http://www.offenkundiges.de/fordert-der-islam-zur-gewalt-gegen-nichtmuslime-auf/
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Beweisen zu bewollen, dass es Gott nicht gibt, ist wie beweisen zu wollen, dass es ein Flugzeug, Schiff, Auto usw. ohne Ingenieur geben könne, ein Gebäude ohne Architekt, ein Kunstwerk ohne Künstler.....Nur mit dem riesengrossen Unterschied, dass die Welt vom Aufbau her viel komplizierter ist als ein simples und primitives Flugzeug, Schiff, Auto, Gebäude oder Kunstwerk usw.
Die Logik des Atheisten, ist die, dass wenn er ein simples, einfaches Brötchen sieht, er sagt:,,wow, welch genialer Bäckermeister" , doch wenn er die Darstellung der Autonomie eines viel komplizierteren Auges sieht (bzw. oder gar sich die im Aufbau noch viel kompliziertere Welt anschaut, bzw. das, was er/sie überhaupt von der Welt sehen/erfassen kann) er/sie sagt: ,,Zufall"
Also wir glauben, dass ein simples, primitives Brötchen nicht ohne Bäcker enstehen kann, aber eine im Aufbau viel komplexere Welt....
Beweisen zu bewollen, dass es Gott nicht gibt, ist wie beweisen zu wollen, dass es ein Flugzeug, Schiff, Auto usw. ohne Ingenieur geben könne, ein Gebäude ohne Architekt, ein Kunstwerk ohne Künstler.....Nur mit dem riesengrossen Unterschied, dass die Welt vom Aufbau her viel komplizierter ist als ein simples und primitives Flugzeug, Schiff, Auto, Gebäude oder Kunstwerk usw.
Die Logik des Atheisten, ist die, dass wenn er ein simples, einfaches Brötchen sieht, er sagt:,,wow, welch genialer Bäckermeister" , doch wenn er die Darstellung der Autonomie eines viel komplizierteren Auges sieht (bzw. oder gar sich die im Aufbau noch viel kompliziertere Welt anschaut, bzw. das, was er/sie überhaupt von der Welt sehen/erfassen kann) er/sie sagt: ,,Zufall"
Also wir glauben, dass ein simples, primitives Brötchen nicht ohne Bäcker enstehen kann, aber eine im Aufbau viel komplexere Welt....
Rechtstheorie (uṣūl al-fiqh) und koranische Exegese
Die im Koran durch Gott und dem Propheten - Frieden und Segen seien auf ihm – in den Hadithen festgesetzte Methodologie - basierend auf der koranischen Exegese und dem Verständnis von Hadith und allgemein der Angelegenheit innerhalb der Rechtstheorie - lautet: Alles, was zu einer bestimmten Fragestellung offenbart wurde, muss in seiner Gesamtheit betrachten werden. Der Fokus darf nicht auf einzelnen Fragmenten liegen. Sodann wird Recht gesprochen – wenn jemand qualifiziert ist – und zwar basierend auf allen vorhandenen schriftlichen Quellen. Gott - Erhaben und Makellos ist Er – sagt: „Glaubt ihr denn an einen Teil der Schrift und verleugnet einen anderen?“ (al-Baqarah, 2:85); „Sie verdrehen den Sinn der Worte, und sie haben einen Teil von dem vergessen, womit sie ermahnt worden waren.“ (al-Māʾidah, 5:13); „…die den Qur'an (in einzelne Teile) zergliedert haben…“ (al-Ḥiǧr, 15:91).
