Kann den LPN San nur wärmstens empfehlen!!!!!
Ein sehr heikles und oft diskutiertes Thema. Eine klare Antwort gibt es hier nicht. Da es keinen gesetzlichen Rahmen gibt, ist es ja auch so heiß diskutiert. Der rechfertigende Notstand erlaubt im Prinzip jedem, im Falle von Lebensgefahr alles zu unternehmen, was zur Abwendung der Lebensgefahr dient....WEN er sich die Maßnahme zutraut und in der maßnahme geschult ist. das ist keine frage von Strafrecht, sondern von Zivilrecht. Die Tatsache, dass aber 90% der Zivilprozesse vom Arbeitgeber eingeleitet werden, würde ich mich hüten, generell ärztliche Maßnahmen einzuleiten, wenn es sich nicht um akute Lebensgefahr handelt und du nicht 100% fit in der Maßnahme bist. Was das nächste Problem ist, wie soll man fit sein, wenn man es nicht ausreichend übt. Ein gutes beispiel aus RLP ist, das ein RA eine Musternarkose ohne ärztliche Anweisung eingeleitet hat und die Klage abgewiesen wurde, da er beweisen konnte, dass er die Maßnahme beherrschte, richtig durchgeführt hatte, kein Folgeschaden entstand und er auch in seinem Fachwissen fit genug war, die Risiken abzuschätzen. Die Klage kam hier auch vom Arbeitgeber, nicht von dem Pat. Handlungskompetenz ist hier das Schlagwort. Die besteht aus Sozialer-, Fach- und Methodenkompetenz. das Thema ist echt unendlich und heiß. deshalb wollen viele auch die sogenannte Regelkompetenz, heißt einen gesetzlichen Rahmen. aber die Novelierung des Heilpraktikergesetzes von 1930(glaube ich, so um den Dreh) wird immer noch von der Ärztekammer verhindert.
Ich glaube das war Gunter Gabriel, könnte auch Volker Lechtenbrink gewesen sein, aber eher Gunter Gabriel
Sauerstoffgabe gehört zur Elementartherapie jedes Notfalls. da der Körper gerade bei Krankheiten oder Verletzungen einen erhöhten Sauerstoffbedarf hat und bei einer Blindarmentzündung die Gefahr einer Minderdurchblutung lebenswichtiger Organe, also Sauerstoffmangel, zur Folge hat. Wer Sauerstoff im Notfall für Gefährlich hält, dem rate ich nicht mehr an die frische Luft zu gehen. das ist Gefährlich!!!!!!
Jeder kann helfen!!!!!! Erste Hilfe ist einfach!!Man muss nur wollen. keine Angst vor Fehlern. Nur wer nix macht, macht Fehler.. der macht nämlich alles falsch.
nach ERC Richtlinien sind es 30 Herzdruckmassagen im Wechsel mit 2 Beatmungen. Drucktiefe 3-5 cm, eher 5cm als 3cm. Druckpunkt ist die Mitte der Brust. Beatmungsvolumen 400-600 ml. 1-1,5 Sek. Beatmungszeit. Dauer: bis der Notarzt die HLW übernimmt.
Im Gegensatz zu der in der Umfrage angegebenen Möglichkeiten wird zuerst gedrückt, dann beatmet. Aber egal wie gedrückt wird, für den Laienhelfer zählz nur RASCHE ENTSCHEIDUNG für die HLW, egal wie!!!!!
es kommt darauf an, in welchem Rettungsdienstbereich du wohnst. im Saarland gibt es 4 zahlen. Die 1. steht für den Landkreis die 2. steht für die jeweilige Rettungswache die 3. beschreibt das Rettungsmittel
2 er sind immer Notarzteinsatzfahrzeuge NEF 3 er sind immer Rettungswagen RTW 5 er sind immer Krankentransportwagendie 4. ist die Nummerierung des Rettungsmittels
6132 bedeutet: 1 für den Landkreis St. Wendel 2 für die Wache St. Wendel 3 bedeutet Retungswagen 2 bedeutet der 2. Rettungswagen der Wache
Die gängigste Bezeichnung in Deutschland sind aber die Feuerwehrbezeichnungen. 1682-1
16 für Landkreis und Wache ( wie oben) die 8 er Zahlen sind bei der FW immer Sanitätswagen die 2 für das Rettungsmittel (2 für NEF, 3 für RTW,5 für KTW) die letzte Zahl für die Nummer des Rettungsmittels
1682-1?????? na?
genau... 16 ist der Landkreis und die Stadt, 82 steht für NEF 1 für das 1. Rettungsmittel
Im Saarland braucht man nur einen B- Klasse schein... und als Fahrer nur eine geeignete Person... also min. EH Kurs... allerdings darf man dann auch nur fahren, aber nix machen
hausarzt= Körperliche Untersuchung--> evtl Krankenkasse. Augenärztliche untersuchung--> Augenarzt mit spezieller Untersuchung--> 80-100 Euro Evtl EH Schein--> 35 Ruro Führerschein neu ausstellen lassen mit neuem Passbild--> etwa 40-60 Euro.
es kommt darauf an, was die Führerscheinstelle für Auflagen stellt. es gibt welche, da muss man nur mal einen Sofortmaßnahmenkurs gemacht haben, egal wann. Andere Stellen verlangen einen aktuellen Schein, nicht älter als 2 Jahre. Die 2 Jahresregelung kommt von den Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Die Wollen für ihre betrieblichen Ersthelfer einen EH Schein der alle 2 jahre mit 8 USt. Auffrischung wiederum um 2 Jahre verlängert wird. Im Grunde ist der EH Schein für den betrieb immer nur 2 jahre gülltig.
Anhand des Pulses kann man Frequenz, Schlagkraft und Rhytmus des Herzens feststellen. Man kann die Kreislaufsituation grb beurteilen. schneller, schwacher Puls deutet auf einen Schock hin. Man braucht aber nicht den Puls zu messen, um festzustellen, das jemand ein Kreisleufproblem hat. Das sieht man schon an den Schockzeichen wie kalter Schweiß und fahle blässe im Gesicht, Schwindel, Übelkeit. Wichtig bei einem Kreislafproblem ist im Grunde nur ob der Puls regelmäßig oder unregelmäßig schlägt. Anhand der Info unregelmäßig wird man daran erinnert, mal nach Herzinfaktsymptomen zu fragen, da diese ausschlaggebend für die Lagerung sind. HI= Oberkörper hoch... normaler Schock= Schocklage. merke: ein guter Sanitäter verlässt sich nie nur auf geräte... sondern vertraut zuerst seinen Sinnen und seinem Verstand!!!!!! Man braucht keine Blutdruckwerte um zu erkennen, dass jemand einen Schock hat... das sollte man so sehen und maßnahmen ergreifen! Die Werte sind nur für den Arzt wichtig, damit der besser therapieren kann und alles dokumentiert ist.