er ist verpflichtet, dir die Ware zu liefern, sofern du die Ware bezahlt hast.

Du könntest jetzt auf die Ware bestehen.

Ob das allerdings sinnvoll ist, ist fraglich.

Es kann doch mal passieren, dass ein Verkäufer den Artikel gerade nicht parat hat bzw. nur in einer anderen Größe. Ich denke nicht, dass der Verkäufer mit Absicht Artikel einstellt, die er nicht versenden kann.

Ich würde folgendes machen:

  • Den Kaufpreis zurückfordern

  • dem Käufer eine neutrale ( keine Negative ) Bewertung abgeben mit dem Kommentar: Kaufvertrag kam leider nicht zu Stande.

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Übermorgen wird das wohl schlecht gehen mit dem Versand.

Allerdings denke ich, dass es bei euch nicht nur einen Buchladen gibt, sondern mehrere.

Rufe in dem Buchladen an, die sollen die beiden Bücher bestellen.

Bei uns, sind die Bücher dann bereits am nächsten Morgen im Buchladen.

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Schau doch einfach, wann die Firma aufmacht.

Mir wäre es n bisschen peinlich.

Zur Not, schaue um 8 vorbei und warte ggf. ne Stunde.

Oder sag die Wahrheit :)

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Wenn du da nicht parken durftest, ist das mit dem Strafzettel natürlich in Ordnung.

Ein Strafzettel muss nicht zwingend am Auto hängen!

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Schulrecht (Nachprüfung)

Hey Leute, hab mal ne Frage :D

Ich war Mittwoch bei der schriftlichen Nachprüfung in Politik.. Ich habe die Ferien über gelernt... Ich habe mich im Anschluss daran mit einer Mitschülerin auseinander gesetzt, was sie lernt und habe das selbe gelernt... Auch nach der Arbeit habe ich mit ihr besprochen, was sie und was ich geschrieben hat/hab.

Dann war heute die mündliche Prüfung... Die war halt 5, was ich allerdings akzeptiere, weil ich diese verhauen habe, weil das Thema nicht in meinem Lernstoff enthalten war.. Ich konnte zwar ein paar Dinge nennen, die waren aber nicht weiter relevant.

Als ich dann anschließend die Verkündigung des Ergebnisses hatte stand fest, dass ich sitzen bleibe, und zwar, weil ich ne 6 (??) in der schriftlichen haben soll..

Ich frage mich, wie das sein kann, wenn ich nahezu die selben Antworten habe, und ich im Umfang 7 Seiten geschrieben habe. Zudem hatte meine Mitschülerin in der Arbeit eine 4- (??) Obwohl sie auch positiver davon ausgegangen ist. Sie hat mir aber auch gesagt, dass sie manche Dinge nicht wusste, die ich allerdings wusste.

Ich habe heute keine Einsicht in die Arbeit bekommen, mir wurde auch nicht genannt, warum die Arbeit mit ner 6 quittiert ist. Bin ich der einzige, der denkt, dass da etwas nicht stimmt?

Ich werde jetzt nächste Woche Einsicht verlangen und prüfen lassen, ob die Arbeit mit 6 begründet ist.

6 als Note ist für mich, wenn man ein leeres Blatt abgibt oder n Spicker benutzt, was ich definitiv nicht getan habe.

Der Politiklehrer ist eh etwas kleinkariert und besaß noch die Frechheit bei der Verkündung mir ins Gesicht zu grinsen, nach dem Motto: Rache ist süß...

Brauche Hilfe, ob und wie ich dagegen vorgehen kann...

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Hallo,

auf was für einer Schule bist du denn?

Bei Prüfungen ist es in der Regel so, dass man erst nach zwei Jahren Einsicht in die Prüfungen beantragen kann.

Auf dem Gymnasium ist es so, dass man eine gewisse Anzahl an Punkten erreichen muss um einen Punkt, also eine 5- zu bekommen.

Wenn du auf dem Gymnasium also etwas weißt, die Mindestpunktzahl jedoch nicht erreicht hast, kannst du trotzdem noch eine 6 bekommen.

Und ob du nahezu die selben Antworten hast, kannst du doch überhaupt nicht beurteilen?!

Oder hattest du Einsicht in die Prüfung deiner Freundin?

Falls du wirklich, ernsthafte Bedenken haben solltest ( Im Sinne von: Mein Lehrer benotet mich unfair, weil er mich nicht leiden kann ) , dann nimm rechtliche Hilfe in Anspruch.

Bei Prüfungen ist es jedoch in aller Regel so, dass es einen Zweitkorrektor gibt?

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Ich empfehle, gebratenes Schweinehirn.

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Das kommt ganz darauf an, in welches Hotel du gehen möchtest.

Willst du in ein 5 Sterne Hotel, wird dieses dich sicher nicht einchecken lassen.

Aber das ist doch kein Problem. Rufe einfach in dem jeweiligen Hotel an und frage nach.

Zur Not, sollen dir deine Eltern einfach eine Einverständniserklärung schreiben und gut ist!

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