Der Selbstbehalt kann sogar sinken, da ihr verheiratet seid und sicherlich einen gemeinsamen Haushalt führt. Eine gemeinsame Haushaltsführung kann den Selbstbehalt senken. um 10 - 25%. Das heißt, das die Verteilungsmasse sogar mehr wird. Anders herum ist der Unterhaltspflichtige seiner neuen Familie (wenn verheiratet) Familienunterhalt verpflichtet, dies wird dann sicherlich berücksichtigt und gegen gerechnet. Ich denke am Kindesunterhalt wird sich sicherlich nichts ändern, es sei denn, es gibt 4 oder 5 Unterhaltspflichtige Kinder, denn würde die Verteilungsmasse definitiv nicht ausreichen. Denn kommt es zur Mangelfallberechnung und der Unterhalt wird prozentual für jedes Kind herab gesetzt.

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Der Unterhaltspflichtige hat eine JA Urkunde, also Titel und wurde mit 105 % eingestuft. Nun ist es so, das noch ein neues Kind aus neuer Beziehung (nicht verheiratet) dazu gekommen ist. Wird dieses Kind auch mit dem gleichen Satz berücksichtigt, wenn wir eine Neuberechnung veranlassen sollten? Oder ist es wirklich so, das der Unterhaltspflichtige zusammen mit neuer Partnerin dem neuen Kind beide Barunterhalts- sowie auch Betreuungsunterhaltspflichtig sind, sodass bei einer Neuberechnung das neue Kind nicht mit 105% sondern nur mit 50% berücksichtigt wird. Das neue Kind lebt mit im Haushalt des Unterhaltspflichtigen und neuer Partnerin.

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Kann ich eine titulierte Amtsurkunde auf Unterhalt anfechten, wenn ein neues Kind erwartet wird?

Hallo,

ich bin neu hier in diesem Forum und hoffe, dass ich hier einige Tipps, Ratschläge und Antworten zu meiner Frage bekommen kann bzw. wie ich mich in Zukunft zu diesem Thema verhalten soll. Da ich nicht gleich zum Anwalt laufen will, versuche ich es erstmal auf diesem Wege. Folgende Situation: Ich erwarte zusammen mit meinem Freund im Februar 2015 ein gemeinsames Kind. Für mich ist es das erste Kind und freue mich natürlich wahnsinnig drauf. Für mein Freund ist es das zweite Kind. Er ist seinem Sohn aus erster Partnerschaft (nicht verheiratet gewesen) Unterhalt verpflichtet. Er zahlt den Mindestunterhalt von 241 Euro für seine Verdienstgruppe (1500 Euro-1900 Euro) laut "Rostock Tabelle". Das sind 105%. Er hat eine titulierte Amtsurkunde unterschrieben. Der Unterhalt steigt natürlich nach Altersgruppe des Kindes. Meine Frage ist, macht es überhaupt Sinn, wenn wir für diese titulierte Amtsurkunde eine Abänderungsklage einreichen, wenn sich nach meinen Berechnungen die Summe des Unterhalt sich für die nächsten Jahre nicht ändern wird. Mein Freund hat ein sehr guten Nettoverdienst, sodass er sogar für 2 Kindern die vollen Unterhalt von 241 Euro zahlen könnte und er würde immer noch weit über sein Selbstbehalt von 1100 Euro liegen. Andererseits steigt die Zahl der Unterhaltsberechtigten auf 4 Personen. Und ich glaube, in dem Fall hätte ich und das Neugeborene Vorrang, da ich in Elternzeit gehen werde und dadurch weniger Einkommen haben werde. Macht es überhaupt Sinn, da was zu machen? Ich will keine schlafende Hunde wecken oder Streit anfangen. Jeder soll sein Stück vom Kuchen bekommen. Mir geht's auch darum, das alles fair und gerecht bleiben soll. Und ich möchte, dass unser gemeinsames Kind auch in den Urkunden, Ämtern etc. erwähnt wird, und nicht, dass nur das Erstgeborene Kind in allem bevorzugt wird. Jeder sollte gleichberechtigt behandelt werden. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand ein ernst gemeinten Rat geben könnte, wie ich mich bei dem Thema verhalten soll. Danke schon mal im Voraus

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Das ist mir schon klar, danke für die hilfreiche Antwort.

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