Sie helfen ihnen, dass sie nicht noch weiter ausgenutzt werden und vielleicht auf ihre Situation aufmerksam machen können.
Alkohol ist Gift ein Gift. Dein Körper wird nie resistent dagegen sein, du kannst dich höchstens daran gewöhnen...
Keul dir einen ;)
Junge. keul dir einen ;)
keul dir einen ;)
Du kannst in die US Armee eintreten, machen viele illegale Mexikaner solange die dienen, haben ihre Familien eine Aufentahltsgenehmigung(weißt was ich meine).
Du als Deutscher dürftest, jedoch nach deutschem Recht, nicht in einer anderen Streitkraft als in der Bundeswehr verpflichtet sein.
keul dir einen
Bundeswehr
Ist bei manchen menschen so, dass der zorn irgendwann verschwindet. Wenn dein Vater dich schlägt würde ich mal mit einem außenstehenden darüber reden Lehrer, usw. Nein, es liegt nicht an deinem geringen selbswert gefühl so bist du einfach gepolt ;)
ooooo
ja......
Ich habe auch schon Erfahrungen mit einem brennenden und blutenden Anus gemacht. Ich würde dir empfehlen keine Protein haltige Nahrung zu dir zu nehmen, da diese deinen Kot härtet und deinen Anus aufreißt. Nicht so ernst...
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung an die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK weitergeleitet, da die USK für die Organisation der Prüfungen für eine Altersfreigabe verantwortlich ist, nicht aber für die Prüfungen; hierfür sind die Obersten Landesjugendbehörden zuständig. Aufgrund von Arbeitsüberlastung – u. a. Teilnahme an Prüfsitzungen, Vorbereitungen von Vorträgen für Tagungen usw. – haben mich die Ständigen Vertreter beauftragt Ihre Anfrage zu beantworten. Aufgrund der vielen Anfragen und Urlaub meinerseits, komme ich erst jetzt dazu Ihnen zu antworten.
Der zentrale Punkt sind unsere gesetzlichen Regelungen, an die sich alle (ob Spielentwickler, Verkäufer, Jugendschutzsachverständige und die Ständigen Vertreter) zu halten haben.
In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es, dass die Rechte Ihre Schranken finden in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend. Die Altersfreigabe eines Computer- oder Konsolenspiels ist in Deutschland ein staatlicher Verwaltungsakt, Rechtsgrundlage dafür ist das Jugendschutzgesetz (§ 12 und § 14 JuSchG). Da die Gutachten zu den Spielen nicht öffentlich sind, übersende ich Ihnen eine Zusammenfassung aus den Gutachten.
Beschreibung: Bei dem Spiel „Halo 2“ handelt es sich um einen Ego-Shooter.
Das Gutachtergremium diskutierte auch eine Freigabe ab 18 Jahren. Ein wichtiges Ziel dieses Titels besteht darin, mit Hilfe von unterschiedlichen Waffen Gegner zu eliminieren. Da das Spiel als Ego-Shooter angelegt ist, besteht eine hohe Identifikationsmöglichkeit mit der Spielfigur. Bei den Kämpfen mit den virtuellen Gegnerfiguren ist viel Pixelblut visualisiert. Gelegentlich kriechen spinnenähnliche Tiere aus den virtuellen Überresten. Gegen eine Einstufung des Titels ab 18 Jahren spricht aber, dass er eine klar erkennbar fiktive Story als Hintergrund hat und neben dem Erledigen von Gegnerfiguren andere Spielelemente wie das Erfüllen von Aufgaben oder Erkunden von bestimmten Terrains den Inhalt ausmachen. Die virtuellen Gegner sind nie menschlich, sondern immer als Aliens erkennbar. Es ist zwar möglich, die eigenen Verbündeten "zu töten", es ergibt aber keinen Sinn, weil dann das Vorankommen im Spiel gebremst wird. Das Prüfgremium erteilte dem Spiel „Halo 2“ daher die Alterskennzeichnung „Freigegeben ab sechzehn Jahren“.
Begründung: Bei dem Spiel „Halo 3“ handelt es sich um einen Ego-Shooter.