Wenn alle relevanten Textstellen zusammengebracht sind, muss das „Allgemeine“ (ʿām) vom „Spezifischen“ (ḫāṣṣ) und das „Bedingte“ (muqayyad) vom „Unbedingten“ (muṭlaq) unterschieden werden. So müssen auch die eindeutigen Verse (muḥkam) getrennt werden von den mehrdeutigen (mutašābihat). Daraufhin müssen die Gründe und Umstände der Offenbarung (asbāb al-nuzūl) für all diese Passagen und Verse, sowie alle anderen hermeneutischen Bedingungen, welche die klassischen Gelehrten festgelegt haben, verstanden werden. Daher ist es nicht gestattet, einen Vers oder einen Teil eines Verses zu zitieren, ohne den gesamten Koran und Korpus an Hadith, der in Bezug zu diesem Thema steht, zu verstehen und zu beachten. Der Grund hierfür ist, dass alles im Koran die Wahrheit und alles in den authentischen Hadithen des Propheten göttliche Inspiration ist. Daher ist die geringste Missachtung einer Textstelle nicht erlaubt. Es ist gar eine Pflicht, alle Texte soweit wie möglich in Einklang zu bringen oder einen offensichtlichen Grund zu haben, warum ein Text gegenüber einem anderen überwiegt. Dies ist was der Imām al-Šāfiʿī in seinem ar-Risālah erklärt und worüber es einen universellen Konsens unter allen Gelehrten der Rechtstheorie (uṣūl) gibt.
Quelle
Schiiten wuerden aber auch in diesem Punkt sicher nicht alles unterschreiben, wie z.B. Punkt 22 wuerden sie sicher nicht unterschreiben
Rechtstheorie (uṣūl al-fiqh) und koranische Exegese
Die im Koran durch Gott und dem Propheten - Frieden und Segen seien auf ihm – in den Hadithen festgesetzte Methodologie - basierend auf der koranischen Exegese und dem Verständnis von Hadith und allgemein der Angelegenheit innerhalb der Rechtstheorie - lautet: Alles, was zu einer bestimmten Fragestellung offenbart wurde, muss in seiner Gesamtheit betrachten werden. Der Fokus darf nicht auf einzelnen Fragmenten liegen. Sodann wird Recht gesprochen – wenn jemand qualifiziert ist – und zwar basierend auf allen vorhandenen schriftlichen Quellen. Gott - Erhaben und Makellos ist Er – sagt: „Glaubt ihr denn an einen Teil der Schrift und verleugnet einen anderen?“ (al-Baqarah, 2:85); „Sie verdrehen den Sinn der Worte, und sie haben einen Teil von dem vergessen, womit sie ermahnt worden waren.“ (al-Māʾidah, 5:13); „…die den Qur'an (in einzelne Teile) zergliedert haben…“ (al-Ḥiǧr, 15:91).
Wenn alle relevanten Textstellen zusammengebracht sind, muss das „Allgemeine“ (ʿām) vom „Spezifischen“ (ḫāṣṣ) und das „Bedingte“ (muqayyad) vom „Unbedingten“ (muṭlaq) unterschieden werden. So müssen auch die eindeutigen Verse (muḥkam) getrennt werden von den mehrdeutigen (mutašābihat). Daraufhin müssen die Gründe und Umstände der Offenbarung (asbāb al-nuzūl) für all diese Passagen und Verse, sowie alle anderen hermeneutischen Bedingungen, welche die klassischen Gelehrten festgelegt haben, verstanden werden. Daher ist es nicht gestattet, einen Vers oder einen Teil eines Verses zu zitieren, ohne den gesamten Koran und Korpus an Hadith, der in Bezug zu diesem Thema steht, zu verstehen und zu beachten. Der Grund hierfür ist, dass alles im Koran die Wahrheit und alles in den authentischen Hadithen des Propheten göttliche Inspiration ist. Daher ist die geringste Missachtung einer Textstelle nicht erlaubt. Es ist gar eine Pflicht, alle Texte soweit wie möglich in Einklang zu bringen oder einen offensichtlichen Grund zu haben, warum ein Text gegenüber einem anderen überwiegt. Dies ist was der Imām al-Šāfiʿī in seinem ar-Risālah erklärt und worüber es einen universellen Konsens unter allen Gelehrten der Rechtstheorie (uṣūl) gibt.
Quelle http://www.islamische-zeitung.de/?id=18360
Schiiten wuerden aber auch in diesem Punkt sicher nicht alles unterschreiben, wie z.B. Punkt 22 wuerden sie sicher nicht unterschreiben
Im Koran steht auch ,,kommt dem Gebet nicht nahe" und an anderer Stelle steht ,,wehe den Betenden"....hhhhhhhhhhaaaaaaaaaaeeeeeehhhhh??? Wieso beten dann Muslime 5 mal am Tag????