Der Selbstbehalt kann sogar sinken, da ihr verheiratet seid und sicherlich einen gemeinsamen Haushalt führt. Eine gemeinsame Haushaltsführung kann den Selbstbehalt senken. um 10 - 25%. Das heißt, das die Verteilungsmasse sogar mehr wird. Anders herum ist der Unterhaltspflichtige seiner neuen Familie (wenn verheiratet) Familienunterhalt verpflichtet, dies wird dann sicherlich berücksichtigt und gegen gerechnet. Ich denke am Kindesunterhalt wird sich sicherlich nichts ändern, es sei denn, es gibt 4 oder 5 Unterhaltspflichtige Kinder, denn würde die Verteilungsmasse definitiv nicht ausreichen. Denn kommt es zur Mangelfallberechnung und der Unterhalt wird prozentual für jedes Kind herab gesetzt.
Antwort
Antwort
Der Unterhaltspflichtige hat eine JA Urkunde, also Titel und wurde mit 105 % eingestuft. Nun ist es so, das noch ein neues Kind aus neuer Beziehung (nicht verheiratet) dazu gekommen ist. Wird dieses Kind auch mit dem gleichen Satz berücksichtigt, wenn wir eine Neuberechnung veranlassen sollten? Oder ist es wirklich so, das der Unterhaltspflichtige zusammen mit neuer Partnerin dem neuen Kind beide Barunterhalts- sowie auch Betreuungsunterhaltspflichtig sind, sodass bei einer Neuberechnung das neue Kind nicht mit 105% sondern nur mit 50% berücksichtigt wird. Das neue Kind lebt mit im Haushalt des Unterhaltspflichtigen und neuer Partnerin.
Antwort
Das ist mir schon klar, danke für die hilfreiche Antwort.