Das Spielgeschehen von „Halo 3“ lebt vom Kampf gegen und der Vernichtung von Figuren. Die eigene Spielfigur ist meistens "zu Fuß" unterwegs und durch die hohe Gegnerdichte ständig der Gefahr ausgesetzt, auch selbst vernichtet zu werden. Der Spieler erlebt so das Gefühl einer ständigen Bedrohung. Das Szenario findet zwar in einer futuristischen Welt statt, jedoch war das Kriterium der Gewalthaltigkeit für das Prüfgremium u. a. ein entscheidender Punkt. Das Prüfgremium erteilte dem Spiel „Halo 3“ aus den genannten Gründen die Alterskennzeichnung „keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG“.
Laut dem deutschen Jugendschutzgesetz dürfen Filme und Spiele, „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“, „nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden“ (§ 14 Absatz 1 JuSchG). Ego-Shooter mit dem Alterskennzeichen „keine Jugendfreigabe“ bzw. ab „18“ sind laut Jugendschutzgesetz „jugendbeeinträchtigend“ und daher für Kinder und Jugendliche nicht geeignet. Unter dem Begriff „Beeinträchtigungen“ sind Hemmungen, Störungen oder Schädigungen zu verstehen, wie z. B. Alpträume, länger anhaltende Ängste, seelische Verstörungen usw., aber auch Abstumpfung gegen Gewalt, so dass man mit den Opfern von Gewalt nicht mehr so mitfühlend ist. Ego-Shooter können Kindern und Jugendlichen auch falsche Vorbilder und Werte vermitteln, die sich unbewusst in der Persönlichkeit festsetzen können (z. B. sozialschädliche Männer- und Frauenbilder; das Akzeptieren und Tolerieren von Gewalt und Krieg als Mittel, um Konflikte zu lösen oder sich und seine Interessen durchzusetzen, u. v. a.). Daher kann das Spielen von Ego-Shootern für Kinder und jüngere Jugendliche schädlich für ihre seelische und geistige Entwicklung sein.
Bewertung von Spielen Es ist immer schwierig ein Spiel A mit einem Spiel B oder mit einer Vorgängerversion zu vergleichen, da die Kriterien für eine Altersfreigabe natürlich immer im Hinblick auf das vorliegende Spiel konkretisiert werden müssen. Die Gutachterinnen und Gutachter sind bei jeder Prüfung gesetzlich dazu verpflichtet, die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) bei der Findung einer Altersfreigabe heranzuziehen. Die Kriterien finden Sie unter http://www.bundespruefstelle.de / Gesetzlicher Jugendmedienschutz / Indizierungsverfahren / Spruchpraxis / Gewaltdarstellung. Es spielen natürlich auch noch andere Faktoren eine Rolle wie Atmosphäre, Spielmotivation, Spielaufgaben, Spannung und Stress, Möglichkeiten zur Distanzierung (ob die Identifizierung des Spielers mit seiner Spielfigur allzu groß werden könnte), Treffervisualisierung (z. B. Darstellung virtuellen Bluts) uvm. All diese Faktoren führen zu einer Gesamtbeurteilung des Spiels.
Wenn du kein Internetanschluss an der Xbox hast würde ich dir ODST empfehlen da man da auch noch Feuergefecht zur Kampagne hat. Wenn du Internet hast und dich zwischen einen entscheiden müsstest würde ich dir Halo 3 empfehlen, weil ODST mir nach der Kampagne nichts mehr spannendes bat und der Multiplayer in Halo 3 ist sehr gut!
Da musst du dir eine Capture Card kaufen, bloß nicht mit Kamera aufnehmen!
Kannst du leider nur mit einer capture card =(
Das geht leider nicht, wenn du es nicht mit deiner Videokamera aufnehmen willst müsstest du dir ein Capture Card kaufen und sie einbauen
Die hast dann wohl höchst wahrscheinlich einen NAT Fehler am besten rufst du Microsoft an, wenn do Wlan solltest du mal probieren UPnP zu aktivieren wenn das geht =)
Nur die UNSC kann Lufttransporter (Pelicans), jedoch kannst du bei der Allianz einfach den Gravitationstrahl benutzen.
Wenn du die Schwierigkeit höher stellst, werden die Marines die Grunts nicht so schnell töten.